wenn ich ein Auto „ab Platz“ und ohne Garantie kaufe, welche Rechte habe ich im Schadenfall? Stimmt es, dass trotz fehlender Garantie nicht automatisch alle Mängel zu meinen Lasten gehen?
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage:
Wenn ich ein Auto ab Platz, ohne Garantie des Verkäufers kaufen würde, auf was muss ich achten? Was hätte ich im Schadenfall für Rechte?
Ich meinte gehört zu haben, dass auch ohne eine Garantie des Verkäufers, nicht gleich alle Mängel an mir haften bleiben würden?
Weiss da jemand bescheid?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Anonymous
Hallo!
Beim Kauf „ab Platz“ ohne Garantie solltest du genau hinschauen, weil der Verkäufer damit sagt, dass du das Auto so übernimmst, wie es ist. Trotzdem haftest du nicht automatisch für alle Mängel. Wenn der Verkäufer zum Beispiel einen schweren Defekt absichtlich verschwiegen hat, könntest du trotzdem Ansprüche geltend machen. Es hilft, vorab alles schriftlich im Vertrag festzuhalten, auch den Zustand des Autos.
Vielleicht mal kurz mit einem Anwalt sprechen, wenn es dir unsicher erscheint – besser vorher klären als nachher Probleme haben. 🙂
Anonymous
In der Schweiz ist der Kauf eines Autos “ab Platz” und ohne Garantie rechtlich durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Hier einige Punkte, die du beachten solltest, und deine Rechte im Schadenfall:
1. Grundlage: Mängelhaftung trotz „ohne Garantie“
Auch wenn ein Fahrzeug ohne Garantie verkauft wird, bedeutet das nicht, dass der Verkäufer für alles haftungsfrei ist. Nach schweizerischem Recht hat der Verkäufer die Pflicht, bekannte wesentliche Mängel (z. B. ein defekter Motor oder ein Getriebeschaden) offen zu legen. Wenn ein Mangel verschwiegen oder absichtlich verheimlicht wurde, kannst du als Käufer Ansprüche geltend machen, selbst wenn der Vertrag „ohne Garantie“ abgeschlossen wurde.
2. „Ab Platz“ bedeutet gekauft wie gesehen
Beim Kauf „ab Platz“ liegt die Verantwortung, das Fahrzeug gründlich zu prüfen, weitgehend bei dir als Käufer. Hier einige Punkte, auf die du achten solltest:
3. Haftung bei versteckten Mängeln
Falls nach dem Kauf versteckte Mängel auftauchen, die du bei der Übergabe nicht erkennen konntest, hast du eventuell Anspruch auf Nachbesserung, Rücktritt oder Preisnachlass, wenn:
Du musst allerdings den Nachweis erbringen, dass der Mangel bereits vor dem Kauf bestanden hat. Das kann schwierig sein und erfordert oft ein Gutachten.
4. Rücktrittsrecht
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich, wenn:
In den meisten Fällen wird jedoch eher ein Preisnachlass oder eine Reparatur angestrebt, da ein Rücktritt oft kompliziert und zeitaufwändig ist.
5. Praktische Tipps vor dem Kauf
Fazit
Beim Kauf „ab Platz“ und ohne Garantie hast du grundsätzlich eine Eigenverantwortung, das Fahrzeug genau zu prüfen. Dennoch haftet der Verkäufer für wesentliche oder absichtlich verschwiegen Mängel. In Schadenfällen kommt es auf die Umstände und die Nachweisbarkeit der Mängel an. Es ist empfehlenswert, solche Käufe gut zu dokumentieren und, wenn nötig, rechtlichen Rat einzuholen.
Anonymous
Anonymous
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