Ich war bei meiner Hausärztin, weil ich krank war und sie den Verdacht auf Corona hatte Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?

Hallo zusammen, hätte einen längeren text wäre froh wenn man mir seriöse antworten geben könnte
Ich war bei meiner Hausärztin, weil ich krank war und sie den Verdacht auf Corona hatte. Sie wollte mir kein Antibiotikum verschreiben, da sie meinte, es könnte schlimmer werden, wenn mich die Grippe noch einmal treffen würde. Stattdessen bekam ich Lutschtabletten, Schmerzmittel und etwas zum Gurgeln für meinen Hals. Nach zwei Tagen wachte ich weinend wegen starker Ohrenschmerzen auf. Ich ging erneut zu ihr, und sie stellte fest, dass mein Ohr entzündet war. Wieder verschrieb sie mir kein Antibiotikum, sondern einen Nasenspray. Ich musste mich nach einigen Tagen wieder melden und ihnen sagen, dass ich eine Überweisung bei einem Hals – Nasen – Ohrenspezialist möchte da es mir nicht besser ging. Es ging 2 Tage bis die Überweisung gemacht wurde und die hatten dann nicht einmal Zeit für mich. Habe 2 weitere Praxen angerufen und die meinten auch, dass sie erst ende August freie Termine hätten.
Ich musste am selben Tag in den Notfall zu einem Hals-Nasen-Ohren-Spezialisten. Dort musste mein Trommelfell notfallmäßig aufgeschnitten werden, da sich Sekret gebildet hatte und die Gefahr bestand, dass mein Trommelfell platzt oder ich auf meinem rechten Ohr nie wieder hören kann, da es komplett verstopft war. Der Spezialist verschrieb mir ein Antibiotikum, das ich zehn Tage lang nehmen musste, zwei verschiedene Schmerzmittel, die ich täglich einnehmen musste, da ich starke Schmerzen hatte, Kortisontabletten für 15 Tage (je drei Tabletten pro Tag) und einen Magenschoner, da ich 15 Tage lang täglich elf Tabletten nehmen musste.
Nach einem Tag hatte ich starke Schweißausbrüche, Schwindelgefühl und war am ganzen Körper und im Gesicht angeschwollen (Wassereinlagerungen). Nach zehn Tagen bekam ich an meinen Armen, Rücken, Ohren, Hals und im Gesicht starke Akne.
Hätte ich von Anfang an ein Antibiotikum bekommen, wäre es nie so weit gekommen.
Meine Frage ist: Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?

Comments


11 Comments

    Tototo3

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    Wurde denn ein Abstrich gemacht? Sind Sie ganz sicher, dass es von Anfang an eine Bakterielle Geschichte war?
    Es ist nämlich nicht selten, dass bei einer viralen Infektion später eeine bakterielle MOE hinzukommt…
    Das antibiotikum kann sehr gut auch präventiv verschrieben worden sein, das macht man bei einem offenem Trommelfell… das Kortison (was auch für die Wassereinlaferungen und die schlechte Haut verwntwortlich ist) können Sie sicherlich bald absetzen, fragen Sie doch ihren Arzt wozu sie das ao lange nehmen müssen…

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    Anonymous

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    ja deiner Meinung. Virale Infektionen können nicht mit Antibiotika behandelt werden und COVID, meisten Grippen… auch nicht. Auch Bakterielle Infektionen können ohne Antibiotika heilen. Vermutlich hat ihre Hausärztin nicht mal einen Fehler gemacht. Wenn alle Antibiotika nehmen würden, dann könnten wir sie eh gleich wegwerfen, da sie nicht mehr nützlich wären (Bakterien wären sehr schnell Immun).
    Ganz gute Besserung!
    Wechseln sie doch zu einem anderen Arzt, der sie mehr vertrauen.

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    Anonymous

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    Mittelohrentzündungen werden nicht mehr immer primär mit AB behandelt sondern mit ibuprofen da dies meistens ausreichend ist. Die körperliche Reaktion mit wasser etcpp ist auf das Kortison zurückzuführen. Da die erste Diagnose ein viraler Infekt war und wohl auch noch keine Mittelohrentzündung bestand hatte die Ärztin korrekt gehandelt. Sie hätten sich auch direkt om Notfall melden können, Spezialisten sind oft weit im voraus ausgebucht mit einer Überweisung gelten Sie nicht automatisch als Notfall welcher prioritär behandelt werden muss.
    Sie können es versuchen werden aber wohl scheitern.

