mein Vertrag ist nach GAV. Ich war vom 12-20.01 krank und habe anspruch auf 80 % bei Krankheit. Stimmt die Lohnabrechnung so?
Hallo, mein Vertrag richtet sich nach dem GAV. Ich war vom 12. bis 20.01. krank und habe Anspruch auf 80 % des Gehalts im Krankheitsfall. Entspricht die Lohnabrechnung so den Vorgaben? Mein reguläres Monatsgehalt beträgt 5100 CHF, und ich erhalte monatlich einen Teil meines 13. Monatsgehalts. Es wurden ungewöhnlich hohe Abzüge vorgenommen, die ich nicht nachvollziehen kann. Ich werde meinen Arbeitgeber kontaktieren, sobald ich weiß, woran das liegt. Vielen Dank für eure Unterstützung! Eine Gehaltserhöhung wurde nicht angesprochen, daher denke ich, dass hier ein Fehler vorliegt. Aber wie kann es sein, dass ich fast 900 CHF weniger erhalten habe, obwohl ich nur für sechs Tage krankgeschrieben war?
Anonymous
Viele betriebe ziehen bei krankheiten zu viel ab. Nach 1-2 monaten kommt dann eine korrektur. Würde einfach mal nachfragen wieso für 84h abgezogen wurde, obwohl sie nur 6 tage krank waren
Anonymous
etwas stimmt nicht, karenztage also 100% Abzug wären nur 2 Tage und bei 6 Tage Krankheit wären es ja dann nachher nur noch 4Tage – 20%. Würde das auch mit dem Arbeitgeber anschauen. Und Theoretisch müssten sie auch keine Sozialabgaben auch diese Tage bezahlen.
Anonymous
Wenn die Krankentaggeldversicherung ab dem ersten Tag greift, hat die versicherte Person Anspruch auf ein Taggeld in Höhe von 80 % des versicherten Lohns.
Die Krankentaggeldversicherung ist jedoch immer subsidiär, und bis zu diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen.
In der Schweiz gibt es etwa 30 verschiedene GAV, die alle unterschiedlich sind. Diese sind jedoch öffentlich einsehbar.
Anonymous
Karenztage (ohne Lohnzahlung) bei einer Krankentaggeldversicherung dürfen maximal 1 bis 3 Tage betragen. Die restlichen Tage müssen entweder zu 100 % oder, wie im Arbeitsvertrag vereinbart, mit mindestens 80 % vergütet werden. Solange wir keine Auszüge aus dem Arbeitsvertrag vorliegen haben und nicht wissen, welcher GAV hier anwendbar ist, ist eine genaue Beurteilung schwierig.
Handelt es sich wirklich nur um neun Krankheitstage? Dann sind die oben genannten zwei Abzüge nicht nachvollziehbar. Wenn mehr als die maximal drei Karenztage abgezogen wurden, ist die Regelung der KTG-Vereinbarung ungültig, und der Arbeitgeber muss den Lohn gemäß den geltenden Skalen zu 100 % zahlen.
Falls die Krankentaggeldversicherung ab dem dritten Tag greift, wären die restlichen sechs Tage zudem nicht sozialversicherungspflichtig und müssten 1:1 ausgezahlt werden.
Anonymous
Welcher GAV gilt hier? Die Gehaltsabrechnung ist fehlerhaft und nicht zulässig. Sie haben Anspruch auf 100 % Ihres Lohns.
Die Lohnfortzahlungspflicht ergibt sich aus dem OR und dem GAV, wobei das OR verbindlich ist und der GAV bessere Bedingungen vorsehen kann.
Während der Lohnfortzahlungspflicht muss der Arbeitgeber 100 % des Lohns zahlen, bis die Krankentaggeldversicherung einspringt und Krankentaggelder auszahlt.
Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach OR und GAV und hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Im ersten Anstellungsjahr beträgt sie einen Monat.
Der Arbeitgeber hat eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen (in der Abrechnung sind KTG-Beiträge abgezogen). Diese greift in der Regel erst nach 30 bis 90 Tagen und deckt 80 % des versicherten Lohns ab. Da in diesem Fall keine Sozialabzüge mehr anfallen, sind es netto etwa 90 %. Bis dahin ist der Arbeitgeber verpflichtet, den vollen Lohn zu zahlen. Dies gilt auch für Stundenlöhner, einschließlich Ferienanspruch und 13. Monatslohnanteil.
Anonymous