Was steht mir finanziell zu, wenn ich mich trenne? Ich möchte nur das bekommen, was mir rechtlich zusteht, und habe nicht die Absicht, meinen (noch-)Partner auszunutzen.

Ich bin 43 Jahre alt, Deutsche, seit 22 Jahren in einer Beziehung mit einem Schweizer zusammen (wir sind weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft) Ich habe die Bewilligung C. Wir haben ein gemeinsames Kind, das 12 Jahre alt ist.
Bevor unser Kind geboren wurde, habe ich Vollzeit (100%) gearbeitet.
In den letzten 12 Jahren habe ich in Teilzeit (40%) gearbeitet und mich um Haushalt und Kindererziehung gekümmert. Mein Partner hat in dieser Zeit sein Unternehmen aufgebaut, das sehr erfolgreich läuft. Ich habe ihm durch meine Unterstützung den Rücken freigehalten, damit er sich auf sein Business, seine Hobbies und seine Freizeitaktivitäten konzentrieren konnte.
Leider haben wir uns in letzter Zeit auseinandergelebt und ich möchte mich trennen, da es einfach nicht mehr passt. Als ich mit ihm darüber sprach, sagte er mir, dass ich ohne ihn in der Schweiz keine „Überlebenschance“ hätte.
Ich bin bereits auf der Suche nach einem Vollzeitjob. In meinem erlernten Beruf würde ich dann in Vollzeit etwa 4000 CHF verdienen. Mein Partner hat in den letzten Jahren keine Beiträge für meine Pensionskasse gezahlt, obwohl es in seinem Sinn war, dass ich mich hauptsächlich um Kind und Haushalt kümmere und ihn unterstütze.
Ich habe Angst vor der Trennung, da ich nicht zum Sozialfall werden möchte. Meine Frage ist: Was steht mir finanziell zu, wenn ich mich trenne? Ich möchte nur das bekommen, was mir rechtlich zusteht, und habe nicht die Absicht, meinen (noch-)Partner auszunutzen.
An wen kann ich mich für eine Beratung in meinem Fall wenden? Ich bin dankbar für jegliche Ratschläge und Unterstützung.
Vielen Dank fürs Lesen und eure Hilfe.

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25 Comments

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    Ausser, dass Sie Kindesunterhalt zugute hätten steht Ihnen nichts zu soweit mir bekannt ist. Wenn Sie verheiratet gewesen wären müsste ihr Mann Ihnen Unterhalt, Plus Kindergeld bezahlen, da das Kind aber schon 12 ist müssten Sie ungefähr 80% arbeiten gehen und dies wird dann am Unterhalt wieder angerechnet, abgezogen.

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    Und wenn der Partner sich die 3a Säule einbezahlt hat und ihr nicht– hat sie da irgendein Anrecht darauf, ob verheiratet oder nicht oder geht sie da auch leer aus?

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    Lassen Sie sich von einer Frauenzentrale beraten und vor allem ihren Freund labern.
    Sie schaffen das auch ohne ihn.
    Er muss für das gemeinsame Kind Alimente bezahlen und wenn Sie arbeiten reicht das. Natürlich müssen Sie sich vielleicht ein bisschen Einschränken.
    Sobald Sie eine Arbeitsstelle haben können Sie auch noch eine Konto ( glaub 3te Säule ist es) eröffnen und sparen
    Sie haben noch gute 20Jahre Zeit um Geld zu sparen.
    Sie schaffen das 🍀

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    Lassen Sie sich beraten wie Sie vorgehen wollen. Dazu gibt es genügende Stellen in der Schweiz.
    Was meint Ihr Partner zu der Trennung? Will er die volle Obhut für das KInd? Haben Sie auch schon mal daran gedacht?

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    Unbedingt eine Beratungsstelle aufsuchen!

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    Er muss Unterhalt zahlen,aber da ihr Kind bereits 12 jahre alt ist,versuchen sie dringend ihr Pensum auf 80% zu erhöhen,denn das kann von ihnen erwartet werden wenn ihr Kind 12 Jahre ist.

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    Bitte denk daran, es ist möglich, dass er sich für das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht einsetzt. Lass dich gut beraten.

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    Also fürs Kind muss Er so oder so zahlen da kommt Er nicht drum rum. Wie hoch das sein wird entscheidet das Gericht…. und beim anderen würde ich in Deinem fall zu einem unentgeltichen Anwalt gehe… oder wen Du Rechtschutz hast da mal anfragen ob Sie so einen haben

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    Ich möchte kurz erwähnen, dass Sie als heterosexuelles Paar nicht in einer eingetragenen Partnerschaft sein können. Das war die “Ehe für Gleichgeschlechtliche” vor Einführung der “Ehe für alle”.
    Als Konkubinatspartnerin steht Ihnen persönlich bei der Trennung nichts zu. Für Ihr Kind erhalten Sie natürlich Kindesunterhalt, sofern Sie weiterhin die Obhut haben.
    Bei einem 12-jährigen Kind kann von einer 80% Erwerbstätigkeit ausgegangen werden, was bei der Berechnung des Kindesunterhalts sicher berücksichtigt würde.
    Wieso Ihr Konkubinatspartner Ihnen hätte eine Pensionskasse bezahlen sollen, erschliesst sich mir nicht. Man ist entweder über seinen AG versichert oder nicht (beispielsweise wenn man die Lohn-Eintrittsschwelle von CHF 22’050 nicht erreicht). Und für Ihre private Vorsorge (Säule 3a oder 3b) hätten Sie selber besorgt sein müssen.
    Ausserdem war die starke Reduzierung Ihrer Erwerbstätigkeit (auch) Ihre eigene Entscheidung. Dies kann also kein Anlass für allfällige finanzielle Forderungen gegenüber Ihrem Ex sein.

