Eine Nachbarin von mir ist am Ende mit ihren Nerven. Wortwörtlich! Es geht ihr gesundheitlich schlecht. Seit ihrem Einzug werden sie und ihr Mann von einer anderen Nachbarin, die etwas länger im Quartier wohnen (nur etwa ein Jahr), tyrannisiert.

Liebe Profis
Eine Nachbarin von mir ist am Ende mit ihren Nerven. Wortwörtlich! Es geht ihr gesundheitlich schlecht. Seit ihrem Einzug werden sie und ihr Mann von einer anderen Nachbarin, die etwas länger im Quartier wohnen (nur etwa ein Jahr), tyrannisiert. Diese führen ihren Hund für das grosse und kleine Geschäft absichtlich in ihren Garten – und ja, es ist klar erkennbar die Wiese, die zu ihrem Haus gehört. Inzwischen haben sie eingezäunt und eine Sichtschutztrennwand errichtet (und dabei ein grosses Stück Land praktisch an die Nachbarn abgegeben), nur um ihre Ruhe zu haben. Nun gehen die Nachbarin und deren Partnerin im Halbstundentakt mit dem Hund raus und dabei direkt an ihrem Zaun entlang, bleiben am Zaun stehen und starren ihnen ins Haus (das an dieser Seite hauptsächlich aus Glasfronten besteht.) Nachts tun sie dasselbe – aber mit Taschenlampen, sie zünden ihnen direkt ins Schlafzimmer. Dabei betreten sie nun ihr Grundstück nicht mehr widerrechtlich, sie gehen auf das angrenzende Feld eines Bauern. Gespräche suchen, erst freundlich, später nachdrücklicher, haben nichts gebracht, die Antwort war: «Dann geh doch zur Polizei, ich arbeite selber für die Polizei!» Es scheint wirklich absichtliches Verhalten zu sein – einfach Ignorieren geht für die Nachbarin inzwischen nicht mehr, sie fühlt sich zuhause nicht mehr wohl so. Was hat sie für rechtliche Möglichkeiten? Zählt das als Belästigung/Stalking? Gibt es dafür Berater bei der Polizei, oder können diese auch nicht viel machen?

Comments


15 Comments

    Anonymous

    No actions available

    Unbedingt der Verwaltung melden, danach immer wieder, bis die Verwaltung etwas unternimmt, dann Fotos machen mit dem Handy und auch der Verwaltung schicken,kann zwar dauern aber das ist der einzige Weg🙈🙈🌺

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available

    Da können Sie nur konfrontieren. Wenn die mit der Taschenlampe reinzünden, Fenster auf und rausrufen das sie aufhören sollen, ob sie es jetzt gesehen haben, ob es jetzt genügt, ob sie sonst noch was brauchen etc. Und das möglichst so laut, daß es für diese Leute peinlich wird/ist. Anscheinend haben die eine recht niedrige Hemmschwelle, aber irgendwo ist die schon zu finden. Die werden schon aufhören, wenn sie sich genug wehren und Grenzen setzen. Vorallem Grenzen setzen, für solche Leute brauchen sie keine Polizei, das schaffen sie selber, die wollen nur provozieren, lassen sie das nicht mit sich machen.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Eigentlich geht es ja darum, dass sich Ihre Nachbarin zu Hause wieder wohl fühlen kann.
    Alle rechtlich möglichen Schritte werden ihr diesen Frieden aber nicht bringen.
    Meine Empfehlung: Sie soll eine Nachbarschaftseinladung machen. Die unmöglichen Nachbarn können somit ihren Gwunder stillen und es wird ihnen den Wind aus den Segeln genommen. Wenn sie dann weiterhin mit Taschenlampen und anderen Sticheleien provozieren, würde ich sie jedesmal in den Garten/ins Haus einladen.
    Manchmal muss man auf rechtliche Schritte verzichten und besser taktisch vorgehen.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Bewegungsmelder mit grellem Licht montieren. Vielleicht nützt das etwas
    Aber wenn doch schon eine Sichtschutzwand ist, wie kann dann trotzdem noch Licht ins Haus? Vorhänge und Storen runter lassen.
    Ist die Nachbarin Mieterin oder auch Eigentümer. Wenn Mietwohnung dann Verwaltung anrufen.
    Wie alt ist die Nachbarin? Vielleicht ist sie Senil
    Würde trotzdem mal die Polizei anrufen und um Rat fragen.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available

    Entweder mal mit jemandem, der ihr den Rücken stärkt (vielleicht Sie? Nachbarn? Kinder?) bei den Nachbarn vorbeischauen und das Gespräch suchen ohne direkt mit Anzeigen, Polizei etc. zu drohen. Klären, was da los ist. Sollte dies nicht möglich sein, wäre unter Umständen ein Telefonat mit der lokalen Polizeibehörde nicht die dümmste Idee. Diese können manchmal auch unbürokratisch wirklich gut helfen und manchmal auch vermittelnd eingreifen.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    als erstes mal würde ich Vorhänge anbringen und die nachts zuziehen!
    Des weiteren erstmal ignorieren.. also komplett, keine Begrüssung… nichts.
    Meist hört das dann von selber auf!
    Oder einen Hund anschaffen… einen grösseren als deren😉( natürlich nur wenn möglich)
    oder letzte Option, wieder ausziehen..
    Die Polizei macht da nix, erst muss etwas passieren…

