Mein Sohn (18) hat ein gebrauchtes Auto gekauft. Folgende Situation:

Guten Tag!
Mein Sohn (18) hat ein gebrauchtes Auto gekauft. Folgende Situation:
Kauf Audi A3, Occasion
Frisch ab Service, MFK am 28.8.2024
Verkäufer: Gebrauchtwagenhändler im Kanton ZH, keine AGB im Internet
Käufer: 18-jähriger Lehrling, erstes Auto
– Samstag 7.9.2024: Auto besichtigt incl. Probefahrt
Preis ausgeschrieben: 8999,-, verhandelt auf 8700,-
– Montag 9.9.2024: telefonische Zusage Kauf
Unterzeichnung KV und Zusendung per WhatsApp
Überweisung der Anzahlung 1000,-
– Mittwoch 11.9.2024: Erhalt des originalen, entwerteten Fahrzeugscheins per Post. Name und Adresse des Vorbesitzers stehen sichtbar im Schein! (Datenschutz?)
– Freitag 13.9.2024: Zulassung/ Umschreibung beim Strassenverkehrsamt Frauenfeld auf den Käufer
– Samstag 14.8.2024: Abholung des Autos in ZH, Barzahlung Restwert 7700,-
Fahrt nach Kreuzlingen (ca. 50 min Fahrt). Auf der Rückfahrt bereits sehr laute Auspuffgeräusche hörbar.
Bei Ankunft in Kreuzlingen hängt der Auspuff bereits tief nach unten.
Telefonische Meldung beim Verkäufer, dieser bittet, am Montag oder Dienstag wieder vorbeizukommen. „vermutlich muss man die Aufhängung ersetzen oder schweissen“
Freund der Familie – langjähriger Audi-Verkäufer- kommt zur Begutachtung des Autos.
Er stellt folgende sofort sichtbare Mängel fest und ruft den Autoverkäufer an, konfrontiert ihn mit den Mängeln.:
1. Auspuffanlage defekt, ebenso nicht sicher, ob es eine original Auspuffanlage ist. In dem Falle müsste sie im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Kosten Reparatur: noch nicht abschätzbar.
Antwort VK: wir sollen das Auto bringen, er repariert es. Unser Bekannter weist ihn darauf hin, dass ein Auspuff nicht geschweisst wird!
2. Die Felgen sind nicht original! Kein Eintrag im Fahrzeugschein vorhanden! Kein Beiblatt da!
Kosten Eintragung ca. 150-200,-
Antwort des VK: Der Verkäufer gibt zu, dass er am 28.8.2024 beim MFK die Originalfelgen vorgeführt hat und anschliessend wieder gewechselt hat. Er dachte, es sei ein Beiblatt vorhanden.
3. Auto scheint hinten lackiert zu sein. Unfallfrei??
Antwort des VK: das wisse er nicht.
4. nur ein Autoschlüssel vorhanden. Ein zweiter Schlüssel ist dringend erforderlich, sonst kann man bei Verlust das Auto nicht mehr öffnen.
Kosten: ca 400,-
Antwort des VK: er habe dies im Verkaufsgespräch erwähnt.
5. keine Hutablage vorhanden, Gefahr des Einbruchs. Kosten Nachbestellung (gebraucht) ca. 200,-
Antwort des VK: er versucht, den Vorbesitzer zu erreichen, ob die Hutablage noch im Keller sei.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
Vielen Dank für Ihre Hilfe, wenn möglich mit Angabe von Paragrafen!
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Mein Sohn (18) hat ein gebrauchtes Auto gekauft. Folgende Situation:

Comments


12 Comments

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    Als Garagist und Händler kann ich Ihnen gerne die Fragen beantworten,
    was wurde im Kaufvertrag betr. Garantie/Gewährleistung vereinbart.
    Meine Empfehlung:
    Unterzüglich dem Händler eine Mängelrüge per Einschreiben zustellen mit der kostenfreien Behebung der Punkte oder Kostenübernahme.
    Grundsätzlich bietet ja der Händler Hand für die Abgasanlage.
    Räder unbedingt vorführen lassen, bei einem Unfall zahlt die Versicherung allenfalls nichts.
    Schlüssel leidiges Thema, grundsätzlich nur verpflichtet ein Schlüssel zu liefern (weiss ärgerlich sollten immer zwei sein oder ein Notschlüssel.

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    Anonymous

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    Vertragsbedingung Nr. 7 ist so, dass der Käufer nur auf die Kulanz vom Verkäufer hoffen kann.
    Warum wurde der Audi-Freund nicht mitgenommen zur Besichtigung?
    So kann man das Ganze nur als Lehrblätz abbuchen…

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    Huttablage,Felgen, waren bei Besichtigung und Probefahrt sicher Montiert da wurde nicht richtig geschaut spätestens beim Fahrzeugausweis hätte man Merken müssen das die Felgen fehlen! Nicht Eingetragen sind.

