Ich arbeite 25% und mein Arbeitsort ist immer derselbe. Der Sozialdienst behauptet, dass ich das Auto nicht annehmen darf, da es als Luxusgut gilt.

Guten Tag zusammen,

Ich möchte das anonym teilen, da der Sozialdienst möglicherweise mitliest.
Mein Chef hat mir ein Geschäftsauto angeboten. Ich arbeite 25% und mein Arbeitsort ist immer derselbe.
Der Sozialdienst behauptet, dass ich das Auto nicht annehmen darf, da es als Luxusgut gilt.
Leider konnte ich im Internet keine genauen Informationen finden, ob die Behörde mir ein Geschäftsauto verbieten kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

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5 Comments

    Anonymous

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    (Laie) Achten Sie darauf, dass der Arbeitgeber als Halter des Fahrzeugs eingetragen ist und bleibt. In diesem Fall handelt es sich rechtlich gesehen um eine Gebrauchsleihe (gemäß OR 305 ff.), was sich auch aus Ihrer Beschreibung ergibt. Obwohl das Sozialhilferecht kantonal geregelt und dadurch komplex ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Gebrauchsleihe in irgendeinem Kanton problematisch wäre.

    Einzig ein kritischer Punkt ist zu beachten: Wenn Sie das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen, gilt dieser Vorteil rechtlich als Teil des Lohns. Das bedeutet, dass Sie auf dem Papier ein höheres Einkommen haben, was übrigens auch steuerlich relevant ist. Es gibt hierzu Berechnungsrichtlinien, beispielsweise von der Steuerverwaltung. Stellen Sie aber sicher, dass schriftlich festgehalten wird, dass Sie privat verbrauchtes Benzin selbst bezahlen müssen, da dies den neuen Lohnbestandteil reduziert. Dieser Zusatz sollte meiner Einschätzung nach minimal sein – aber im Sozialhilfebereich zählt bekanntlich jeder Franken.

    Lassen Sie sich alles schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen. Zudem sollten Sie bei der IV nachhaken, damit es dort vorwärtsgeht.

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    Anonymous

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    Eben, das Auto wäre ja nicht dein Eigentum, sondern das des Unternehmens. Ein Kollege von mir darf sein Geschäftsauto auch privat nutzen, allerdings laufen alle Kosten über die Firma. Er muss lediglich etwa 200.- im Monat für den privaten Gebrauch zahlen. Warum sollte man das also verbieten? Es gehört ja schließlich nicht dir!

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    Anonymous

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    Ich frage mich, wie die Situation aussehen würde, wenn das Auto auch zur privaten Nutzung bereitgestellt wird. Wegnehmen können sie es schließlich nicht, da es nicht ihnen gehört. Vermutlich könnten sie höchstens berechnen, wie hoch die Mobilitätskosten vorher waren, und davon einen Teil abziehen.

    Wenn der Arbeitgeber dem zustimmt, wäre es aus Neugier spannend, das einmal auszuprobieren. Zunächst würde ich nachfragen, was konkret passieren würde und auf welcher rechtlichen Grundlage. Wenn die Antwort nicht überzeugend ist, zu unklar wirkt oder sogar falsche Informationen enthält, könnte man es für einen Monat testen. Dabei das Auto melden und darum bitten, die Berechnungen entsprechend anzupassen. Falls sich die Gesamtsituation verschlechtert, könnte man den Arbeitgeber bitten, die private Nutzung wieder zu untersagen. Ich denke jedoch, dass es eher zu einem Vorteil führen könnte.

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    Anonymous

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    Ich könnte mir vorstellen, dass das Problem darin liegt, dass durch die Nutzung des Autos der Lohn effektiv geringer wird (wegen eines möglichen Abzugs für das Fahrzeug). Dadurch müsste der Sozialdienst eventuell mehr zahlen, um die Differenz zum Existenzminimum auszugleichen.

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    Anonymous

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    Die Sozialdienste haben in vielen Bereichen noch einen weiten Weg, um in der Realität anzukommen. Das zeigt sich schon bei den Wohnungsmieten, die für eine Einzelperson berechnet werden.

    Wenn das Fahrzeug beruflich genutzt werden muss, können sie das nicht verbieten. Wird es jedoch privat verwendet, ziehen sie Beträge als “fremde Hilfeleistung” ab. Viele vertreten die Ansicht, dass ein Fahrzeug ein Luxusgut ist…

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