Meine 14-jährige Tochter stellt selbst Ketten, Ohrringe und Schuck her und verkauft diesen auch über Instagram und Co (bzw dort präsentiert sie). Alles noch neu, sie ist aber erstaunlich erfolgreich und verkauft täglich eine Hand voll. Nun; müssen wir etwas wissen?

Meine 14-jährige Tochter stellt selbst Ketten, Ohrringe und Schuck her und verkauft diesen auch über Instagram und Co (bzw dort präsentiert sie). Alles noch neu, sie ist aber erstaunlich erfolgreich und verkauft täglich eine Hand voll. Nun; müssen wir etwas wissen? Verrechnen? Versteuern? Gewerbe anmelden? Was auch immer…wir sind sehr dankbar um rechtliches Wissen dazu.
Vielen Dank bereits im Voraus.

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7 Comments

    Anonymous

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    nebst den genannten dingen: sie muss sicherstellen können, dass das material einwandfrei und für schmuck geeignet ist (schadstoffe, nickel, etc). handelt es sich um hochwertiges material oder eher ungeprüfte china-/temu-ware? ebenso müssen an lizenzrechte gedacht werden (stichwort hello-kitty kette auf dem insta-account).

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    Anonymous

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    Aranka Gyolay

    Najbardziej zasłużony członek
    „Einkommen und Vermögen minderjähriger Kinder
    Junge Erwachsene erhalten ihre erste Steuererklärung im Jahr ihrer Volljährigkeit. Das Einkommen und Vermögen der minderjährigen Kinder wird durch die Eltern versteuert. Dabei gibt es eine Ausnahme: Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit (z.B. der Lehrlingslohn) muss immer vom Kind versteuert werden.“
    https://www.bdo.ch/…/steuertipp-nr-18-steuern-bei…

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    Anonymous

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    Hier noch ein Leitfaden vom SECO.
    https://www.kmu.admin.ch/…/SECO-mineurs-guide-DE.PDF
    Dieser sollte viele Fragen beantworten.

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    Anonymous

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    ein neuartiges Gebiet erschliesst sich hier. Ich würde bei der zuständigen Gemeindeverwaltung / Steuerbehörde anfragen, so sind sie auf der sicheren Seite und es können keine Fehler entstehen

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    Anonymous

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    Ihre Tochter ist noch nicht volljährig und somit auch nicht steuerpflichtig.
    Steuerpflichtig ist Sie ab dem 18ten Lebensjahr
    dann muss Sie den Nebenverdienst in der Steuererklärung angeben
    ab einem Umsatz von 100’000 müsste Sie sich bei der eidg. Steuerverwaltung MWST anmelden bzw. MWST-pflichtig, ebenso müsste man das bei der AHV dann ab 18ten Lebensjahr anmelden.
    Würde auch jegliche Gewährleistung und Garantie ausschliessen. Sie sollte das im Inserat untenstehend schreiben oder auf einem Lieferschein/Rechnung/Quittung
    Wichtig Einnahmen irgendwo aufführen, Kassenbuch oder Bankkonti führen.
    Würde jeweils beim Verkauf schreiben:
    Privatverkauf Handarbeit von Schülerin, Privatverkauf, keine Mehrwertsteuerpflicht.
    Jegliche Gewärleistung, soweit nach Gesezt möglich, wird wegbedungen, insbesondere Minderung und Wandelung ausgeschlossen. Es wird keine Garantie gewährt.

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    Anonymous

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    Das Kind muss keine eigene Steuererklärung abgeben. Ob das Einkommen in der Steuererklärung der Eltern deklariert werden muss, scheint abhängig vom Kanton zu sein.
    Bern:
    Das Erwerbseinkommen von minderjährigen Kindern ist nicht in der Steuererklärung der Eltern zu deklarieren.
    Baselland:
    Das Einkommen und Vermögen von Kindern unter elterlicher Sorge wird bis zum Beginn des Jahres, in dem sie mündig werden, den Personen, die diese Sorge ausüben, zugerechnet (§ 9 Abs. 1 StG).
    https://www.baselland.ch/…/downloads-1/band1_009_01.pdf

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    Anonymous

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    Ich würde schon mal eine kleine Buchhaltung machen.
    Also was das Material inkl Verpackungsmaterial kostet, Zeit, und dann den Verkaufspreis = Reingewinn
    Dann habt ihr auch etwas in Händen

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