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    Gerne lasse ich Herr Rolf Stüssi näher kommentieren. Juristisch, summarisch und nicht-anschliessende nur dies:
    Datenschutz ist nicht verletzt, es ist üblich und normal, dass der Vorbesitzer im Fahrzeugausweis eingetragen ist.
    Ganz wichtig, Vertrag und AGB lesen bzgl. Wegbedingung der Gewährleistung (Art. 197 ff. OR).
    1. vermutlich vorbestehender Mangel, muss sofort substantiiert gerügt werden (Tel. ev. schriftlich sofort mit Einschreiben bestätigen), vgl. Art. 201 und 210 OR.
    2. Wie gesehen so gekauft. Die fehlende Eintragung ist nachzuholen oder die Originslfelgen zu montieren (im Schreiben gem. Pkt. 1 klar erwähnen).
    3. Unfallauto ist erst ein Wagen, bei welchem das Chassis gerichtet werden musste. Lackschaden, wie gesehen, so gekauft.
    4. wie gesehen, so gekauft. Ausser im Vertrag wären zwei Schlüssel aufgeführt. Eigentlich sollte ein 18-jähriger sowas wissen und vor Ort beanstanden (vermutlich jetzt zu spät).
    5. wie gesehen, so gekauft.
    Für Punkte 1 und 2 Mängelrüge schriftlich mit Einschreiben. Punkte 3 bis 5 darin erwähnen (vermutlich weniger Aussicht auf Erfolg für letztere).

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    Ich kann nur ein paar ergänzungen machen, da viele Punkte schon geklärt wurden.
    1. ein Auspuff darf geschweisst werden. Daher können Sie auch nicht verlangen, dass der Verkäufer dies nicht macht.
    2. Stehen die Felgen im Typenschein so ist keine Eintragung und auch kein Beiblatt notwendig. Dies können Sie bei der zuständigen MFK abklären.
    3. Ein Unfall ist es erst wenn die Karosserie verzogen wurde.
    Den rest hätte man bei der Besichtigung sehen und erfragen können. Daher müssen Sie auf Kulanz des Verkäufers hoffen.

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    Anonymous

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    Ich weiss nicht, ob ihnen das hilft … ich habe vor ca . 5 Jahren bei einem Auto-Händler Kanton Zürich mein Auto gekauft. Frisch ab MFK ‼️ letztes Jahr musste ich ihn hier , im Aargau auch zum MFK bringen. Überraschung 👿 der ganze Auspuff war nicht original und wurde nicht akzeptiert bei der MFK . Ich hab das ja nicht gewusst, woher denn auch. Nach 5 Jahren sich an den Verkäufer wenden ? Hab ich mir erspart, denn Aussicht auf Erfolg: 0 ‼️ hatte ja frisch MFK beim Kauf. Das Auto ist 10 Jahre alt. Ich habe eine neue Auspuff-Anlage, Original , bestellen müssen und meine Garage hat diese montiert. Kosten 3500-4000.- genau weiss ich es nicht mehr, sorry 🙈 erneut MFK , wurde geprüft und zugelassen. Was war ICH SAUER ‼️ Zürich MFK hat nichts beanstandet, aber Aargau wurde der Auspuff nicht genehmigt. DAS ist wirklich NICHT ZU VERSTEHEN … sorry, das musste ich jetzt einfach hier schreiben …

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    Anonymous

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    Da der Vorbesitzer bekannt ist, kann man ihn nach einem eventuellen Unfall anfragen.
    Auch nach dem zweiten Schlüssel fragen.
    Des Weiteren das Fahrzeug zum TCS für eine Vollkontrolle bringen.

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    Punkt 3: Nachlackiert gilt meist als Blechschaden somit gilt es auch als Unfallfrei da es nur was kleines ist.
    Punkt 4: Ein Zweitschlüssel ist kein muss wenn er Ihnen schon gesagt hat Fahrzeug hat nur 1.Schlüssel muss er Ihnen keinen zweiten organisieren.

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    Kurz noch ein paar Inputs, wenn ihr schon jmd in der Familie habt der sachverständiger zu sein scheint, dann mit ihm besichtigen, ihn dabei haben, später nachdoppeln ist mühsam und kann vermieden werden. Weiter die Aussage das ein Auspuff nicht geschweißt werden darf ist mir neu. Dieser kann und darf sehr wohl geschweißt werden…. Oft reißen die Aufhängungen der Auspuffanlage… Frisch am MFK ist immer zu raten. Wie auch eine Occassionsversicherung abschliessen über Eurotax oder Quality One. Damit sind grössere versteckte Mängel abgedeckt… Und wie so oft… Wenn man sich eine Rakete anschafft, alles ist teurer, mehr PS: mehr Kosten… Dessen muss man sich bewusst sein… Autokauf ist eine grosse Anschaffung und beim Fehlkauf des öfteren sein privater Ruin…

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    was steht im Kaufvertrag ? meist kann man sich auf das verlassen

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    Klingt nach meinem Audi, den ich verkauft habe, Hutablage hätte ich Neu

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    Anonymous

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    was steht im vertrag? wenn ohne garantie und ab platz, dann gibt es keine möglichkeit
    all diese dinge hätte man vor dem kauf sehen könenn und damit seid ihr selbst schuld

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