BEURTEILUNG VERTRAUENSARZT NACH LANGER KRANKSCHREIBUNG

BEURTEILUNG VERTRAUENSARZT NACH LANGER KRANKSCHREIBUNG
Hallo,
ich danke ganz herzlich für alle Beiträge.
ich stelle die Frage für meine Schwester und mache mir grosse Sorgen um sie. Das Schreiben des Vertrauensarzt hat sie heute erhalten. Es ist nun das 3. Mal, dass meine Schwester eine längere Krankschreibung mit stationärem Aufenthalt durchmacht.
Sie ist nun ein Jahr krank geschrieben auf Grund von mehreren psychischen Erkrankungen, Burnout, Mobbing. In diesem Jahr war sie in 2 Kliniken stationär, während gesamthaft 5-6 Monate. Die Kliniken und die Psychiaterin schreiben sie weiterhin 100% krank und empfehlen über die IV eine Umschulung. Der Antrag bei der IV ist in Bearbeitung.
Da die Krankschreibung nun ein Jahr dauert, musste sie seitens Arbeitsgeber zum Vertrauensarzt. Dieser Arzt ist nun der Meinung, dass sie ab Mai 50% und ab September 100% im alten Arbeitumfeld wieder tätig sein kann. Die Aussage dieses Arztes überfordert meine Schwester total und wirft sie im Genesungsprozess weit zurück.
Eine Rückkehr ins alte Berufsumfeld wird von der Psychiaterin ausdrücklich NICHT empfohlen. Ein erneuter Zusammenbruch wäre vorprogrammiert.
Ist es meiner Schwester möglich gegen diese Beurteilung des Vertrauensarztes vorzugehen? Inwiefern orientiert sich auch die IV an den Aussagen des Vertrauenarztes? Wie soll meine Schwester am Besten vorgehen? Wie kann ich sie Unterstützen?
Danke vielmals für eure Unterstützung 🙏.

Comments


5 Comments

    Anonymous

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    In diesen Fällen ist vorgesehen, dass mit der Eingliederungsberatung der IV ein Arbeitsversuch bei einem anderen Arbeitgeber versucht wird. Die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz ist ja nicht mehr möglich. Falls man dies nicht möchte, kann auch die Person sich beim RAV melden und 50% Taggeldleistungen erhalten. Es muss nicht gegen die KTG vorgegangen werden. Das bringt in den meisten Fällen nichts.

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    Anonymous

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    es wäre gut und sollte möglich sein, in dieser Sache eine Zweitmeinung als die von diesem ” Vertrauensarzt ” einzuholen. Streben sie dieses an. Zudem Anwalt / Rechtsschutz sofort beiziehen, denn so etwas gehört vor das Arbeitsgericht !

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    Anonymous

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    Was ist denn ihr Wunsch? Will sie Lehrerin bleiben oder hat sie erkannt, dass sie der Belastung nicht gewachsen ist? Nur wegen des Geldes noch länger am alten Arbeitsplatz festzuhalten bringt nichts, wenn die Zukunft woanders zu suchen ist. JedeR ist für seine Gesundheit auch selbst verantwortlich und sollte sich nicht über seine Grenzen belasten oder zu lange in einem ungeeigneten Beruf aufhalten.

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    Anonymous

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    Nicht rechtlich: Haben die gleiche Situation, nach dem Schlaganfall ist mein Mann noch absolut nicht ganz gesund, der Vertrauensarzt sagt – 50% arbeitsfähig (er hat meinen Mann nicht mal gesehen), der behandelnde Arzt sagt nein. Wir haben unseren Anwalt kontaktiert, er meinte, das ist die gängige Praxis der Versicherungen, die Aussagen der Vertrauensärzte lassen sich weder bestätigen noch widerlegen. Die IV scheint auf unserer Seite zu sein, die ganze Sache zieht sich hin und kostet unglaublich viele Nerven.

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    Anonymous

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    Melden Sie sich bei Pro Infirmis, bei Procap oder bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
    Sie kann gegen den Entscheid des Vertrauensarztes vorgehen. Das geht aber nur via Gericht. Solche Prozesse sind kostenintensiv und das Prozessrisiko liegt bei ihr.

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