Wie formuliere ich den Verkauf rechtlich korrekt, um klarzustellen, dass das Fahrzeug "ab Platz" verkauft wird, die Mängel kommuniziert wurden und keine Täuschung vorliegt (ohne Rücknahme)?

Frage zum Autoverkauf:
Ich möchte mein geliebtes Hobbyauto verkaufen.
Das Fahrzeug ist zugelassen und fahrbereit, benötigt aber etwas Zuwendung und Zeit, um die nächste MFK zu bestehen (die jedoch noch nicht fällig oder aufgeboten ist).
Es handelt sich um einen BMW 330i, über 20 Jahre alt.

In einwandfreiem Zustand wäre das Fahrzeug deutlich mehr wert. Da ich jedoch als frischgebackene Mutter in den letzten 1,5 Jahren kaum Zeit dafür hatte und meine Prioritäten anders setzen muss, biete ich es relativ günstig an.
Das Auto und seine Mängel sind transparent online aufgeführt. Es ist perfekt für einen Autoliebhaber, der die nötige Zeit mitbringt. Dementsprechend haben sich viele Interessenten gemeldet, und ich informiere sie beim Vorzeigen fair und offen.
Ich habe keine Eile, es zu verkaufen, aber es wäre eine Erleichterung, es von meiner To-Do-Liste streichen zu können.

Nun zur Frage:
Wie formuliere ich den Verkauf rechtlich korrekt, um klarzustellen, dass das Fahrzeug “ab Platz” verkauft wird, die Mängel kommuniziert wurden und keine Täuschung vorliegt (ohne Rücknahme)?
Danke!

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6 Comments

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    Probefart anbieten wen es geht und du selber mitfahren würde sicher viel helfen schon

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    Du kannst die Gewährleistung im Vertrag wegbedingen:
    Jegliche Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere Minderung und Wandelung ausgeschlossen. Es wird keine Garantie gewährt.

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    Gehen Sie vor wie von Simone Rusterholz beschrieben und lassen den Käufer einen Vertrag unterschreiben, worin jegliche Gewährleistung, soweit gesetzlich möglich wegbedungen und insbesondere Minderung sowie Wandelung ausgeschlossen wurden. Bestehen Sie auf Barzahlung bei Schlüsselübergabe und lassen Sie sich nachträglich nicht auf Diskussionen ein.

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    1. wäre ich auch am auto interessiert 😁2. kannst mir eine pn machen kann dir eine vorlage geben die mehrfach geprüft wurde durch Anwälte LG

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    Am besten den Kaufvertrag von Autoscout nehmen
    https://cms.autoscout24.ch/…/as24_kaufvertrag_fuer…

    Wichtig:
    Mängel aufschreiben die Bekannt sind.
    Wichtig:
    Folgende Formulierung verwenden:
    “Jegliche Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere Minderung und Wandelung ausgeschlossen.”
    Zusätzlich vermerken unter Garantie vermerken:
    Auf bestehende Mängel wurden hingewiesen und sind dem Käufer bekannt und hat das Fahrzeug bei Übernahme geprüft. Fahrzeug wird ohne jegliche Garantie verkauft
    Dann bist du 100%ig abgesichert 😉

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    Anonymous

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    Ich würde “Bastlerfahrzeug” noch in den Vertrag nehmen. Dann kann dir keiner mehr was

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