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    Anonymous

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    Interessant wäre es zu erfahren, mit welcher Begründung die Hausärztin im Hinblick auf die diagnostizierte Ohrenentzündung einen Nasenspray verschrieben hat.
    Zweitens hat sie anscheinend die Ohrenentzündung nicht als ein dringliches Problem eingestuft, das notfallmässig behandelt werden muss. (Ihre Überweisung an den Spezialisten dauerte laut Information 2 Tage.) War die Schwere der Entzündung nicht ersichtlich für sie?
    Vielleicht wäre es sinnvoll, diese beiden Punkte mit der Hausärztin nochmals eingehend zu besprechen, um ihre Entscheidungen besser zu verstehen? Sollte sich herausstellen, dass die Entscheidungen willkürlich bzw. grobfahrlässig getroffen wurden, kann man immer noch über rechtliche Schritte nachdenken.

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    Anonymous

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    Dagegen vorgehen können sie schon, jedoch rate ich davon ab da sie nichg mal einen hieb und stichfesten beweis haben was das was wäre wenn anbelangt. Sie können es weder auf die eine noch die ander seite ohne wiederlegungsmöglichkeiten beweisen. Selbst wenn sie hundert prozentig alles von a bis z, von rechts aif links und umgekehrt beweise könnten ohne das es möglich ost was gegenteiliges mir den selben details zu behaubten, ist es schon schwierig ärzte anzuzeigen in der schweiz.
    Nur als kleines extrem beispiel von mir von einem medizinrecht fachanwalt im rahmen der rechtsberatung juristisch begutachtet. Ich hatte eine wirbelsäulen op, dabei passierten 3 fehler, die schrauben wurden teilweise in den kanal gebohrt anstatt vollständig in den knochen, dem chirurgen ist bei der op der bphrspitz abgebrochen der im knochen stecken blieb und drin gelassen wurden, feler nummer 3, ich habe von natur aus schmälere wirbeöfortsätze als für einen erwachsenen menschen es üblich ist und hätte darum schmälere aber verstärkte schrauben nehmen müssen, ich wurde mit den normschrauben operiert, was den kompletten eirbel hätte versprengen können, hatte glück das es nur die vorsätze versprengte und dadurch griff die natur ein und bildete ein überschuss an knochenwachstum, was dann wahl irgendwo hinwachste also richtig wucherte und deshslb von ausssen sichtbares horn aufem rücken hab. Fehler eins keine vhsnce da haftungsauschluss,fehler zwei keine chance weil wir nicht beweisen können das es besser gewesen medizinisch das die entfernung des bohrspitzes mehr nutzen als schaden erbracht hätte, fehler nummer 3 hätte ich ne 10 prozentige chance nach jahrelangem gerichtstreit recht zu bekommen, aber nicht wegen den folgen, ne, weil die für meinen fall viel zu dicken schrauben möglicherweise als medizinsche fehl entscheidung der materialverwendung gewertet werden könnte, 10 prozent und nicht mehr aber deshslb weils eine körperliche anomalie meinerseits ist und nicht per se die falschen schrauben. Für 2 mal null und einmal 10 prozent chance wars mir das echt nicht wert.
    Was ich damit sagen möchte, es ist nicht im direkten sinne eine rechtliche antwort aif ohre sotuation bezogen, aber ich die antwort indirekt als rechtliche antwort sehe für sie damit sie einen vergleich haben von anderen situationen bzgl klageaussichten

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    Anonymous

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    Sie können es versuchen. Die Chancen in der Schweiz sind schlecht. Für eine Querschnittlähmung durch ärztl. Fehler erhält man 50‘000.- ChF max.
    Sie müssten den Behandlungsprozess beweisen. Hat sie Blut abgenommen? Hat sie einen Covid-Test gemacht? Was wurde gemacht und wie? Antibitioka erhält man NUR wenn auch was im Blut nachweisbar ist. Ärzte sind sehr schnell raus, da dass Gesetz zu locker ist. Wenn Sie keinen langfristigen Schaden getragen haben, können Sie sich glücklich schätzen.
    Sollte es Covid (nachweislich) gewesen sein, so kann die Ohrenentzündung eine Spätfolge sein. Covid kann dies sehr wohl auslösen.

