Wir sind sehr schnell aus der alten Wohnung ausgezogen, da unsere Tochter durch unsachgemässe Nikotinentfernung der Wände gesundheitliche Probleme ( Asthma, Pseudokrupp) bekommen hat

Hallo Zusammen
Wir stehen in einem Gekündigtem Mietverhältnis. Wir sind sehr schnell aus der alten Wohnung ausgezogen, da unsere Tochter durch unsachgemässe Nikotinentfernung der Wände gesundheitliche Probleme ( Asthma, Pseudokrupp) bekommen hat. Unsere alten Vermieter sind uns nicht entgege gekommen und haben alles abgestritten. Wir haben Ihnen erlaubt gehabt ausschlieslich für Besichtigungen in die Wohnung zu gehen, da wir schon an einem anderen Ort wohnen. Nun wurde die Wohnung von Ihnen nachweislich schon MEHRMALS ohne unser Wissen für andere sachen ( duftspray verteilen da sie selber gemerkt haben das die Wohnung stinkt! Lüften , ausenschild für vermietung, badewannenwasser einlassen zur senkung der noch nicht ganz eingebauten Badewanne betreten.
Es wird duftspray ( hat vermieter per wahtsapp zugegeben) in der wohnungverteilt das die neuen Potenzielen Mieter nichts riechen weil es in der Wohnung extrem stinkt.Nun meine frage, können wir irgendwie gegen dieses verhalten vorgehen?
Die Vermieter haben einen Passpartout für alle Wohnungen bei sich zuhause.. dies ist evt. Noch relevant.

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3 Comments

    Anonymous

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    Ja das Vorgehen ist einfach. Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

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    Anonymous

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    Schlichtungsstelle informieren zeugnis wegen Gesundheit vom Kind. Und eine mietminderung verlangen für die Zeit die sie noch die Wohnung zahlen müßten

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    Anonymous

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    Anonymes Mitglied die Lösung wäre wohl schlicht; melden Sie Ihrem Vermieter, dass Sie ihm den Zutritt zur Wohnung bzw das Recht dazu, bis Ablauf der Kündigungsfrist wieder entziehen
    Führen Sie die Besichtigungen selber durch im ungelüfteten Zustand (damit Interessenten es selber riechen) und Lüften Sie jeweils erst nach den Besichtigungen. Gelüftet werden muss(/sollte) die Wohnung aber trotzdessen regelmässig, sonst riskieren Sie Schimmel.
    Vermeiden Sie es bei den Besichtigungen zu viel zu sagen – verweisen Sie bei Fragen diesbezüglich einfach auf den Vermieter – damit der Vermieter, falls er die Wohnung nicht vermieten kann, Ihnen nicht die Schuld zuschieben kann.

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