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available

    Da die Person gesagt hat dass sie ja angeblich selber bei der Polizei arbeitet würde ich ihr sagen dass sie eine Anzeige gegen sie machen werden. Alles protokollieren mit Tag, Uhrzeit, Sachverhalt, und Videos machen.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Artikel 181a des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) behandelt Stalking. Im Detail regelt dieser Artikel die Möglichkeiten zur Strafverfolgung bei wiederholtem und systematischem Nachstellen, was als Stalking verstanden wird. In der Schweiz ist Stalking noch relativ neu als spezifischer Straftatbestand, doch seit der Einführung von Artikel 181a im Strafrecht können gezielte Massnahmen ergriffen werden.
    Hier die wichtigsten Punkte zu Art. 181a StGB:
    1. Tatbestand
    Gemäss Artikel 181a StGB macht sich strafbar, wer jemandem wiederholt nachstellt und dadurch dessen Lebensgestaltung ernsthaft beeinträchtigt. Das Nachstellen kann auf unterschiedliche Arten erfolgen, beispielsweise durch:
    Verfolgen der betroffenen Person.
    Kontaktaufnahme gegen den Willen der betroffenen Person, sei es direkt oder indirekt, durch Nachrichten, Telefonanrufe, E-Mails, soziale Medien usw.
    Auflauern an Orten, die die betroffene Person regelmässig besucht (z. B. vor der Wohnung, der Arbeit oder anderen Orten).
    Einschüchternde oder belästigende Handlungen, die die Freiheit und das Wohlbefinden der betroffenen Person stark beeinträchtigen.
    2. Strafmöglichkeiten
    Für Verstösse gegen Artikel 181a StGB können folgende Strafen verhängt werden:
    Geldstrafe: Die Höhe der Geldstrafe wird nach dem Verschulden der Person und ihrer finanziellen Verhältnisse bemessen. Eine Geldstrafe kann in Tagessätzen verhängt werden.
    Freiheitsstrafe: Es ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich, wenn das Nachstellen besonders gravierend ist und schwerwiegende Folgen für das Opfer hat.
    3. Schutzmassnahmen
    Zusätzlich zu einer Strafverfolgung können auch Schutzmassnahmen angeordnet werden, wie etwa:
    Kontaktverbote oder Näherungsverbote: Ein Gericht kann der Täterin oder dem Täter verbieten, sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen.
    Wegweisung: In bestimmten Fällen kann der Täter von bestimmten Orten, wie der Wohnung oder dem Arbeitsplatz des Opfers, ferngehalten werden.
    4. Erschwerende Umstände
    Wenn das Stalking wiederholt vorkommt, über einen langen Zeitraum andauert oder wenn es zu besonders gravierenden psychischen oder physischen Folgen für das Opfer führt, können diese Faktoren als erschwerende Umstände gewertet werden. Dies kann zu härteren Strafen führen, etwa zur Verhängung einer längeren Freiheitsstrafe.
    Zusammengefasst ermöglicht Art. 181a StGB der Justiz in der Schweiz, gegen Stalker vorzugehen und sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen zu verhängen. Opfer können Schutzmassnahmen wie Kontakt- oder Näherungsverbote erwirken.
    ALSO LOS ZUR POLIZEI SOFERN SIE MEHRERE KOLLEGEN HABEN DIE DAS BESTàTIGEN KÖNNEN…

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available

    Haben sie zufällig einen Rasen Sprenger für die Bewässerung von Ihrem Garten?

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available

    Ich hatte ein ähnliches Problem. Da mir die Polizei nicht helfen konnte, weil der Nachbar nichts strafrechtliches getan hat, habe ich einen Bekannten engagiert. Der Besitz einen Schäferhund. Dem Bekannten habe ich dann eine Jacke im „ Securitas-Stil“ gebastelt und ihn jeweils so kostümiert bei mir eingeladen. Er hat dann mit seinem Hund die Bisirunden in meinem Garten gemacht. Der Aufwand war nicht riesig aber die Wirkung auf besagten Nachbar überraschend 😅

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Ich würde auch zur Polizei gehen. Die können am ehesten beraten.
    Es gibt zudem bewegungsmelder die Wasser spritzen (zum Tiere abhalten). Ich würde noch was montieren. 🙈😉

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available

    Wenn sie mit den Taschenlampen ins Schlafzimmer leuchten, die Polizei wegen Einbruch Verdacht informieren. Evtl. Machen die das immer zu selben Zeit und werden inflagranti erwischt, wenn sie der Polizei sagen, dass dies jeden Tag um die selbe Uhrzeit passiert.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Rechtlich kann meines Erachtens ihre Nachbarin nichts machen. Es gibt kein Verbot für Nachbarn bespannern, solange sie das Grundstück nicht betreten.
    Hier hilft wirklich nur ignorieren.
    Ich würde die Spanner offensichtlich auslachen.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Da offenbar rechtlich nicht viel gemacht werden kann, eine nicht rechtliche Idee:
    – Schausteller der Laienspielbühne engagieren und abends im erleuchteten Haus einen Mord / einen Pornodreh / einen Satanskult inszenieren.
    – Die Reaktionen der Stalker aus dem Gebüsch überraschend mit Spielzeugkamera “fotografieren” und die Leute von gestellten Journalisten interviewen lassen.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available

    Kameras montieren auf dem Grundstück natürlich und ein Plakat aussen aufhängen, Videoüberwachung. Wirkt meist Wunder.

    Leave a reply (fill in your details below)

Some page name

© 2025 Your Company Name. All rights reserved.

Your go-to source for the latest news, trends, and updates. We are dedicated to providing high-quality content to our readers from around the world.