Kennt jemand Beispiele, in denen es einer Partei gelungen ist, die hälftige Aufteilung der 2. Säule im Scheidungsfall zu verhindern?
Scheidung. Kennt jemand Fälle, in denen eine Partei die andere erfolgreich daran gehindert hat, die 2. Säule 50/50 aufzuteilen??
Anonymous
Anteile an Pensionskasse werden, nach meiner Ansicht, nur für die Ehedauer geschuldet. Wenn diese auch gearbeitet hat, haben auch Sie Anspruch, auf Ihre Hälfte. Zur Berechnung der AHV, vor Rentenbeginn, wird dies von der AHV Kasse, ganz genau, mittels Ehe- und Scheidungsvertrag berechnet.
Anonymous
Anonymous
Ja, wir haben uns dazu entschieden jeder behält sein eigenes Geld
wurde so vom Gericht genehmigt. Nach 5min war der Termin vorbei
Wir waren beide Mitte 30, arbeiten beide, ich hatte aber schon viel mehr eingezahlt, da er erst später in die CH kam. Trotzdem wurde es genehmigt, da jeder selber für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann.
Anonymous
Anonymous
Anonymous
Jay mein Ehemann bei der Scheidung mit seiner Exfrau, da er nachweisen konnte, dass sie während der Ehe Geld veruntreut hatte, entschied der Richter dass die nicht die 50% erhält, da sie unter dem Existenzminimum lebt und so viel Schulden hat, dass sie das veruntreute Geld nicht in absehbarer Zeit zurückzahlen würde.
Anonymous
In den letzten zehn Jahren hatte ich als Anwalt zwei Fälle, in denen auf die hälftige Teilung der während der Ehe erworbenen Altersguthaben verzichtet wurde. Im ersten Fall handelte es sich um eine Scheidung nach nur vier Monaten Ehe zwischen zwei sehr jungen Personen im Alter von 20 und 21 Jahren. Im zweiten Fall war eine ausreichende Alters- und Invalidenvorsorge auf andere Weise sichergestellt. Es handelte sich also um zwei eher ungewöhnliche Konstellationen.
In sämtlichen anderen mir bekannten Fällen wurden entsprechende Anträge entweder vom Gericht abgelehnt oder gar nicht weiterverfolgt. Die Chancen für einen Verzicht bestehen am ehesten, wenn sich sehr junge Menschen nach extrem kurzer Ehe einvernehmlich trennen oder es lediglich um sehr geringe Beträge geht.
Sobald der Verzicht auf den Vorsorgeausgleich zwischen den Parteien umstritten ist, gelten (zu Recht) besonders hohe rechtliche Hürden.
Lassen Sie sich daher unbedingt anwaltlich beraten, ob in Ihrem Fall eine vergleichbare Ausnahmesituation vorliegen könnte.