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    Anonymous

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    Die Ehezeit kann nicht verkürzt werden. Die Ehezeit ist die Zeit, die man verheiratet ist, also seit Eheschluss bis heute. Erst mit Auflösung der Ehe wird die Ehezeit beendet. Ihre Frage macht so keinen Sinn. Was hat Ihr Ehemann genau beantragt?

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    Anonymous

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    Also verstehe ich das richtig: er möchte praktisch die Ehezeit, die er mit Ihnen hatte teilweise “rückgängig machen”, damit Sie keinen oder weniger Anspruch auf eine Pension haben. Kann mir nicht vorstellen, dass das möglich ist. Aber interessant auf was für Ideen Menschen kommen 😅🤦‍♂️

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    Anonymous

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    https://www.gerichte-zh.ch/…/sch…/vorsorgeausgleich.html

    Will ein Ehepartner auf den Vorsorgeausgleich verzichten – oder teilweise? Das geht unter gewissen Umständen, z.B. wenn die Altersvorsorge gesichert sind.

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    Anonymous

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    Nein, kann er nicht. Sie sind so lange verheiratet wie sie es faktisch eben sind. Ihr Mann will ihnen da wohl irgendwie Angst machen, aber kein Anwalt oder Richter der Welt kann die Ehezeit verkürzen. Sie dauert bis zu dem Moment der Scheidung, daran ist rein gar nichts zu rütteln.

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    Anonymous

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    Gut bist du den Typen los… Alta das geht ja mal gar nicht. Jeder hatt das recht auf eine gute Verteidigung, dann drägt der Staat die Kosten. Aber in Ihrem Fall, können Sie Lächelt hingehen. Einfach nichts unterschreiben, egal was Ihr noch Mann und sein Anwalt sagen. Er hätte sich nach den 2 Jahre trennung Scheiden lassen können. Selber Schuld wenn er es vergisst.

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    Anonymous

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    Wenn ihr beim Anwalt gleicher Meinung seit kanns du die Ehe schnell bei Gericht als Geschieden betrachten und für wenig Geld.

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    Anonymous

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    Die Ausnahmen der hälftigen Teilung sind in Art. 124b ZGB geregelt (siehe untenstehender Link). Es müssen wichtige Gründe vorliegen. Ich gehe nicht davon aus, dass eine lange Trennungszeit ein wichtiger Grund ist. Allerdings habe ich die Gerichtspraxis zu Art. 124b ZGB nicht präsent. Ich habe aber so etwas wirklich noch nie gehört. Wahrscheinlich versucht der Anwalt mit der langen Trennungszeit einen wichtigen Grund im Sinne von Art. 124b ZGB herbeizuschreiben. Versuchen kann man dies ja mal.

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    Anonymous

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    logisch ist es möglich, die Ehezeit zu verkürzen dafür gibt es verschiedene Wege. Kurz & knapp ist es das Einreichen der Scheidung
    Ich sehe die FS aber mal ganz mutig als Anregung für eine grosse Stammtischrunde.

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