Der Käufer hat es vorher probegefahren und auf seinem Wunsch habe ich das bei der MFK gezeigt. Die MFK wurde problemlos bestanden. Als der Käufer das Auto abhomte und nach Hause fuhr, meldete er sich bei mit und bemängelte, dass nun die Motorlampe leuchtet. Muss ich für die Reparatur aufkommen? Was sind meine Rechte und meine Pflichten?

Hallo
Ich (Privatperson) hatte ein Auto (Jg. 2007 mit 160’000km) gekauft um es weiter zu verkaufen.
Der Käufer hat es vorher probegefahren und auf seinem Wunsch habe ich das bei der MFK gezeigt. Die MFK wurde problemlos bestanden. Als der Käufer das Auto abhomte und nach Hause fuhr, meldete er sich bei mit und bemängelte, dass nun die Motorlampe leuchtet. Muss ich für die Reparatur aufkommen? Was sind meine Rechte und meine Pflichten?
Vetrag besteht – siehe Allgemeine Bestimmungen:

Comments


1 Comment

    Schweizer_Anwalt

    No actions available
    Als Garagist und Autohändler beantworte ich gerne die Frage.
    Bravo Sie haben die geseztliche Gewährleistung korrekt wegbedungen, somit haften Sie nicht mehr für Mängel nur noch für arglistig verschwiegene Mängel oder Mängel die beim Kauf bestanden haben.
    Das jetzt die Motordiagnoselampe leuchtet kann ein Zufall oder Masche sein.
    Denke zuerst sollte ausgelesen werden, was der Grund für die Kontrolleuchte ist.
    Wenn Sie vorher die Lampe bzw. Fehlerspeicher gelöscht haben und der Käufer kann es Ihnen nachweisen, dass Sie ihn arglistig getäuscht haben bzw. vom Mangel gewusst haben, dann haften Sie.
    In allen anderen Fällen nicht mehr.
    Schreiben Sie dem Käufer, dass die gesetzliche Gewährleistung wegbedungen und das Fahrzeug bei Übernahme durch ihn übernommen wurde, somit jegliche Mängelrüge verwirkt ist.

    Leave a reply (fill in your details below)

Some page name

© 2025 Your Company Name. All rights reserved.

Your go-to source for the latest news, trends, and updates. We are dedicated to providing high-quality content to our readers from around the world.