Der Käufer hat es vorher probegefahren und auf seinem Wunsch habe ich das bei der MFK gezeigt. Die MFK wurde problemlos bestanden. Als der Käufer das Auto abhomte und nach Hause fuhr, meldete er sich bei mit und bemängelte, dass nun die Motorlampe leuchtet. Muss ich für die Reparatur aufkommen? Was sind meine Rechte und meine Pflichten?
Hallo
Ich (Privatperson) hatte ein Auto (Jg. 2007 mit 160’000km) gekauft um es weiter zu verkaufen.
Der Käufer hat es vorher probegefahren und auf seinem Wunsch habe ich das bei der MFK gezeigt. Die MFK wurde problemlos bestanden. Als der Käufer das Auto abhomte und nach Hause fuhr, meldete er sich bei mit und bemängelte, dass nun die Motorlampe leuchtet. Muss ich für die Reparatur aufkommen? Was sind meine Rechte und meine Pflichten?
Vetrag besteht – siehe Allgemeine Bestimmungen:
Schweizer_Anwalt