Mein Vater hat sich darauf verlassen, dass seine Schwester sich korrekt um den Erbnachlass kümmert, da sie sich immer um die Finanzen der Grossmutter gekümmert hat
Erbe nicht fristgerecht ausgeschlagen
Mein Vater hat sich darauf verlassen, dass seine Schwester sich korrekt um den Erbnachlass kümmert, da sie sich immer um die Finanzen der Grossmutter gekümmert hat. Da es kein Erbe gibt sondern nur Schulden, wollten all drei Kinder das Erbe ausschlagen.
Haben sie noch irgendeine Möglichkeit, dass Erbe nachträglich auszuschlagen? Mir ist klar Unwissen schützt nicht, aber allenfalls gibt es doch noch eine Lösung.
Anonymous
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Aus wichtigen Gründen kann die zuständige Behörde eine Fristverlängerung für die Ausschlagung gewähren oder eine neue Frist ansetzen (567 ZGB). Dies umfasst auch eine wiederherstellung der Frist. Dazu muss der Gesuchsteller dartun, dass eine rechtzeitige Ausschlagung ihm aus wichtigen Gründen nicht zuzumuten war, aber: Wie sie schon gesagt haben: Rechtsunkenntnis genügt nicht. Vorliegend wird das Darlegen der wichtigen Gründe wohl schwierig werden.
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