Nun hat das Migrationsamt angefangen in zu „nerven“ er müsse arbeiten weil er von früher Schulden/ Betreibungen hat und müsse sich darum kümmern das diese weniger werden. Sie haben sogar geschrieben das eine ausweisung aus der Schweiz nicht schlimm sei, da er ja seine Landessprache spricht und die Kultur kennt…

Einbürgerung
Hallo zusammen,
Mein Lebenspartner und ich sind seit über 10 Jahre zusammen. wir haben zusammen 3 Kinder sind aber nicht verheiratet.
Nun zur frage, er hat eine C bewilligung ist aber in der Schweiz geboren und aufgewachsen.
Nun hat das Migrationsamt angefangen in zu „nerven“ er müsse arbeiten weil er von früher Schulden/ Betreibungen hat und müsse sich darum kümmern das diese weniger werden. Sie haben sogar geschrieben das eine ausweisung aus der Schweiz nicht schlimm sei, da er ja seine Landessprache spricht und die Kultur kennt…
Aber wann soll er arbeiten wen ich 100% arbeit.
Jezt hatein freund von uns gemeint, heiratet einfach, dann können die nichts mehr machen. Ist das wirklich so?

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11 Comments

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    Rechtlich zur Einbürgerung: Es dürfen keine Steuerschulden vorhanden sein und bezogene Sozialhilfe muss, wenn vorgesehen, zurückgezahlt werden.
    Ausschaffung: Da er hier geboren und aufgewachsen ist, ist das aufgrund von Schulden nicht vorgesehen. Es könnte ihm jedoch die Niederlassungsbewilligumg entzogen werden und damit auch das Recht auf Einbürgerung.
    Das mit den Kindern ist kein Hinderungsgrund – es gibt genügend familienergänzende Betreuungsangebote, die Sie nutzen können, um beide zu arbeiten, muss nicht beide zu 100% sein. Aber es gibt sehr wohl Wege, um an eine Einbürgerung zu kommen.

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    Ob ein Widerruf der C-Bewilligung in Frage kommen würde, kann nicht gesagt werden weil zu wenig Angaben vorliegen (Höhe der Verschuldung, mutwillige Verschuldung, weiteres Negatives wie zb Sozialhilfebezug, Delinquenz, etc.). Grundsätzlich ist ein Widerruf und die Ausweisung aber möglich wegen Verschuldung (Art. 63 Abs. 1 lit. b AIG). Auch wenn Kinder da sind, kann unter Umständen eine Erwerbstätigkeit und somit Schuldentilgung verlangt werden, dazu gibt es Rechtsprechung. Mit einer Massnahme muss er wohl rechnen, wenn das Migrationsamt die Situation prüft, das kann ein Widerruf, eine Verwarnung oder eine Rückstufung sein, das wird i.d.R. einzelfallbezogen geprüft.

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    Wenn er zuhause sich um die kinder kümmert sind sie verpflichtet als lebenspartnerin für ihn mitzuschsuen…. wenn sie heiraten ist das auch so. Alte schulden ist das einte aber auch für die zukunft ahv kk ect.
    Er kann auch arbeiten und die kinder in die krippe, tagesmutter….

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    Die Heirat führt zu weiteren Unterstützungs- und Beistandspflichten unter Eheleuten (u. Art. 159 ZGB).
    Sofern Sie überhaupt ernsthaft an Heirat denken ist eine vorgängige Beratung durch einen Notar zu empfehlen mit Blick auf Ehevertrag und Gütertrennung.
    Wie Sie Ihr Konkubinat (vgl. Art. 530 ff. OR) leben ist Ihre gemeinschaftliche Sache. Zum Erreichen sind Beiträge von beiden Partnern/Gesellschaftern nötig, in Arbeitserwerb oder anderer Tätigkeit (bspw. Kinderbetreuung).
    Fragen Sie sich, ob die Beiträge in der Gemeinschaft fair verteilt sind und wie die Schulden des Partners sonst abgetragen werden können…

