Betreibungsamt stellt keine Belege für gezahlte Betreibung zu. Man erwartet das ich vorbeikomme um diese zu holen.

Betreibungsamt stellt keine Belege für gezahlte Betreibung zu. Man erwartet das ich vorbeikomme um diese zu holen.
Ist dieses Vorgehen möglich oder vertstösst das Amt hier gegen geltendes Recht?

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2 Comments

    Anonymous

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    Ich verstehe die Ausgangslages so, dass Sie eine Betreibung erhalten haben, dafür einen ES verlangt und die Betreibung dann per ES bezahlt haben.
    Wenn das so ist, dann habe wir verschiedene Punkte zu beachten.
    Für die Zahlung haben Sie ja eine Quittung oder einen Beleg. Diese wird das BA nicht mehr bestätigen oder quittieren, sonst hätte es den Betrag ja doppelt erhalten (zumindest doppelt quittiert).
    In dem Sinne passt das so.
    Alle Verrichtungen die das BA sind grundsätzlich kostenpflichtig. Das BA macht ausser einiger weniger Amtshandlungen nichts ohne Kostenfolge. Der Versand von Abrechnungen ist keine Verrichtung die kostenlos wäre.
    Wenn das BA also eine ABrechnung erstellt und ihnen zustellt, dann wird es Kosten dafür verrechnen wollen. Gemäss Gebührenverodnung sind das 8.00 für ein Schriftstück, 5.00 für die Protokollierung und 1.20 für die Portospesen. Es würden also Gebühren von 13.20 (mindestens 9.20) anfallen.
    Also würden wir von der Frage stehen, ob das Amt routinemässig Kosten verrchnet und unaufgefordert zustellt und Kosten verrechnet oder aber ob das Amt das nicht macht. Ihr Amt scheint keine Gebührenaximierung zu betreiben – was durchaus positiv zu betrachten ist.
    Im Grundsatz haben Sie die Möglichkeit eine Abrechnung zu verlangen – müssten aber die entstehdnen Gebühren auch entrichten oder vorschiessen. Diese Güterabwägung darf in Ihrer Hand belassen werden. Offenbar hat aber die Zahlung geklappt.. und das zu einem günstigeren Preis.

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    Anonymous

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    Holschuld von Ihnen.

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