Wie lange darf man nach Schweizerrecht abends in der Wonung rumhämmern? Es geht darum, das meine Nachbarn über mir ständig rumtrampeln und Hämmern bis abends um 22:00 Uhr
Guten Abend
Ich hätte da eine Frage. Wie lange darf man nach Schweizerrecht abends in der Wonung rumhämmern? Es geht darum, das meine Nachbarn über mir ständig rumtrampeln und Hämmern bis abends um 22:00 Uhr und behaupten dass man das bis 22:00 Uhr machen darf. Gibt es da etwas dass man da Rechtlich machen kann?
Danke im voraus für die Antworten und einen schönen Abend
Anonymous
Es ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschriedlich. Mal abklären
Anonymous
Hier gilt kein Schweizer Recht sondern kommunales Recht.
Anonymous
Es steht evtl. in der Hausordnung, sonst Verwaltung fragen
Anonymous
Anonymous
Nachtruhe ist in den meisten gemeinden und hausordnungen von 22 uhr bis 6 uhr kann jedoch variieren
Anonymous
Ab 22.00 ist Nachtruhe!
Anonymous
Bis 10 Uhr nachher müsste Ruhe sein aber es steht in jeder Hausordnung
Anonymous