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    Anonymous

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    Wenn Kinder beissen gibt es meistens einfach Bissspuren, selten fliesst da grad Blut. Und dann ist da auch keine Infektionsgefahr wie bei einem blutigen Biss.

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    Anonymous

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    Ja, man darf es nicht machen. Beissen und gebissen werden passiert oft in diesem Alter. Was wollen Sie machen, wenn Sie den Namen erfahren?

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    Anonymous

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    Meine Kinder wurden auch sehr oft gebissen und gekratzt, nach einem sehr schlimmen Vorfall (das Kind ging wortwörtlich auf mein damals 6monate altes Baby los, mein Kind blutete und hatte Blutwunden) habe ich gesagt, dass ich sofortige Massnahmen verlange oder wir die Kita wechseln, was ich jedoch nicht einsehen würde, da nicht meine Kinder beissen und kratzen. Das Kind verliess schlussendlich die Kita. Die Kinder können jedoch oft nichts dafür, verstehe ich total und ich war sehr tolerant. Bis es eben eine blutige Angelegenheit wurde…

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    Anonymous

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    Beissen ist ein normales Verhalten bei Kleinkindern und gehört zu einem Reifungsprozess. Es kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel Frustration, Müdigkeit, Hunger oder das Bedürfnis nach Aufmerksamkeit.
    Ursachen
    Zahnungsbeschwerden, Unbefriedigte Bedürfnisse, Überforderung, Frustration, Wut, Stress, Unsicherheit, Erschöpfung.

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    Anonymous

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    Die Eltern des beissenden Kindes wurden sicherlich auch schon darüber informiert und wissen Bescheid. Allerdings kann dagegen nur die KiTa mit Aufsicht was tun. Sie können das Kind ja aber auch nicht von den anderen isolieren, nur villeicht besser im Blick haben.
    Die Eltern sind nicht anwesend und jenachdem wie klein das beissende Kind ist, bringt reden und erklären leider noch nicht sehr viel und hat auch nicht gross mit Erziehung zu tun, denke ich. Ich bin mir sicher, dass die Eltern ihr Bestes geben und (jenach Alter) mit dem Kind dies besprechen.
    Gute Besserung deinem Kind.

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    Anonymous

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    Grundsätzlich darf eine Kita keine Namen nennen. Es ist jedoch aus den Umständen heraus oft unmöglich, dass nicht über andere Kinder Namen bekannt werden. Das könnte die Kita kaum verhindern.
    Der Name des beissenden Kindes nützt Ihnen eh wenig, denn Ihr Vertragspartner ist die Kita und allfällige Ansprüche aus Vertrag sind gegen die Kita besser durchsetzbar mit Art. 97 OR (Schaden aus Vertrag wegen Missachten einer Schutz- und Aufsichtspflicht) als gegen ein kleines Kind mit Art. 41 OR (Haftung wegen Verletzung, mit hohen Hürden an einen Beweis).

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    Anonymous

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    Selbstverständlich wird der Namen NICHT genannt!
    Mein Gott, „gebissen“. Täubelen, schläglen, schreien, kratzen…. Machen doch Kinder!! Erwarten Sie von einem KIND in der KITA (!!!) dass dieses sich selbst reflektiert, eine Selbsttherapie durchführt und konstruktiv das eigene Verhalten in der 3. Person analysiert und daraus Schlüsse zieht?!
    Kein Wunder läuft die Welt derart aus dem Ruder…

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