Ich interessiere mich für eine neue Wohnung. Ich musste vorweg ein Formular ausfüllen für Mietinteressenten. Dort war eindeutig vermerkt dass die Wohnung 1900 Fr. inklusive Nebenkosten Akonto, einem Parkplatz und einer Garage kostet. Dieses Formular habe ich unterschrieben abgegeben.

Hallo miteinander!
Ich interessiere mich für eine neue Wohnung. Ich musste vorweg ein Formular ausfüllen für Mietinteressenten. Dort war eindeutig vermerkt dass die Wohnung 1900 Fr. inklusive Nebenkosten Akonto, einem Parkplatz und einer Garage kostet. Dieses Formular habe ich unterschrieben abgegeben.
Jetzt behauptet der neue Vermieter, dass dies ein Fehler war und es eigentlich 1900 exklusive Nebenkosten und allem sind.
Ist das rechtlich, ich hatte das ja unterschrieben?
Zu dem neuen Preis kann ich mir die Wohnung, da ich leider auch momentan von der Sozialhilfe lebe, natürlich nicht mehr mehr leisten.
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Ich interessiere mich für eine neue Wohnung. Ich musste vorweg ein Formular ausfüllen für Mietinteressenten. Dort war eindeutig vermerkt dass die Wohnung 1900 Fr. inklusive Nebenkosten Akonto, einem Parkplatz und einer Garage kostet. Dieses Formular habe ich unterschrieben abgegeben.

Comments


4 Comments

    Anonymous

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    Sie haben nur das Formular für die Wohnungsbewerbung ausgefüllt und diese unterschrieben, richtig? Wenn es „ nur“ das Bewerbungsformular war, welches Sie unterschrieben haben, dann können Sie ja zurücktreten, das kann zwar, wenn es auf dem Anmeldeformular vermerkt ist, eine Gebühr kosten, ist aber immer noch der unkomplizierte Weg da wieder rauszukommen. Denn wenn Sie sich die Wohnung nicht leisten können, sollten Sie ja auf keinen Fall den Mietvertrag zu den „ neuen „ Konditionieren“ unterschreiben.
    Es geht eben leider nicht.
    Schade…

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    Anonymous

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    Solange kein Vertrag unterschrieben ist, ist nichts verbindlich. Pech gehabt.

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    Anonymous

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    Sie haben sich beworben, was einem Antrag zum Abschluss eines Mietvertrags darstellt (Art. 3 ff. OR und Art. 253 ff. OR).
    Der Vermieter hat Ihnen ein Gegenangebot mit höherer Miete gemacht, dass Sie nicht sofort angenommen haben.
    Ev. bestand auch ein Schriftvorbehalt (Art. 16 OR) oder nicht mal eine Gegenofferte.
    Zu den Konditionen im Antrag hat der Vermieter das Angebot jedenfalls nicht angenommen.
    Damit sind keine übereinstimmenden Willensäusserungen vorliegend (Art. 1 Abs. 1 OR).
    Es ist kein Vertrag entstanden.

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    Anonymous

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    Als Sozialhilfe Bezüger dürfte der Preis für die Wohnung vermutlich eh zu teuer sein.
    Und ziemlich sicher hätten Sie diese auch nicht bekommen.
    Ebenso ist mit diesem Formular kein Mietvertrag zustande gekommen.
    Erkundigen Sie sich erst genau beim Sozialamt wieviel die Wohnung kosten darf.

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