Ein Vater hat 4 Kinder von zwei Exfrauen. Er möchte sein Erbe nur Zweien vererben, kann er das, was muss er beachten?
Ein Vater hat 4 Kinder von zwei Exfrauen. Er möchte sein Erbe nur Zweien vererben, kann er das, was muss er beachten?
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Schweizer_Anwalt
SwissMan
Von der Einsetzung eines Willensvollstrecker rate ich ab. Konnte meinen mit grosser Mühe absetzen – über Superprovisorische Verfügung – Kreisgericht…
Schweizer_Anwalt
Sie leben ja anscheindend noch. Wie können Sie da “Ihren” Willensvollstrecker absetzen? Der kommt ja erst zum Zuge, wenn Sie gestorben sind. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Schweizer_Anwalt
Nun, ich bin seit rund 42 Jahren als bernischer Notar tätig und Sie können mir glauben, dass in Fällen wie dem durch die fragestellende Person geschilderten ist eine Willensvollstreckerin oder ein Willensvollstrecker immer eine sehr gute Idee. Natürlich ist es wichtig, nicht irgend eine Person mit dieser Aufgabe im Testament einzusetzen, sondern eine professionelle Fachperson, also zum Beispiel eine Notarin oder einen Notar.
Anonymous
Anonymous
Schweizer_Anwalt
Das sind dann fast immer gemischte Schenkungen, und der Schenkungsanteil ist dann ausgleichungspflichtig und das gewünschte Ziel wird dann nicht erreicht.
Anonymous