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    Geh zur deiner Gemeinde und die können dich sehr gut beraten

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    nach der Pensionierung sieht es dann schlechter aus…

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    KESB kann für das Kind und Sie den Unterhalt berechnen. Ohne Anwalt. Betreuungsunterhalt steht Ihnen zu (Artikel 276 Absatz 2 und Artikel 285 Absatz 2 ZGB)

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    Ausser, dass Sie Kindesunterhalt zugute hätten steht Ihnen nichts zu soweit mir bekannt ist. Wenn Sie verheiratet gewesen wären müsste ihr Mann Ihnen Unterhalt, Plus Kindergeld bezahlen, da das Kind aber schon 12 ist müssten Sie ungefähr 80% arbeiten gehen und dies wird dann am Unterhalt wieder angerechnet, abgezogen.

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    Oh man. Lassen sie sich nicht so unter Druck setzen. Sie haben mehr Rechte als ihrem Nochpartner bewusst ist.
    Da sie die C Bewilligung haben und 40% schaffen, kann ihnen nix passieren.
    Sie wohnen zusammen. Somit Konkubinat. Er ist unterhaltspflichtig fürs Kind. Je nach Gehalt und Kosten.
    Ich empfehle Ihnen ein Termin bei der Frauenzentrale zu machen. Dort werden Sie beraten und alles Berechnet.
    Da euer Kind schon 12 Jahre ist, weiss ich nicht wieviel % sie schaffen müssen. Aber auch das erfahren sie alles bei der Frauenzentrale.

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    Meines Wissens bekommen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt für das gemeinsame Kind. Ansonsten nichts.

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    Lassen Sie sich von einer Frauenzentrale beraten und vor allem ihren Freund labern.
    Sie schaffen das auch ohne ihn.
    Er muss für das gemeinsame Kind Alimente bezahlen und wenn Sie arbeiten reicht das. Natürlich müssen Sie sich vielleicht ein bisschen Einschränken.
    Sobald Sie eine Arbeitsstelle haben können Sie auch noch eine Konto ( glaub 3te Säule ist es) eröffnen und sparen
    Sie haben noch gute 20Jahre Zeit um Geld zu sparen.
    Sie schaffen das 🍀

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    Und wenn der Partner sich die 3a Säule einbezahlt hat und ihr nicht– hat sie da irgendein Anrecht darauf, ob verheiratet oder nicht oder geht sie da auch leer aus

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    Also fürs Kind muss Er so oder so zahlen da kommt Er nicht drum rum. Wie hoch das sein wird entscheidet das Gericht…. und beim anderen würde ich in Deinem fall zu einem unentgeltichen Anwalt gehe… oder wen Du Rechtschutz hast da mal anfragen ob Sie so einen haben

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    Er muss Unterhalt zahlen,aber da ihr Kind bereits 12 jahre alt ist,versuchen sie dringend ihr Pensum auf 80% zu erhöhen,denn das kann von ihnen erwartet werden wenn ihr Kind 12 Jahre ist.

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    Ich möchte kurz erwähnen, dass Sie als heterosexuelles Paar nicht in einer eingetragenen Partnerschaft sein können. Das war die “Ehe für Gleichgeschlechtliche” vor Einführung der “Ehe für alle”.
    Als Konkubinatspartnerin steht Ihnen persönlich bei der Trennung nichts zu. Für Ihr Kind erhalten Sie natürlich Kindesunterhalt, sofern Sie weiterhin die Obhut haben.
    Bei einem 12-jährigen Kind kann von einer 80% Erwerbstätigkeit ausgegangen werden, was bei der Berechnung des Kindesunterhalts sicher berücksichtigt würde.
    Wieso Ihr Konkubinatspartner Ihnen hätte eine Pensionskasse bezahlen sollen, erschliesst sich mir nicht. Man ist entweder über seinen AG versichert oder nicht (beispielsweise wenn man die Lohn-Eintrittsschwelle von CHF 22’050 nicht erreicht). Und für Ihre private Vorsorge (Säule 3a oder 3b) hätten Sie selber besorgt sein müssen.
    Ausserdem war die starke Reduzierung Ihrer Erwerbstätigkeit (auch) Ihre eigene Entscheidung. Dies kann also kein Anlass für allfällige finanzielle Forderungen gegenüber Ihrem Ex sein.

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    nach der Pensionierung sieht es dann schlechter aus…

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    KESB kann für das Kind und Sie den Unterhalt berechnen. Ohne Anwalt. Betreuungsunterhalt steht Ihnen zu (Artikel 276 Absatz 2 und Artikel 285 Absatz 2 ZGB)

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    Oh man. Lassen sie sich nicht so unter Druck setzen. Sie haben mehr Rechte als ihrem Nochpartner bewusst ist.
    Da sie die C Bewilligung haben und 40% schaffen, kann ihnen nix passieren.
    Sie wohnen zusammen. Somit Konkubinat. Er ist unterhaltspflichtig fürs Kind. Je nach Gehalt und Kosten.
    Ich empfehle Ihnen ein Termin bei der Frauenzentrale zu machen. Dort werden Sie beraten und alles Berechnet.
    Da euer Kind schon 12 Jahre ist, weiss ich nicht wieviel % sie schaffen müssen. Aber auch das erfahren sie alles bei der Frauenzentrale.

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