Ich habe eine Änderungskündigung mit Frist für 30. Juni erhalten. Allerdings ist mein Urlaub zwischen dem 25. Juni und dem 17. Juli geplant. It's die Kündigung jedoch gültig?

Hallo Zusammen
Ich habe eine Änderungskündigung mit Frist für 30. Juni erhalten. Allerdings ist mein Urlaub zwischen dem 25. Juni und dem 17. Juli geplant. It’s die Kündigung jedoch gültig?
Danke

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6 Comments

    SwissMan

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    Dass die Kündigung gültig ist, wurde bereits mehrfach beantwortet, ich muss aber gestehen, dass ich sie nicht ganz verstehe. Wenn die Kündigung nicht gültig wäre, dürfte ja kein AG einen AN kündigen, der Ferien geplant (und bewilligt hat).
    Sie werden ja vor dem 30.06. entscheiden, ob Sie diese annehmen oder nicht, entsprechend würden bei Nichtannahme allfällige Ferienguthaben u.U. vom AG noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses angeordnet, was Ihre Ferien ab dem 01.07. ja aber nicht tangiert, wenn Sie dort nicht mehr arbeiten. Sollten Sie die Änderungskündigung annehmen, würde ich mich beim AG sicherheitshalber nochmals rückversichern, ob die Ferien noch wie vereinbart bezogen werden können.

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    Schweizer_Anwalt

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    Die Kündigung ist gültig. Sofern sie diese nur wegen der Ferien in Zweifel ziehen. Auch wenn Sie im Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung in den Ferien wären, wäre diese deshalb nicht ungültig. Nur würde die Zustellung erst ab dem Zeitpunkt gelten, indem mit der Kenntnisnahme durch Sie gerechnet werden kann.

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    Anonymous

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    Sie haben Kenntnis erhalten unf hätten vor Ferienantritt noch längst die Möglichkeit zu reagieren. Es ist alles korrekt.

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    Anonymous

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    Ja, die Änderungskündigung ist gültig.

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    Anonymous

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    Ja sicher, Ihre Ferien haben nichts mit einer Kündigung zu tun. Der AG darf Ihnen gegebenenfalls die Ferien auch streichen.

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    Anonymous

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    Sie schreiben geplant, demzufolge hat der AG die Ferien noch nicht bewilligt.

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