Betrifft IV Vorentscheid, Ablehnung von einem Rentenanspruch

Betrifft IV Vorentscheid, Ablehnung von einem Rentenanspruch
Folgender Sachverhalt: 2018 erkrankte ich und musste in weiterer Folge 34 Mal am Bauch operiert werden. Ich habe seither Probleme mich zu ernähren, bin auf künstliche Zusatzernährung angewiesen und habe immer wieder, vor Allem in Stresssituationen, schwere Unterzuckerungen die lebensbedrohlich sind und mich in dieser Situation kurzfristig arbeitsunfähig machen. Zudem habe ich Verwachsungen und dadurch starke Schmerzen, die anfallsartig kommen und auch eine Pause erzwingen.
Vor der Problematik habe ich zu 100% als Oberärztin auf einem grossen interdisziplinären Notfall gearbeitet und war bereits zur Beförderung zur Leitenden Ärztin geplant. Durch die Erkrankung konnte ich dann aber leider dort nicht weiter arbeiten und musste mir eine angepasste Stelle suchen.
Vorübergehend (3 Jahre) habe ich als Hausärztin gearbeitet, was dann aber auch schnell zu stressig war, wodurch ich auf der Intensivstation landete und fast gestorben wäre, durch eine schwere Unterzuckerung.
Deshalb habe ich erneut nach einer angepassten Stelle gesucht. Mir wurde ein Chefarztposten in einer Reha angeboten, aber nur mit 100%. Da ich gesundheitlich beeinträchtigt bin, habe ich ehrlich gesagt, dass ich mir das nicht zutraue. Ich erhielt daher, darüber bin ich äusserst glücklich, eine Stelle als Leitende Ärztin mit 60%. Das ist in meiner gesundheitlichen Situation viel, aber unter diesen 60% wäre es sehr schwer etwas zu finden und ich liebe meine Arbeit und möchte wirklich unbedingt als Ärztin arbeiten. Ich bin in der glücklichen Lage jetzt keine Nachtdienste machen zu müssen und das Verständnis für meine intermittierenden Pausen seitens des Arbeitgebers ist auch da, so dass ich diese Stelle derzeit als optimal betrachte.
Es kam nun zu einer Rentenprüfung, da ich nur noch 60% arbeiten kann und meine Leistungsgrenze damit mehr als erreicht ist.
Nun bekam ich eine Ablehnung, da mit dem alten Oberarztlohn von 2018 gegen meinen jetzigen Leitenden Arzt Lohn gerechnet wurde und somit ein Einkommensverlust von nur 13% errechnet wurde.
Ist das so rechtens, dass der Karrieresprung nicht mit einberechnet wird? Kann man dagegen vorgehen, respektive lohnt sich das?

Comments


1 Comment

    Anonymous

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    Sie haben einen Vorbescheid bekommen, keinen Vorentscheid. Welches Rechtsmittel ist am Schluss des Schreibens aufgeführt? Meines Wissens dürfen Sie Einwände anbringen.
    Die Berechnung ist wahrscheinlich nicht ganz korrekt. Sie machen gerade Invalidenkarriere, hätten aber vermutlich auch eine Validenkarriere gemacht. Dies müsste man fair berücksichtigen. Dazu braucht es aber Spezialwissen. Nehem Sie ein paar Stunden Beratung bei einem Fachanwalt in Anspruch oder lesen Sie sich selber gründlich in die Vorgaben des BSV zum Thema ein (Kreisschreiben zur Rentenberechnung)
    Ein Rentenanspruch entsteht jedoch erst ab einem Invaliditätsgrad von 40%. Ich bezweifle, dass Sie rechnerisch noch 27% Prozentpunkte herausholen können. Da bräuchte es vermutlich noch zusätzliche Argumente. Fraglich ist z.B. ob Sie in der Lage sind die neue Stelle dauerhaft zu halten, also, ob die Eingliederung nachhaltig ist.

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