Nun hat das Migrationsamt angefangen in zu „nerven“ er müsse arbeiten weil er von früher Schulden/ Betreibungen hat und müsse sich darum kümmern das diese weniger werden. Sie haben sogar geschrieben das eine ausweisung aus der Schweiz nicht schlimm sei, da er ja seine Landessprache spricht und die Kultur kennt…
Einbürgerung
Hallo zusammen,
Mein Lebenspartner und ich sind seit über 10 Jahre zusammen. wir haben zusammen 3 Kinder sind aber nicht verheiratet.
Nun zur frage, er hat eine C bewilligung ist aber in der Schweiz geboren und aufgewachsen.
Nun hat das Migrationsamt angefangen in zu „nerven“ er müsse arbeiten weil er von früher Schulden/ Betreibungen hat und müsse sich darum kümmern das diese weniger werden. Sie haben sogar geschrieben das eine ausweisung aus der Schweiz nicht schlimm sei, da er ja seine Landessprache spricht und die Kultur kennt…
Aber wann soll er arbeiten wen ich 100% arbeit.
Jezt hatein freund von uns gemeint, heiratet einfach, dann können die nichts mehr machen. Ist das wirklich so?
Anonymous
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Ob ein Widerruf der C-Bewilligung in Frage kommen würde, kann nicht gesagt werden weil zu wenig Angaben vorliegen (Höhe der Verschuldung, mutwillige Verschuldung, weiteres Negatives wie zb Sozialhilfebezug, Delinquenz, etc.). Grundsätzlich ist ein Widerruf und die Ausweisung aber möglich wegen Verschuldung (Art. 63 Abs. 1 lit. b AIG). Auch wenn Kinder da sind, kann unter Umständen eine Erwerbstätigkeit und somit Schuldentilgung verlangt werden, dazu gibt es Rechtsprechung. Mit einer Massnahme muss er wohl rechnen, wenn das Migrationsamt die Situation prüft, das kann ein Widerruf, eine Verwarnung oder eine Rückstufung sein, das wird i.d.R. einzelfallbezogen geprüft.
Anonymous
Anonymous
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Also nach neustem Bürgerrecht, kann das Migrationsamt auch Leute, welche schon jahrelang den C Ausweis haben zurückstufen auf Ausweis B, wenn sie sich nicht integrieren oder die Sprache nicht beherrschen oder vom Sozialamt leben, letzteres liegt wohl nicht vor. Ob Schulden von früher auch eine Rückstufung zur Folge haben könnten, wüsste ich jetzt nicht. Eine Ausschaffung wird in diesem Fall kaum durchsetzbar sein. Ob es mit etwas Umorganisation (KITA) möglich wäre, dass ihr Partner auch anfangen könnte zu arbeiten, dass müssen Sie miteinander besprechen. Eine Ehe würde sicherlich einige Probleme lösen.
Anonymous
Nur kurz eine Anmerkung, es gibt Regionen in der Schweiz die sehr mies ausgestattet sind was Kinderbetreuung angeht. Und es ohne hilfe aus der Familie fast unmöglich ist einer Arbeit nachzugehen.
Anonymous
Wenn Sie ihn heiraten, übernehmen Sie die volle Verantwortung für ihn anstelle des Staates. Dann muss nicht mehr der Staat ihn nerven, sondern Sie selbst. Würde ich mir gut überlegen…
Anonymous
Eine Ausschaffung lässt sich nur schon wegen den Kindern nicht durchsetzen. Ich würde raten, dem Migrationsamt einen Brief zu schreiben und darin zu erklären, dass der er keiner Arbeit nachgeht, weil er sich um die Kindererziehung kümmert.
Anonymous
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