Ich hatte in Frankreich einen Unfall auf einem Parkplatz (eine Frau ist mir von hinten seitlich reingefahren).

Ich hatte in Frankreich einen Unfall auf einem Parkplatz (eine Frau ist mir von hinten seitlich reingefahren).
Ich habe den Schadendsfall am 07.08. meiner Versicherung (GENERALI) gemeldet (inkl. Fotos und Videos der Autos und der Unfallstelle). Am 24.08. hat meine Versicherung den Fall bei der Schweizer Vertretung (XPERTCENTER.CH) der französischen Versicherung (GREENVAL INSURANCE DAC) gemeldet.
Seither habe ich bei der XPERTCENTER.CH mehrmals gefragt, ob ich das Auto bereits reparieren lassen kann oder ob es eine Inspektion stattfinden wird. Bis zuletzt hat es geheissen, dass man von GREENVAL INSURANCE DAC noch keine Antwort bekommen hat. Heute hat man mir geschrieben:
“Leider haben wir, obwohl Mahnungen verschickt wurden, bis heute noch keine Garantiebestätigung von unserer französischen Mandantin erhalten.
Sobald diese vorliegt, werden wir Ihr Fahrzeug begutachten lassen können.”
FRAGE:
Muss ich open-end warten und in dieser Zeit mit einem havarierten Auto unterwegs sein oder darf ich das Auto (zunächst auf meine Kosten) bereits reparieren lassen?

Comments


7 Comments

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    Das Problem ist, wenn Sie im Ausland als Geschädigte einen Unfall haben und keine Vollkasko besteht, ist die eigene Versicherung (die Haftpflicht) nicht zuständigt, die Kosten von der ausländigschen Versicherung einzufordern. (ist reiner Goodwill).

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    Hast du selber keine Vollkasko? Bei mir wurde das dazumal über meine Vollkasko abgewickelt (musste SB bezahlen) danach wurde ins Ausland regress genommen. Als es dann endlich (nach ca. 2 Jahren) abgeschlossen war, wurde mir alles zurückerstattet (SB, Bonusverlust..). Kann also lange dauern mit dem Ausland..

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    Anonymous

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    Sie können ihr Auto auch über Ihre Vollkasko (fals vorhanden)
    reparieren lassen und Ihren Selbstbehalt bezahlen!
    Wenn generali diese Kosten dann beim Versursacher einholt erhalten sie Ihren Selbstbehalt züruck!
    Meiner Meinung nach die einfachste Lösung bei Schäden im Ausland!

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    Anonymous

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    Als Garagist und Händler meine Anwort:
    Die Problematik ist bei Versicherungen wenn diese im Ausland ist, bis die Schadensfrage geklärt und Bestätigung der Schadenfallfall übernommen wurde.
    Wichtig ist, dass der Schaden durch einen Experten angeschaut und dokumentiert ist.
    Dies hat das xpertcenter gemacht. Das Xpertenter ist nur für die Kalkulation zuständig, die Reparaturfreigabe erfolgt immer durch den Auftraggeber.
    Selbstverständlich können Sie den Schaden auf Ihre Kosten schon reparieren lassen und dann das Geld von der Versicherung zurückfordern.
    Meine Empfehlung ist, dass Sie der Generali per Einschreiben nochmals schreiben und die den Schadenfall übernehmen und dann von der Greenval Insurance zurückholen.

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    Kleiner Nachtrag zu meinem Posting:
    Was noch möglich ist, falls die Person in Frankreich keine Versicherung hat, können Sie den Schaden auch über den nationalen Garantiefond einreichen welcher unter Führung der Zürich Versicherung ist.
    Hier zu beachten, dass ein Selbstbehalt von Fr. 1000 fällig ist.
    Nur dies zur Info, falls von der anderen Versicherung kein Geld kommt, würde dort mal den Schadenfall melden.
    Eigentlich müsste Ihre Versicherung den Schaden übernehmen und bei der anderen Versicherung einfordern, in der Schweiz machen das die Versicherungen tagtäglich.

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    Anonymous

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    Habe ich auch erlebt nichts bekommen seind 2 Jahren läuft das schon vergiss es. Wenn die Polizei nicht da war beim Unfallort kannst du es eh vergessen

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    Ich hatte das auch. Hat fast 3 Monate gedauert. ich habe ständig angerufen und gefragt. Da ich vollkasko habe hab ich das lassen reparieren mit SB und wenn es erledigt war, hab ich Geld zurück bekommen.

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