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    Anonymous

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    Ich bitte darum, nach den medizinischen Beiträge, die rein ncihts mit der gestellten Rechtsfrage zu tun haben, einfach nur noch rechtlich relevante Beiträge in Bezug auf die gestellte Rechtsfrage (“Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?”) zu schreiben? Sonst wird der Beitrag sofort deaktiviert.

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    Anonymous

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    Anwort
    Vorweg: Corona gibt es nach wie vor einfach in anderen Varianten und Mutationen,
    sehr viele Personen waren im März-Juli krank, mehr als während der Pandemie, vorher hatten wir 12-50 Fälle pro Tag und Lockdown und den ganzen Zirkus.
    Ganz wichtig:
    Antibioutikum (Antibiotika) hilft nur gegen Bakterien (Infekte, etc.) jedoch NICHT bei Viren!
    Gibt Ärzte die schnell Antibiotikum verschreiben und andere gar nicht.
    Hier lag die Hausärztin mit der Diagnose falsch, hätte besser Sie an einen Facharzt oder Spital überwiesen für Abklärungen.
    Rechtlich vorgehen, können Sie gegen die Hausärztin, das Problem ist, dass Sie der Hausärztin mangelnde Sorgfalt oder gar Gefährdung nachweisen können, was zu einem langjährigen und kostenintensiven Prozess mit ungewissem Ausgang erfolgen kann.
    Kunst- und Behandlungsfehler an Ärzten zu belegen ist sehr schwierig.
    Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, melden Sie den Fall an, wird hier mit einem Vergleich allenfalls Zahlung abgeschlossen werden, da die Hausärzte über eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben.

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    Sind Sie eine medizinische Fachperson, dass Sie beurteilen können, dass bei einer Gabe von Antibiotika Sie diese Probleme nicht gehabt hätten? Wie ist denn nun die finale Diagnose des HNO-Spezialisten ausgefallen?
    Ihre Hausärztin hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Ihr einen Fehler nachzuweisen, wäre eine ziemlich teure Angelegenheit für Sie mit einem äusserst ungewissen Ausgang. Dieses Prozessrisiko wollen Sie nicht eingehen.
    Sie dürfen natürlich die Hausärztin wechseln, wenn Sie mit ihr nicht zufrieden sind. Tun Sie das und schauen, ob Sie dann nicht vom Regen in die Traufe kommen.

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    Anonymous

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    Die letzte Coronawelle machte starke Ohrenprobleme. Manche erkanntrn die Problematik zu spät.
    Als Tip. Juristisch vorzugehen ist möglich, aber sie müssen sich sehr lange damiz auseinander setzten.
    Bei mir wurde Krebs nicht erkannt. Ich hab mich aufs gesundwerden konzentriert statt auf rechtliche Schritte

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    Anonymous

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    Ich bin selbst Ärztin und muss sagen, dass ihre Ärztin alles richtig gemacht hat. Dass der HNO wegen der Ferienzeit keine Termine frei hat, dafür kann ihre Hausärztin nichts. Antibiotika gibt man nur für bakterielle Infekte. Corona ist ein Virus, da helfen keine Antibiotika. Eine bakterielle Superinfektion kann nach etwa einer Woche zusätzlich dazu kommen. Bei einer beginnenden Mittelohrentzündung kann man durchaus kurz versuchen die Eustachsche Röhre mit Nasenspray zu öffnen, denn wenn Abfluss da ist, braucht man keine Antibiotika. Diese können nämlich auch schaden. Es gibt viel zu viel Ärzte, die zu schnell Antibiotika verschreiben und damit Resistenzen züchten und das Mikrobiom im Darm schädigen.
    Das Antibiotikum nach dem Eröffnen des Trommelfells war höchstwahrscheinlich auch keine Therapie, sondern prophylaktisch. Ergo, es hätte ihr Problem nicht verhindert.
    Ihnen gute Besserung. Da sie ihrer Hausärztin offenbar nicht vertrauen, rate ich Ihnen zu einem Wechsel.

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