wir haben das Haus eines Kunden gereinigt und der Kunde bat uns, zusätzliche Löcher in der Wand zu füllen. Der Hausbesitzer war mit der Reinigung zufrieden,

Hallo liebe Mitglieder,
wir haben das Haus eines Kunden gereinigt und der Kunde bat uns, zusätzliche Löcher in der Wand zu füllen. Der Hausbesitzer war mit der Reinigung zufrieden, aber er wollte, dass die Löcher in der Wand von der Malerfirma gemacht werden; also von seiner eigenen Firma. Da die Wand erst ein Jahr alt war, gab es keine Probleme mit den von uns gefüllten Löchern, aber er mochte es trotzdem nicht. Der Kunde wollte daraufhin nicht den vollen Betrag bezahlen und hat uns nicht bezahlt.
Es macht keinen Sinn für mich wir konnten auch nur die Dübellöcher Kosten abziehen von der Betrag aber warum denn vollen Betrag wurde sie nicht bezahlen? Sie meinte den Auftrag ist nicht erfüllt die Reinigung Auftrag ist schon erfüllt !!

Comments


6 Comments

    Schweizer_Anwalt

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    Weisen Sie den Kunden darauf hin, dass Sie seine Wünsche erfüllt haben und er diese zu bezahlen hat.
    Er hätte mit der Verwaltung abklären sollen, ob und wie Dübelllöcher geflickt werden sollen. Er hat Ihnen einen Auftrag gegeben – den wollten Sie korrekt erfüllen. Er soll sich an den Vermieter wenden. Zudem würden Sie ihn bei nichtbezahlen betreiben lassen

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    Anonymous

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    Betreiben, ich nehme an es besteht ein Vertrag

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    Anonymous

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    Als professionelle Reinigungsfirma hätten Sie das auffüllen ablehnen sollen!

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    Anonymous

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    Hier ist zu differenzieren zwischen Auftraggeber und Eigentümer.
    Der Eigentümer hat übernimmt nur die Reinigung (warum auch immer).
    Der Auftraggeber zahlt die Ihnen verursachten Kosten für das Füllen der Dübel.

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    Anonymous

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    Betreiben und wen rechtsvorschlag kommt, diesen via friedenrisrichter beseitigen

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    Schweizer_Anwalt

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    ie sind falsch informiert. Nichterwerbstätige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung – ausser, Sie wären bis zur Geburt des Kindes abeitslos gemeldet und hätten Entschädigungen von der Arbeitslosenversicherung erhalten.
    In diesem Fall finden Sie die nötigen Informationen unter folgendem Link:
    https://www.was-luzern.ch/…/Mutterschaftsentsch%C3…

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