Darf mein Ex Vermieter hinter mir "hinter herstalken" sprich zu meinem Arbeitgeber neuem Vermieter gehen und mich " schlecht " reden?

Darf mein Ex Vermieter hinter mir “hinter herstalken” sprich zu meinem Arbeitgeber neuem Vermieter gehen und mich ” schlecht ” reden?
Aufgrund Massivster Mängel haben meine Frau und ich die Miete reduziert.
Alles belegt und mehrfach ermahnt und Fristen gesetzt. Leider kam und geschah nichts.
Nun hat er meinem Arbeitgeber angerufen und verdreht die Wahrheit. Ich wurde von meinem Arbeitgeben und von meinem neuen Vermieten darauf angesprochen.
Es hiess ich hätte einfach die Miete nicht bezahlt und man solle aufpassen bei mir. Etc.
Ist das Rufmord?

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6 Comments

    Anonymous

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    Nein das ist kein Rufmord. Das ist vielleicht üble Nachrede oder Verleumdung.

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    Anonymous

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    Sie können Anzeige erstatten. Diese Anzeige wird Sie jedoch Geld kosten. Erst dann wird die Staatsanwaltschaft ermitteln. Je nach Staatsanwalt geschieht dies sehr niederschwellig und mit äusserst geringer Priorität.
    Ergebnis:
    – Einstellung des Verfahrens
    – Strafbefehl
    – Anklage beim Gericht

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    Sie haben einfach die Miete reduziert

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    Anonymous

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    Ich sehe, im Post fehlen wichtige Details, die du in den Kommentaren dann noch mitgeteilt hast. Einige der fachlich wirklich Guten in dieser Gruppe antworten meist nur ein Mal und machen ein Hin und Her bei dem langsam weitere Informationen herausgerückt haben nicht mit. Ich habe etwas mehr Geduld aber weniger Fachwissen. 😉
    Falls die Reduktion korrekt via Schlichtungsbehörde stattgefunden hat würde ich Kopien der entstehenden Dokumente denen zukommen lassen, die durch den Vermieter irreführend oder falsch informiert wurden. Diese sollen das aber bitte diskret behandeln. Anschliessend wurde ich den Vermieter per eingeschriebenen Brief darum bitten, damit aufzuhören und dass du den Rechtsweg beschreiten wirst falls er nicht aufhört.
    Dabei ist es wichtig, allgemein eine Schlammschlacht zu vermeiden. Das heisst beispielsweise, dass der Kreis der involvierten/informierten nicht grösser wird.

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    Anonymous

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    Es gibt zwar Ehrverletzungsdelikte in der Schweiz, aber keines, das “Rufmord” heisst.
    Sie haben ja tatsächlich die Miete nicht (ganz) bezahlt. Das ist zivilrechtlich so nicht in Ordnung. Man kann höchstens den Mietzins bei der zuständigen Schlichtungsbehörde hinterlegen und ein Schlichtungsverfahren einleiten. Haben Sie dies getan? Hat der Vermieter Sie nicht betrieben auf die Ausstände?

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    Anonymous

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    Beweise sammeln und Anwalt / Rechtsschutz beiziehen

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