meine 14-jährige Tochter hat eine Vorladung zur Delegierten Einvernahme als Auskunftsperson erhalten. Sie hat keine Ahnung, worum es geht, da sie ein ruhiges Mädchen ist und wir nie etwas mit der Polizei zu tun hatten.
Hallo zusammen,
meine 14-jährige Tochter hat eine Vorladung zur Delegierten Einvernahme als Auskunftsperson erhalten. Sie hat keine Ahnung, worum es geht, da sie ein ruhiges Mädchen ist und wir nie etwas mit der Polizei zu tun hatten.
Daher meine Frage: Was bedeutet diese Vorladung und wie sollten wir vorgehen? Brauchen wir einen Anwalt? Wir sind verwirrt.
Anonymous
Es müsste bei einer EV als Beschuldigte der Straftatbestand angegeben werden. Ebenso in welcher Eigenschaft Ihre Tochter vernommen wird. Bei einer 14jährigen fällt Zeuge ausser Betracht. D.h. Auskunftsperson oder Beschuldigte ist möglich. Oder natürlich als Geschädigte bzw. Opfer (je nach Vorfall).
Anonymous
Anonymous