Wir sind gerade dabei, ein Haus zu bauen. Die Besitzer des Nachbarhauses haben uns kontaktiert, da sie nach den Aushubarbeiten Risse in ihrer Fassade festgestellt haben. Obwohl wir gesagt hatten, dass wir dies der Versicherung melden werden,

Guten Tag,
wir sind gerade dabei, ein Haus zu bauen. Die Besitzer des Nachbarhauses haben uns kontaktiert, da sie nach den Aushubarbeiten Risse in ihrer Fassade festgestellt haben. Obwohl wir gesagt hatten, dass wir dies der Versicherung melden werden, hatten sie unabhängig einen Architekten engagiert, um dies zu begutachten.
Unsere Versicherung hat den Schaden abgelehnt, da das Aushubunternehmen haftet. Nun weigern sich die Nachbaren, einen Versicherungsexperten des Aushubunternehmens den Schaden begutachten zu lassen, verlangen aber von uns, dass wir den Schaden inklusive Gutachten des Architekten bezahlen. Wie sieht dies rechtlich aus?
Vielen Dank im voraus!

Comments


11 Comments

    Anonymous

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    Die können viel verlangen.
    Der Auftraggeber zahlt.
    Ihre Nachbarn haben Mitwirkungspflicht.
    Nicht ihre „Baustelle“.
    Das soll die Versicherung des Unternehmens klären

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    Anonymous

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    würde auf so eine forderung gar nicht reagieren, schon gar nicht ohne dass ein profi von ihrer seite (versicherungsgutachter) sich das ganze angeschaut hat. keine briefe etc. beantworten.
    warten sie einfach ab und informieren vorab mal die rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) über die forderung……aber selber NICHTS beantworten oder Stellung nehmen.

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    Anonymous

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    Juristisch gesehen ist das Parteigutachten der Nachbarn eine Behauptung, die sich gegen den vermeintlichen Verursacher (wer auch immer {aktuell vorliegend gegen Sie als Nachbarn} adäquat-kausal dafür ins Recht genommen wird) richtet.
    Sofern sich die Nachbarn gegen ein Gutachten von Ihnen bzw. Ihrer Versicherung bzw. dem Aushubunternehmen stellt, kann der Sachverhalt von Ihnen nicht abgeklärt werden. Ihre Versicherung bzw. die des Aushubunternehmen wird den Schadenfall nicht klären und deren Verantwortung ablehnen.
    Hier ist wohl der Gang zur Rechtsschutzversicherung oder dem Anwalt mit Spezialisierung im Baurecht zu raten und vorerst nichts zu bezahlen (letzteres wäre eine Anerkennung von Ihrer Seite).
    Da der bislang einseitig dokumentierte Einzelfall ausschlaggebend ist, kann unser Forum nicht viel mehr zur Rechtsfrage beisteuern.
    Fraglich werden wird, wie die verschiedenen Parteien ins Recht zu fassen sind und, ob deren Anliegen juristisch durchsetzbar bzw. abwehrbar sind.

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    Anonymous

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    Wenn Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden abgelehnt haben, dürfen Sie davon ausgehen, dass Sie die Haftpflichtfrage geprüft hat und somit besteht auch ihrerseits keine Haftung für den von Ihnen erwähnten Schaden. Verweisen Sie den Geschädigten einfach an Ihre Haftpflichtversicherung.

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    Anonymous

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    Das sollen doch die Versicherungen unter sich klären…

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    Anonymous

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    Der Riss war vielleicht schon vorher da

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    Kein rein rechtlicher Ratschlag: wie schon von den anderen vor mir geraten, zwingend “Hilfe” ins Boot holen (Rechtschutzversicherung oder auf Baurecht spezialisierten Anwalt) und so die Verantwortlichkeit abgeben. Ich finde es aber dennoch wichtig – auch wenn es wahrscheinlich schwer fällt – der Gegenpartei gegenüber soweit freundlich-verständnisvoll gegenüberzutreten (selbstverständlich ohne irgendwas an zu erkennen). Sie beabsichtigen ja wohl in dem neugebauten Haus länger wohnen zu wollen. Und es gibt nichts Schlimmeres als ein zermürbender Nachbarschaftsstreit.

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    Anonymous

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    Ich würde ihnen raten, lassen sie den Bauunternehmer mit dem Nachbarn streiten und versuchen sie ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn zu erhalten. Sonst wäre zu überlegen ob sie ihr Haus dort zukünftig vielleicht besser verkaufen bevor ihre Nerven blank liegen vor lauter ewigem Stress.

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    Anonymous

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    Ist es zu 💯 sicher dass der Riss nicht schon vorher war? Wir hatten dass auch , jedoch hatten unsere Baufirma Beweise dafür weil sie vor dem Bauen die Nachbarn 🏠 kontrolliert haben….

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    Anonymous

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    Sollte nicht vor Baubeginn eine Bestandesaufnahme gemacht werden und bereits bestehende Risse protokolliert werden? Bei uns wurde es so durchgeführt, als unser Nachbar bauen wollte.
    Am Schluss gab es dann nochmals eine Bestandesaufnahme und protokolle wurden verglichen.

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    Anonymous

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    Nicht die rechtlich erwartete Antwort, aber dass das Nachbarhaus wegen dem Aushub Risse bekommt, ist beinahe unmöglich. Es bleibt dann allerdings die Option einer Staubanalyse, mit welcher man nachweisen kann dass die Risse schon lange vorher da waren.

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