Ein guter Kollege ist gestern Abend unser Auto gefahren und hat das Auto totalschaden gefahren. Jedoch hat sich rausgestellt, dass dieser Kollege keinen gültigen Führerschein hat.

Hallo Zusammen
Ein guter Kollege ist gestern Abend unser Auto gefahren und hat das Auto totalschaden gefahren. Jedoch hat sich rausgestellt, dass dieser Kollege keinen gültigen Führerschein hat. Wir wussten das bis zum Zeitpunkt des Unfalls nicht. Wisst ihr wie das mit der Versicherung abläuft? Das Auto ist vollkasko versichert.

Comments


10 Comments

    No actions available
    Dumm gelaufen. Es ist oder war in deiner Verantwortung erst abzuklären ob derjenige dem du das Auto gegeben hast, eine Fahrerlaubnis hat.
    Eure Versicherung wird nicht dafür aufkommen
    Es war Grobfahrlässig das Auto zu verleihen

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Dumm gelaufen. Es ist oder war in deiner Verantwortung erst abzuklären ob derjenige dem du das Auto gegeben hast, eine Fahrerlaubnis hat.
    Eure Versicherung wird nicht dafür aufkommen
    Es war Grobfahrlässig das Auto zu verleihen

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Zur Behauptung, entweder die Vollkasko oder die PHP des Freundes zahle den Totalschaden beim Auto, falls Grobfahrlässigkeit mitversichert ist:
    Nein, dem ist nicht so. Das Fahren ohne Führerschein gilt nicht als Grobfahrlässigkeit, sondern als Absicht.
    Somit wird hier tatsächlich keine einzige Versicherung leistungspflichtig in Bezug auf den eigenen Schaden.
    Die MF-Haftpflicht wird Schäden von Drittpersonen tragen, allerdings dann Regress nehmen auf den Schadenverursacher – und hier unter Umständen (da bin ich nicht sicher) auch auf den Autoverleiher, da dieser die notwendige Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen hat.
    Screenshot stammt aus dem Link.
    https://www.svv.ch/…/fahren-ohne-fuehrerausweis-was…

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Du hast dich selbst strafbar gemacht und wirst das auto wohl für einen moment eh nicht brauchen dürfen!
    Du hättest den führerschein überprüfen sollen! Nicht gerade die feine art von einem guten kolegen…
    Ich weiss von einer garage denen ist es auch so ergangen, aber das auto wurde während der probefahrt entwendet! Sie wurden ebenfalls bestraft weil sie den führerausweis nicht überprüft haben!
    Ich an deiner stelle würde das geld für ein neues auto in einen guten anwalt investieren! Nichtwissen schützt vor strafe nicht!

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available

    Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt unbedingt dort melden. Da kommt neben dem Auto noch anderes auf dich zu.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Vermutlich keine Deckung über Vollkasko.
    (Beispiel: Ausschnitt aus den AVB der „Zurich“)
    siehe Art. 204 Ausschlüsse 204.4
    Lesen Sie in Ihren AVB nach oder melden Sie sich bei Ihrem Versicherer.Brak dostępnego opisu zdjęcia.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available

    Ihr solltet euch mehr um die strafe sorgen als um das auto … ich nehme an die polizei war vor ort .. für den halter heisst das somit geldstrafe bis zu 360 tagesätze von jeweils max je 3000.- (1’080’000.-) freiheitsstrafe bis 3 Jahre … dito Fahrer :..

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Das wird leider richtig bitter:
    Sie hätten sich absichern müssen, ob der Freund im Besitz eines gültigen Führerscheins ist.
    Da Sie das nicht getan haben, haben Sie sich selber strafbar gemacht, und Sie werden im selben Umfang gebüsst werden, als wären Sie selber ohne Führerschein gefahren.
    Den Schaden müssen Sie bei Ihrem Freund direkt einfordern – es gibt keine Versicherung, die das übernehmen würde.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Was war der Grund, dass du geglaubt hast, er habe einen Führerschein? Hattest du gute Gründe, zu glauben, er habe einen Führerschein? Wurdest du belogen?
    Falls der Fall vor Gericht kommt, kann das einen Unterschied machen.
    Ich würde an den Anstand des Freundes appellieren.

    Leave a reply (fill in your details below)

    Anonymous

    No actions available
    Sie haben sich mit dem Ueberlassen des Fahrzeugs an jemanden ohne gültigen Fahrausweis strafbar gemacht. Hier wäre es wohl angebracht, sich nach einer anwaltlichen Vertretung umzusehen.
    Mit grosser Wahrscheinlichkeit zahlt Ihre Vollkasko Versicherung nicht. Den Schaden muss wohl Ihr Kollege übernehmen. Da müssten Sie dann wohl zivilrechtlich gegen ihn vorgehen, falls er nicht bezahlen will.

    Leave a reply (fill in your details below)

Some page name

© 2025 Your Company Name. All rights reserved.

Your go-to source for the latest news, trends, and updates. We are dedicated to providing high-quality content to our readers from around the world.