Mein Kater ist von einem Auto überfahren worden. Nach 2 Tägige intensivzimmer, ist er in spital gestorben. Ich habe eine Rechnung bekommen von 3`032.- CHF. Ich kann leider den betrag in moment nicht zahlen
Guten Tag
Mein Kater ist von einem Auto überfahren worden. Nach 2 Tägige intensivzimmer, ist er in spital gestorben. Ich habe eine Rechnung bekommen von 3`032.- CHF. Ich kann leider den betrag in moment nicht zahlen. Was kann ich machen? Ich habe mein Kater verloren und pluss muss ich den ganzen betrag bezahlen. Brauche hilfe.
Danke
Anonymous
Kosten muss Tierhalter zahlen, ausser es kann kein Halter ausgemacht werden, dann zahlt derjenige der die Katzte dem TA abgegeben hatte. Würde die Besitzerin fragen ob sie ev ihre Haustiere in der privaten Haftpflicht drin hat.
Anonymous
In Zukunft immer eine Tierversicherung abschliessen
Anonymous
Der Schaden bei der Versicherung melden. Kausalhaftung greift hier. Meine Versicherung hat meinen Anteil (1/3) komplett übernommen. 2/3 der Kosten trägt der/die Schuldige. Wenn bekannt dringend Angaben des Schuldigen der Versicherung melden.
Anonymous
Kann bestimmt abbezahlt werden
Anonymous
Fragen sie bei Pro büsi nach fie übernemen zumteil solche rechnungrn teilweise oder ganz.
Anonymous
Tierspital Zürich? Da gibt‘s scheinbar einen Hilfsfond…
Anonymous
Wurde denn ein Protokoll gemacht von der Polizei? Wenn ja ist der Fahrzeuglenker bekannt und mit diesem Protokoll können Sie bei der Fahrzeugversicherung der Lenkerin das Geld einfordern. Woher wusste die Lenkerin, bzw die Polizei dass der Kater Ihnen ist? Falls über den Tierarzt, dort die Personalien abfragen. Kosten trägt der Unfallverursacher wenn er bekannt ist, wenn nicht dann der Halter des Tieres. Mein Beileid, kann Ihnen nachfühlen. Meine Katze wurde letzten Sommer vor meiner Haustüre überfahren und tödlich verletzt.
Anonymous
Ohne wem zu nah treten zu wollen, kann es auch sein, dass die Katze der “Unfallverursacher” ist? Zum Beispiel, weil sie plötzlich auf die Strasse rennt, der Autofahrer nicht ausweichen kann? Wäre ja auch denkbar.
Anonymous
Das tut mir sehr leid
viel Kraft wünsche ich dir
Anonymous
Wenn Sie bereits jetzt wissen, dass Sie den Gesamtbetrag nicht direkt bezahlen können, dann teilen Sie dies (per Mail) dem Tierspital mit und unterbreiten gleichzeitig einen akzeptablen Abzahlungsvorschlag.
Anonymous
Nicht rechtlich; Stiftungen Anfragen. Die übernehmen/beteiligen sich teilweise an den Kosten.
Anonymous
Anonymous
Tierhaltung bringt auch Verpflichtungen, es bleibt im Wesentlichen bei ihnen, es sei denn, sie möchten gegen den Fahrer einen teuren Zivilprozess aufrollen..
Anonymous
Nicht rechtlich.. Aber ich konnte immer in Raten zahlen beim Tierarzt.. Also sprich mit deinem Tierarzt..
Anonymous
Anonymous
Tiere sind im Schweizer Recht “Sachen”, die obengenannte Lösung mit der Haftpflichversicherung des Autohalters ist sicher zielführend. Verlangen Sie von der Polizei den Rapport und kontatieren Sie den FZ Halter bez. der Versicherung.
Anonymous
Anonymous
Wenn der Autofahrer bekannt ist, zahlt seine Versicherung. Da er eine Sachbeschädigung begannen hat. Wissen viele nicht, ist aber so. Selbst erlebt…