Mein Kater ist von einem Auto überfahren worden. Nach 2 Tägige intensivzimmer, ist er in spital gestorben. Ich habe eine Rechnung bekommen von 3`032.- CHF. Ich kann leider den betrag in moment nicht zahlen

Guten Tag
Mein Kater ist von einem Auto überfahren worden. Nach 2 Tägige intensivzimmer, ist er in spital gestorben. Ich habe eine Rechnung bekommen von 3`032.- CHF. Ich kann leider den betrag in moment nicht zahlen. Was kann ich machen? Ich habe mein Kater verloren und pluss muss ich den ganzen betrag bezahlen. Brauche hilfe.
Danke

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18 Comments

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    Kosten muss Tierhalter zahlen, ausser es kann kein Halter ausgemacht werden, dann zahlt derjenige der die Katzte dem TA abgegeben hatte. Würde die Besitzerin fragen ob sie ev ihre Haustiere in der privaten Haftpflicht drin hat.

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    In Zukunft immer eine Tierversicherung abschliessen

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    Der Schaden bei der Versicherung melden. Kausalhaftung greift hier. Meine Versicherung hat meinen Anteil (1/3) komplett übernommen. 2/3 der Kosten trägt der/die Schuldige. Wenn bekannt dringend Angaben des Schuldigen der Versicherung melden.

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    Kann bestimmt abbezahlt werden

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    Fragen sie bei Pro büsi nach fie übernemen zumteil solche rechnungrn teilweise oder ganz.

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    Tierspital Zürich? Da gibt‘s scheinbar einen Hilfsfond…

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    Wurde denn ein Protokoll gemacht von der Polizei? Wenn ja ist der Fahrzeuglenker bekannt und mit diesem Protokoll können Sie bei der Fahrzeugversicherung der Lenkerin das Geld einfordern. Woher wusste die Lenkerin, bzw die Polizei dass der Kater Ihnen ist? Falls über den Tierarzt, dort die Personalien abfragen. Kosten trägt der Unfallverursacher wenn er bekannt ist, wenn nicht dann der Halter des Tieres. Mein Beileid, kann Ihnen nachfühlen. Meine Katze wurde letzten Sommer vor meiner Haustüre überfahren und tödlich verletzt.

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    Ohne wem zu nah treten zu wollen, kann es auch sein, dass die Katze der “Unfallverursacher” ist? Zum Beispiel, weil sie plötzlich auf die Strasse rennt, der Autofahrer nicht ausweichen kann? Wäre ja auch denkbar.

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    Das tut mir sehr leid 😞viel Kraft wünsche ich dir

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    Wenn Sie bereits jetzt wissen, dass Sie den Gesamtbetrag nicht direkt bezahlen können, dann teilen Sie dies (per Mail) dem Tierspital mit und unterbreiten gleichzeitig einen akzeptablen Abzahlungsvorschlag.

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    Nicht rechtlich; Stiftungen Anfragen. Die übernehmen/beteiligen sich teilweise an den Kosten.

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    Kommentar da selber betroffen 1x meine Katze angefahren
    1x selber eine angefahren
    Bei einer Katze übernimmt die Versicherung des Fahrers 100%. Und nein, man muss es nicht vorstrecken wie oben erwähnt.

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    Tierhaltung bringt auch Verpflichtungen, es bleibt im Wesentlichen bei ihnen, es sei denn, sie möchten gegen den Fahrer einen teuren Zivilprozess aufrollen..

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    Nicht rechtlich.. Aber ich konnte immer in Raten zahlen beim Tierarzt.. Also sprich mit deinem Tierarzt..

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    Erst mal herzliches Beileid zum Verlust deines Katers. Weisst du wer dein Tier angefahren hat? Wenn ja, muss diese Person für die Kosten aufkommen, resp dessen Versicherung.
    Es gibt Stiftungen welche dich unterstützen

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    Tiere sind im Schweizer Recht “Sachen”, die obengenannte Lösung mit der Haftpflichversicherung des Autohalters ist sicher zielführend. Verlangen Sie von der Polizei den Rapport und kontatieren Sie den FZ Halter bez. der Versicherung.

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    Wenn der Halter / Fahrer des Auto bekannt ist können Sie klagen und dort versuchen das Geld zu holen.
    Sonst bleibt das an Ihnen hängen.

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    Wenn der Autofahrer bekannt ist, zahlt seine Versicherung. Da er eine Sachbeschädigung begannen hat. Wissen viele nicht, ist aber so. Selbst erlebt…

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