ch habe da eine Frage, wisst Ihr irgendwelche Seiten oder Links wie man seine geliebten Tiere wieder zurück bekommt nach einer von Vetamt beschlagnahmung?

Hallo zusammen, ich habe da eine Frage, wisst Ihr irgendwelche Seiten oder Links wie man seine geliebten Tiere wieder zurück bekommt nach einer von Vetamt beschlagnahmung?Dürfen die das einfach so machen?Denn Tieren ging es sehr gut und hatten alles wo Sie brauchen um glücklich zu sein. Bitte helft mir!Meine geliebten Fellnasen fehlen mir sehr und ich frage mich wo ist da die tierliebe und das Verständniss vom Vetamt. Einfach nicht gut für die Tiere ihrer Psyche und meiner.

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16 Comments

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    Wenn dan wend dich mal an recht im tier die kömmten evt helfen. 2 nicht relevant aber das vetamt beschlagnahmt keine tiere einfach so hate schon paar mal mit dem vetamt zu tun und nie probleme gehabt und eine ihn obhut nahme der tiere erfolgt nicht einfach so. Da muss was gröberes vorgefallen sein oder es muss den tieren nicht gut gehen oder das tierwohl gefärdet sein. Ihn meinen aufen sagen sie hier nicht alles was wirklich vorgefallen ist. Sorry

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    Nur eine Frage, welche soweit ich sehe nicht ausgeschlossen wurde: handelt es sich um “ganz normale Hauskatzen” oder um eine Art Hybrid-Katzen? zB Bengal, Savannah?
    Denn diese sind nicht immer Haustiere; sie können unter Umständen auch als Wildtiere gelten und die Haltung den entsprechenden Gesetzen unterliegen.
    Dann wäre die Haltung nicht nur bewilligungspflichtig, sondern in einer normalen Wohnung kaum Artgerecht zu gestalten. (zB Geschützter Freilauf!)
    Auch wenn man solche Tiere im Internet erwerben kann, heisst es nicht, dass man sieMoże być zdjęciem przedstawiającym tekst

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    Egal um was es geht, man rechtliche Hilfe sucht, sobald Verträge/Verfügungen/Papiere erwünscht sind um fachliche Hilfe anzubieten, kommt nix🤷

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    Wie viele Katzen haben Sie denn in der 4.5 Zimmerwohnung gehalten?

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    Warum hat das Vet Amt den die Tiere ihnen weggenommen???

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    Schade das man sich die Mühe macht zu antworten,aber einfach keine Antworten bekommt. Wieviele Katzen es waren plus die Verfügung des vet.amt. Aber dan scheint ja eh was komisch zu sein

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    Für gewöhnlich gibt es eine Verfügung mit Maßnahmen die erfüllt werden müssen um die Tiere zurückzubekommen. Wenn es nicht aus Sicherheitsgründen eine Beschlagnahmung war(gefährliche Tiere) ist die Verfügung in der Regel auch Beschwerdefähig.

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    Das Veterinäramt greift nur ein, wenn aus deren Erkenntnissen das Tierwohl offensichtlich nicht gegeben ist.
    Dabei ist die Wegnahme die härtestmögliche Massnahme, die nur ergriffen wird, wenn keine mildere Massnahme zum Ziel führt oder eine vorgängige Warnung / Hinweis etc. in den Wind geschlagen wurde.
    Die Wegnahme erfolgt durch Realakt bei unmittelbarer schwerer Gefährdung der Tiere oder durch Verfügung.
    Dagegen sind Rechtsmittel zu ergreifen und Beweise beizubringen, welche belegen, dass keine oder nur eine geringfügige und mittlerweile behobene Gefährdung bestand.
    Da wir den Einzelfall nicht kennen, können wir nur oberflächlich, summarisch und damit nicht-abschliessend dazu raten, den Wortlaut allenfalls erhaltener Verfügungen genau zu lesen und das nötige vorzunehmen (dabei die Rechtsmittelbelehrung beachten insb. bzgl. Fristen), damit örtlich und sachlich das Tierwohl gem. Gesetz (TSchG) gewährleistet werden kann.

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    Ich arbeite in einem Tierheim, wenn das vet.amt Tiere beschlagnahmt hat dies gravierende Gründe. Zudem bekommt man meist erst die Chance die Haltung zu verbessern. Teilweise ist das vet.amt sogar sehr kulant (z.b 90Katzen auf 100qm, gab es keine Anzeige). Glauben Sie mir die Tiere werden gut aufgehoben sein! Darum brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Wenn Sie eingezogen wurden wird schwierig Sie zurück zu haben (erfahrungswerte)

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    Da wurde sicher eine Verfügung erlassen. Laden Sie die doch am besten mal hoch

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    Die FS weigert sich konstant die Verfügung und andere Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie will einfach nur Mitleid und sucht Gleichgesinnte, welche mit Ihr gegen eine angebliche Willkür und Boshaftigkeit des Vet.Amtes vorgehen will.
    Die FS muss lernen, dass es Regeln gibt. Diese Regeln besagen, dass sie nur unten bestimmten Voraussetzungen Katzen halten darf. Das VetAmt hat entschieden, dass diese Regeln nicht erfüllt sind. Das VetAmt hat die Tiere beschlagnahmt. Die Tiere sind jetzt im Tierheim.
    Das Vetheim schreibt einen Zettel. Der Zettel heisst Verfügung. Diese Verfügung muss hier hochgeladen werden. Durch das Hochladen haben wir Profis die Möglichkeit das alles zu prüfen.
    Die FS stellt eine Rechtsfrage und erhält von uns Fragen. Diese Fragen muss die FS beantworten. Beantwortet die FS die Fragen nicht, kann ihr nicht geholfen werden. Wir wissen nicht wie gross die Wohnung ist, wie viele Katzen es waren, wie die Wohnung aussieht, welche persönlichen Probleme (Sauberkeit, Haushaltsführung, etc) die FS sonst noch hat. Auch wissen wir die Rasse nicht. Das alles sind ZWINGENDE Informationen, die wir benötigen.

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    Welcher Kanton betrifft das?

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    Es braucht sehr sehr viel bis das Vet Amt einem die Tiere wegnehmen
    Da muss was gröberes vorgefallen sein
    Und nur Sie wissen wirklich warum und wieso ….Punkt

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    Nur weil Sie die Tiere lieben und Sie glauben, dass die alles haben heisst das noch lange nicht, dass dem wirklich so ist.
    Bis das Vetamt vorbei kommt braucht es viel, sehr viel!! Sie haben offensichtlich so richtig Mist gebaut.
    Wahrscheinlich werden Sie nur eine ganz kleine Chance haben. Schauen Sie mal auf die Verfügung.

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    In der Regel gibt es nach einer Kontrolle Auflagen. Wenn man die nicht fristgerecht einhält, folgt die Beschlagnahmung.
    Eine sofortige Beschlagnahmung findet nur statt, wenn das/die Tiere in schlimmer Verfassung sind oder Quälerei besteht.
    Kenne viele Fälle Betreff Vogelhaltung.
    Beschlagnahmte Tiere kriegt man nicht zurück.

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    Anonymous

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    Ihren Tieren zuliebe wurden Sie Ihnen weggenommen. Sie haben offenbar das Tierwohl nicht im Griff gehabt. Sorgen Sie sich nicht um die Psyche der Tiere, denen wird es gut gehen.
    Sie haben oder werden sicher eine Verfügung erhalten. Dagegen können Sie vorgehen

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