Mein Lohn wird gepfändet. Ich bin verheiratet frau und habe einen kleinen Sohn. Jetzt die frage kann ich steuererlass oder sogar Krankenkassen verbilligung beantragen?

Hallo zusammen ich habe eine sehr wichtige frage.
Mein Lohn wird gepfändet. Ich bin verheiratet frau und habe einen kleinen Sohn. Jetzt die frage kann ich steuererlass oder sogar Krankenkassen verbilligung beantragen? Da ich seit Jahren nicht den vollen lohn kriege falle ich immer wider in schulden mit denn steuern und es reicht kaum aus zurück zuzahlen da auch sie kk prämien hoch sind.
Ich verdiene Brutte 81600 im Jahr 3 personen im haushalt. Leider kann meine frau kein deutsch und mein sohn ist erst 10 monate alt so könnte sie noch nicht arbeiten gehen wenn sie überhaupt eine stelle bekommt. Bitte um fachliche hilfe mit links oder so. LG

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9 Comments

    Tototo3

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    Die wenigsten Frauen in der CH bleiben monate- oder jahrelang zuhause nach der Geburt. Viele arbeiten nach den 14 Wochen wieder!
    Ihre Frau kann einen Job suchen, Kinderbetreuung organisieren, Deutsch lernen. Nicht nur für jetzt, auch für die finanzielle Lage im Alter.

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    Anonymous

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    Wenn Sie Lohnpfändung haben, können Sie Prämienverbilligung beantragen. Wenn Ihr Einkommen die Anforderungen erfüllt, wird dies bewilligt.
    Steuern gehen i.d. R. in die Pfändung. Sie können versuchen, einen Steuererlass zu erhalten.

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    Anonymous

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    Krankenkassenverbilligung können Sie beantragen, aufgrund Ihres Lohnes eher unwahrscheinlich.
    Tipp:
    Googeln Sie Rechner Prämienverbilligung und Ihren Kanton, dann kommt ein Rechner und können Ihre Werte eingeben und sehen ob es allenfalls eine Prämienverbilligung gibt.
    Sonst schreiben Sie welchen Kanton und sende Ihnen den Link.

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    wenn sich die prämien der kk verändern, verändert sich auch das existenzminimum welches vom betr.amt berechnet wird wieder (welches sogar meistens höher ist als das vom soz.).
    jedoch, wenn ihre frau arbeiten würde, könnte mehr abbezahlt werden und somit wäre schneller alles offene zurückbezahlt.

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    Anonymous

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    Prämienverbilligungen werden nach Einkommen berechnet. Vermutlich ist Ihr Einkommen zu hoch. Steuererlass bei Schulden wird auch kaum möglich sein. Lassen Sie sich bei einer Schuldenberatung helfen.

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    Anonymous

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    Gehen Sie zu einer offiziellen Schuldenberatungsstelle Ihrer Stadt/Gemeinde. Dort wird alles analysiert. Dort werden Sie auch beraten ob ein Steuererlass oder eine Steuersystierung überhaupt in Frage kommt. Bei einer Lohnpfändung ist ein Steuererlass erfahrungsgemäss nicht möglich, höchstens eine Sistierung. Dort wird mit Ihnen auch angeschaut, ob eine Anmeldung für IPV überhaupt sinnvoll wäre (es gibt entsprechende Rechner auf der Internetseite der kantonalen SVA).
    Aber fangen Sie jetzt schon mal an, Ihre Fixkosten massiv zu reduzieren und suchen Wege, Ihr Einkommen zu erhöhen. Evtl., bedingt das auch, dass Sie für ein paar Jahre auf Ferien im Ausland verzichten müssen.

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    Anonymous

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    Mit diesem Lohn trotz Lohnpfändung gibt es bestimmt keine Prämienverbilligung. Ich verdiene weniger ohne Lohnpfändung und kriege keine Prämienverbilligung. Hier heisst es einfach schauen wie man einsparen kann. Evtl günstigere Wohnung, kein Auto, kein Urlaub oder zumindest keinen teuren Urlaub. Schauen das die Frau deutsch lernt und dann neben bei was arbeiten kann. Z. B. Zeitungen austragen ist nicht ganz so schwierig wegen Sprache. Die Briefkästen geben im Normalfall keine Antwort und stellen keine Fragen

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    Anonymous

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    Die Frau kann Deutsch lernen in der Zwischenzeit. Zudem geht es definitiv mit einem Kind von 10 Monaten zu arbeiten. Die Krankenkasse etc. Sind bereits berücksichtigt. https://www.stadt-zuerich.ch/…/bet…/existenzminimum.html zudem besuchen sie doch eine Schuldenberatung.

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    Die wenigsten Frauen in der CH bleiben monate- oder jahrelang zuhause nach der Geburt. Viele arbeiten nach den 14 Wochen wieder!
    Ihre Frau kann einen Job suchen, Kinderbetreuung organisieren, Deutsch lernen. Nicht nur für jetzt, auch für die finanzielle Lage im Alter.

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