Habe heute ein Inkassobrief erhalten von einer Laborrechnung. Ist mein erster, mir ist das durch Umzug etc. völlig durch die Lappen bzw. überfordert mich zur Zeit der ganze Papierkram.

Habe heute ein Inkassobrief erhalten von einer Laborrechnung. Ist mein erster, mir ist das durch Umzug etc. völlig durch die Lappen bzw. überfordert mich zur Zeit der ganze Papierkram.
Originalrechnung, 1. Mahnung und 1. Mahnung 159.00. nun schlagen sie 123.60 Gebühr hinzu. Ist das gerechtfertigt? Bei dextra und div. anderen Orten lese ich dass dies ungerechtfertigt sei.

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6 Comments

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    Orginal Rechnung an Labor mit zins und mahnkosten bezahlen. Inkasso informieren das es an Gläubiger bezahlt wurde und nicht mehr reagieren.

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    Anonymous

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    Leider ist die Korrespondenz unvollständig abgebildet.
    Daher folgt die unten stehende Rückmeldung unter der Annahme „Abwicklungspartner“ (das Wort wäre Auslegungsbedürftig und kann auch anders verstanden werden):
    Der Schuldner hat einen Abwicklungspartner beauftragt: Einfacher Auftrag (Art. 394 ff. OR) zu Lasten von Ihnen.
    Damit liegt keine Zession vor (unter Umständen doch, je nach Briefinhalt).
    Sie können die Originalschuld plus Zinsen an den Gläubiger direkt leisten und dem Inkasso die Zahlung mitteilen mit dem Hinweis, dass er sich beim Auftraggeber schadlos halten soll, weil Sie einen Vertrag zu Lasten Dritter nicht gegen sich gelten lassen.
    Wie Die diesem Forum mit der Suchfunktion 🔎 regelmässig entnehmen können, urteilen Gerichte unterschiedlich und je mit Bezug auf Einzelfälle.
    Sofern das Inkasso anderer Meinung ist als oben beschrieben, riskieren Sie eine Betreibung (sofort Rechtsvorschlag erheben!) und nervliche Belastungen durch Verfahren.
    Daher rate ich oft dazu, bei solchen Zuschlägen zu bezahlen und es gut sein zu lassen.

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    Nicht wirklich rechtlich, aber ich muss das nun doch sagen: Es handelt sich hier um ein Thema, welches oft kommt und hier wurden endlich ganz sachlich Fakten geliefert. Ich habe nun ein wesentlich besseres Verständnis der Rechtslage betreffend Verzugsschaden. Ich gehe davon aus, dass das für viele gilt, welche in dieser Gruppe aktiv sind. Ich empfehle, den Post anzupinnen.

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    Anonymous

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    Suchfunktion nutzen.
    Grundsätzlich empfehle ich sofort dem Gläubiger die Forderung direkt zu zahlen (rechtlich geschuldet Grundforderung Zins ab Fälligkeit, allfällige Mahngebühren sofern in den AGBs vorhanden: Gläubiger bitten, das Inkassodossier zurückzuziehen.
    Dem Inkassobüro nichts unterschreiben, sofern keine Bankverbindung mehr vom Gläubiger nachfragen mit Rechnungskopie sofern nicht möglich dem Inkassobüro die Grundforderung und Zins zahlen und gleichzeitig ein Einschreiben machen, dass Sie die Zahlung für die Grundforderung geleistet haben und den Verzugsschaden nicht aktzeptieren d.h. die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
    Betr. Verzugsschaden Art. OR 106 ist auf Kleinstforderungen nicht anwendbar,, wir arbeiten viel mit verschieden Inkassofirmen zusammen und müssen für uns offene Forderungen von Kunden eintreiben und beim Zivilprozess oder Rechtsöffnung verschwindet der Verzugsschaden Art. 106 OR sowie Bonitäts- Adress- und ander Kosten.
    Ein Verzugsschaden Art. 106 OR kann aber durchaus geltend gemacht werden, z.B: wenn der Gläubiger diesen nachweisen kann, z.B: ein Kunde bestellt Ware von mehren zehntausend Franken und der Gläubiger wird inliquide bzw. muss Kredite aufnehmen oder finanziell nicht mehr handlungsfähig ist weitere Geschäfte zu tätigen. Hier durchaus möglich, den Verzugsschaden einzufordern, jedoch nicht bei Kleinstrechnungen.

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    Anonymous

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    Ich würd wohl bei dem Labor anrufen und so das ganze versuchen abklären. Vielleicht ist da ja noch was zu machen. Wenn nicht wohl Kontakt mit dem Inkasso aufnehmen und schauen ob es was bringt und jenachdem in den sauren Apfel beissen und halt bezahlen.

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    Anonymous

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    Es gibt dazu unterschiedliche Gerichtsentscheide. Manche haben die Inkassokosten als Verzugsschaden anerkannt, andere wiederum haben den Verzugsschaden abgelehnt. Wenn Ihnen die Rechnung sowie auch die Mahnungen des Gläubigers untergegangen sind und deshalb ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt wurde, dann wäre es nicht falsch, die entstandenen Kosten zu bezahlen und als Lehrgeld zu verbuchen.

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