Ich habe ein 9 Monate altes Baby zu Hause. Letztens musste ich mein Kind von der Kita abholen, da es Fieber hatte. Mein Chef hat nicht ganz verstanden, dass es jetzt so ist und ich mein Kind abholen muss.

Ich habe eine Frage zum Thema „Wenn das Kind krank ist“.

Ich habe ein 9 Monate altes Baby zu Hause. Letztens musste ich mein Kind von der Kita abholen, da es Fieber hatte. Mein Chef hat nicht ganz verstanden, dass es jetzt so ist und ich mein Kind abholen muss.

Wie viele Tage im Jahr habe ich das Recht, mein Kind zu pflegen, wenn es krank ist, und das mit vollem Lohn? Die Kita hat mir gesagt, dass man ein Recht darauf hat, ein paar Tage im Jahr wegen eines kranken Kindes freizunehmen.

Und was passiert, wenn es öfter vorkommt? Kann mich der Arbeitgeber dann wegen häufiger Fehlzeiten kündigen?

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5 Comments

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    Maximal 3 Tage pro Krankheitsfall, unabhängig davon, wie oft das Kind krank ist. Väter und Mütter haben jeweils das Recht auf 3 Tage, sodass es theoretisch bis zu 6 Tage pro Krankheitsfall genutzt werden können (3 Tage vom Vater, 3 Tage von der Mutter).

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    Pro Krankheitsfall hast du 3 bezahlte Tage zur Verfügung, um die Betreuung zu organisieren. In diesen 3 Tagen darfst du zu Hause bleiben, und es kann sein, dass dein Arbeitgeber ein ärztliches Zeugnis verlangt.

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    Ui, da wird ja einiges durcheinandergebracht.

    Für ein krankes Kind gibt es maximal drei Tage bezahlte Freistellung pro Fall. In dieser Zeit müssen nicht nur das kranke Kind versorgt werden, sondern auch eine alternative Betreuungsmöglichkeit organisiert werden. Wenn bereits nach einem Tag eine Betreuungslösung gefunden wird, muss an den Folgetagen wieder gearbeitet werden.

    Es gibt keine jährliche Obergrenze für diese Tage – aber der Anspruch auf die bezahlten Tage ist pro Krankheitstag begrenzt.

    Eltern sollten sich gut darauf vorbereiten und alternative Betreuungsmöglichkeiten frühzeitig abklären.

    Arbeitnehmende in der Schweiz sind – mit wenigen Ausnahmen, wie etwa während der eigenen Krankheit – nicht vor Kündigung geschützt. Eine Kündigung könnte höchstens als missbräuchlich angefochten werden, was unter Umständen eine Entschädigung nach sich ziehen könnte, die Kündigung selbst bleibt jedoch bestehen.

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    Wenn die 10 Tage Betreuungsurlaub im Jahr (pro Elternteil, 3 Tage pro Fall) aufgebraucht sind, kann Art. 324a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) angewendet werden. Das habe ich kürzlich durch den Rechtsanwalt meines Arbeitgebers bestätigt bekommen.

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    Anonymous

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    3 Tage, und wenn ich mich nicht irre, sind es maximal 10 Tage pro Jahr, die bezahlt werden müssen. Allerdings musst du dafür auch ein ärztliches Attest einholen.

    Falls es häufiger vorkommt, kann der Arbeitgeber dich nicht automatisch kündigen, aber er könnte dir ein Gespräch wegen der häufigen Abwesenheit anbieten.

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