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    Also nach neustem Bürgerrecht, kann das Migrationsamt auch Leute, welche schon jahrelang den C Ausweis haben zurückstufen auf Ausweis B, wenn sie sich nicht integrieren oder die Sprache nicht beherrschen oder vom Sozialamt leben, letzteres liegt wohl nicht vor. Ob Schulden von früher auch eine Rückstufung zur Folge haben könnten, wüsste ich jetzt nicht. Eine Ausschaffung wird in diesem Fall kaum durchsetzbar sein. Ob es mit etwas Umorganisation (KITA) möglich wäre, dass ihr Partner auch anfangen könnte zu arbeiten, dass müssen Sie miteinander besprechen. Eine Ehe würde sicherlich einige Probleme lösen.

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    Nur kurz eine Anmerkung, es gibt Regionen in der Schweiz die sehr mies ausgestattet sind was Kinderbetreuung angeht. Und es ohne hilfe aus der Familie fast unmöglich ist einer Arbeit nachzugehen.

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    Wenn Sie ihn heiraten, übernehmen Sie die volle Verantwortung für ihn anstelle des Staates. Dann muss nicht mehr der Staat ihn nerven, sondern Sie selbst. Würde ich mir gut überlegen…

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    Eine Ausschaffung lässt sich nur schon wegen den Kindern nicht durchsetzen. Ich würde raten, dem Migrationsamt einen Brief zu schreiben und darin zu erklären, dass der er keiner Arbeit nachgeht, weil er sich um die Kindererziehung kümmert.

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    Arbeiten könnte er schon, es gibt ja Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder. Bloss, die kosten dann auch wieder Geld…. Heiraten würde sicher mal den Druck nehmen. Dennoch müssen die Schulden ja getilgt werden. Von daher sollte er sich durchaus nach einem Job umsehen, plus Ihr Euch nach Betreuungsmöglichkeiten, und dann ausrechnen, wieviel bleibt, um die Schulden abzuzahlen.
    Die Schulden verschwinden bei einer Heirat nicht.

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    Wissen Sie, wie viele Elternpaare beide arbeiten gehen? Teilweise schon im Babyalter ihrer Kinder?
    Die allerwenigsten können es sich leisten, dass ein Elternteil rund um die Uhr den Kindern schaut. Und das nicht nur hinsichtlich der gegenwärtigen Situation, sondern insbesondere auch, was die Altersvorsorge betrifft. Diese ist in aller Regel schon für eine Einzelperson knapp bemessen – wie soll davon der Lebensabend zweier Personen finanziert werden?
    Hier kommt hinzu, dass Schulden vorhanden sind und nichts dafür getan wird, diese zu tilgen. Aber das geht so nicht! Denn dahinter stecken Gläubiger mit Verpflichtungen, die sie wiederum nicht erfüllen können, wenn ihre Schuldner nicht bezahlen.
    Verstehen Sie mich richtig: Es mag nachvollziehbare Gründe für die entstandenen Schulden geben. Sich dann aber auf den Standpunkt zu stellen, man brauche wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten zu gehen, um diese Schulden abzuarbeiten, ist nicht in Ordnung! Denn dafür gibt es die verschiedensten Kinderbetreuungsangebote, die es zu nutzen gilt.

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    Ihr Freund ist wohl ein „ganz Schlauer“, was? Das Problem liegt NICHT in der Vermeidung von Ausschaffung oder der Entziehung von Verantwortung der Schulden! Es geht hier darum, dass Sie ALLES (!!) tun müssen, um diese Schulden zu tilgen.
    Ja, dann muss man auch abends und an Wochenenden arbeiten. Ja, dann gibt es mal 1-3 Jahre keine gemeinsamen Ferien. Ja, das ist streng, hart, belastend. Hat aber alles mit Achtung vor sich selbst, des Respekts gegenüber den Gläubiger zu tun und vor allem: wollen Sie Ihrem Kind vorleben, dass aufgeben und sich in der Opferrolle aufhalten DIE Lösung ist?
    Gehen Sie zu einer Budgetberatung und suchen Sie beide konsequent nach neuen Einkommensmöglichkeiten. Das haben Sie, Ihr Kind und die Glàubiger verdient.

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