Ich habe eine Frage betreffs Garantieleistung bei einem Fahrzeug: Fahrzeug (Pickup) ist 2 Jahre alt, in Erstbesitz und hat 30.000 km Laufleistung. Garantie für 5 Jahre oder 100.000 km.
Ich habe eine Frage betreffs Garantieleistung bei einem Fahrzeug:
Fahrzeug (Pickup) ist 2 Jahre alt, in Erstbesitz und hat 30.000 km Laufleistung.
Garantie für 5 Jahre oder 100.000 km.
Im Rahmen eines Routineservice wurde von der Vertragswerkstatt festgestellt, dass die Bremsscheiben gewechselt werden müssen.
Ich war mit dem Wechsel einverstanden, da ich Vibrationen im Lenkrad beim Bremsen bemängelt habe.
Plus Kleinteile und Arbeit dann total 1000 CHF.
Ich finde, dass der Verschleiss für die Bremsscheiben zu hoch ist und unter Garantie fallen sollte. Ich habe noch den ersten Satz Reifen drauf. Bremsscheiben sollten ja wohl – auch wenn sie Verschleissteile sind – deutlich länger halte.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Rechnung anfechten?
Werkstatt Kulanzantrag stellen lassen?
Vielen Dank für Info.
Anonymous
Anonymous
Wie schon mehrfach erwähnt wurde, waren Sie mit dem Wechsel einverstanden. Somit können Sie nur noch auf Kulanz hoffe, ABER: wie um Himmelswillen fahren Sie (oder evtl. sind die Verschleissteile sehr schlecht), damit Sie schon bei 30k die Bremsscheiben wechseln müssen.. ich habe meine Bremsen bei eine. 12 jährigen Fahrzeug (1. Hand) mit 180’000km gewechselt!
Anonymous
Anonymous
Das wirst du vergessen können. Bei meiner A Klasse von Mercedes waren auch alle ca 30’000km neue Beläge und Scheiben nötig. Das weil der Wagen wegen den vielen Sicherheitsassistenten ständig selber bremst und daher die Beläge und Scheiben schneller runter sind als früher
Anonymous