Wie verhält es sich, wenn meine Reitbeteiligung ihre Kinder mit in den Stall nimmt und diesen dann irgendwas passiert, in Zusammenhang mit meinem Pferd. Bin ich dann haftbar dafür, weil s mein Pferd ist?

Guten Morgen,
Wie verhält es sich, wenn meine Reitbeteiligung ihre Kinder mit in den Stall nimmt und diesen dann irgendwas passiert, in Zusammenhang mit meinem Pferd.
Z.b. weil sie die Kids drauf setzt, Putzen lässt etc…
Bin ich dann haftbar dafür, weil s mein Pferd ist?
Danke für eure Antworten und einen schönen Tag ❤️

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5 Comments

    SwissMan

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    Als Halterin sind Sie haftbar (Art. 56 f. OR, Tierhalterhaftung als Kausalhaftung mit Exkulpationsmöglichkeit), sofern Sie nicht beweisen, dass Sie alle Sorgfalt aufgewendet haben, um einen Schaden abzuwenden.
    Daher sollten Sie per Einschreiben der Kollegin untersagen, Kinder in die Nähe des Pferdes zu bringen und darin klar jeglichen Verantwortung von sich weisen (vgl. Art. 100 OR).
    Auch sollten Sie die fristlose Kündigung der Zusammenarbeit bei erster Widerhandlung androhen.
    Tun Sie obiges nicht, waren Sie unsorgfältig und selbst dann besteht m.E. ein juristisches Restrisiko bei Unfall.
    Mir ist klar, dass dies ggü. Kindern hart sein kann. Die Rechtslage ist jedoch sonst nicht in Ihrem Sinn.

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    Anonymous

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    Laie: kommt für die Kosten der verunfallten Person nicht deren Unfallversicherung auf? Und für entstandenen Sachschäden die Privathaftpflicht (mit schriftlicher Bestätigung der Pferdeabdeckung) der Halterin?
    So war es bei uns bei einem Unfall der Reitbeteiligung.

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    Anonymous

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    Jetzt bin ich maximal verwirrt… was stimmt nun? Wenn dir regelmäßige RB ihre Kinder mitnimmt und das Pferd putzen oder reiten lässt und etwas passiert? Bzw übernimmt den Schaden dann meine Haftpflichtversicherung oder bleib ich darauf sitzen.

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    Anonymous

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    Laie: kommt für die Kosten der verunfallten Person nicht deren Unfallversicherung auf? Und für entstandenen Sachschäden die Privathaftpflicht (mit schriftlicher Bestätigung der Pferdeabdeckung) der Halterin?
    So war es bei uns bei einem Unfall der Reitbeteiligung.

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    Anonymous

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    Meiner Erfahrung nach finden Versicherungen kleine Klauseln, sich zu entziegen, wenns darauf ankommt. Z.B. wenn eine RB vom Pferd fällt und das Pferd sich im Anschluss beim nach Hause laufen verletzt und Schaden anrichtet, dass sie nicht haftbar ist, weil sie ja nicht mehr auf das Pferd einwirken konnte. Ich nehme keine RB mehr und kann nur zur Maximalversicherung Haftpflicht & Krankheit raten.

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