wenn ich ein Auto „ab Platz“ und ohne Garantie kaufe, welche Rechte habe ich im Schadenfall? Stimmt es, dass trotz fehlender Garantie nicht automatisch alle Mängel zu meinen Lasten gehen?

Hallo zusammen
Ich habe eine Frage:
Wenn ich ein Auto ab Platz, ohne Garantie des Verkäufers kaufen würde, auf was muss ich achten? Was hätte ich im Schadenfall für Rechte?
Ich meinte gehört zu haben, dass auch ohne eine Garantie des Verkäufers, nicht gleich alle Mängel an mir haften bleiben würden?
Weiss da jemand bescheid?
Vielen Dank für eure Hilfe.

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5 Comments

    Anonymous

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    Hallo!

    Beim Kauf „ab Platz“ ohne Garantie solltest du genau hinschauen, weil der Verkäufer damit sagt, dass du das Auto so übernimmst, wie es ist. Trotzdem haftest du nicht automatisch für alle Mängel. Wenn der Verkäufer zum Beispiel einen schweren Defekt absichtlich verschwiegen hat, könntest du trotzdem Ansprüche geltend machen. Es hilft, vorab alles schriftlich im Vertrag festzuhalten, auch den Zustand des Autos.

    Vielleicht mal kurz mit einem Anwalt sprechen, wenn es dir unsicher erscheint – besser vorher klären als nachher Probleme haben. 🙂

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    Anonymous

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    In der Schweiz ist der Kauf eines Autos “ab Platz” und ohne Garantie rechtlich durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Hier einige Punkte, die du beachten solltest, und deine Rechte im Schadenfall:

    1. Grundlage: Mängelhaftung trotz „ohne Garantie“

    Auch wenn ein Fahrzeug ohne Garantie verkauft wird, bedeutet das nicht, dass der Verkäufer für alles haftungsfrei ist. Nach schweizerischem Recht hat der Verkäufer die Pflicht, bekannte wesentliche Mängel (z. B. ein defekter Motor oder ein Getriebeschaden) offen zu legen. Wenn ein Mangel verschwiegen oder absichtlich verheimlicht wurde, kannst du als Käufer Ansprüche geltend machen, selbst wenn der Vertrag „ohne Garantie“ abgeschlossen wurde.

    • Arglistige Täuschung: Wenn der Verkäufer wesentliche Mängel kannte und diese absichtlich verschwiegen hat, kannst du den Vertrag anfechten oder Schadenersatz verlangen.
    • Vertragsklauseln prüfen: Eine vollständige Haftungsausschlussklausel (z. B. „keinerlei Haftung für Mängel“) ist zwar möglich, wird aber in der Praxis oft eingeschränkt ausgelegt, insbesondere bei arglistiger Täuschung.

    2. „Ab Platz“ bedeutet gekauft wie gesehen

    Beim Kauf „ab Platz“ liegt die Verantwortung, das Fahrzeug gründlich zu prüfen, weitgehend bei dir als Käufer. Hier einige Punkte, auf die du achten solltest:

    • Fahrzeugprüfung: Eine Probefahrt sowie eine technische Überprüfung (z. B. durch eine Fachwerkstatt oder TCS) vor dem Kauf ist empfehlenswert.
    • Zustand des Autos: Dokumentiere den Zustand des Fahrzeugs (z. B. Fotos oder schriftliche Bestätigung).
    • Bekannte Mängel: Lass dir eine Liste der bekannten Mängel schriftlich vom Verkäufer geben.

    3. Haftung bei versteckten Mängeln

    Falls nach dem Kauf versteckte Mängel auftauchen, die du bei der Übergabe nicht erkennen konntest, hast du eventuell Anspruch auf Nachbesserung, Rücktritt oder Preisnachlass, wenn:

    • Der Verkäufer den Mangel kannte und ihn nicht offengelegt hat.
    • Der Mangel so schwerwiegend ist, dass er den vereinbarten Gebrauch des Autos stark beeinträchtigt.

    Du musst allerdings den Nachweis erbringen, dass der Mangel bereits vor dem Kauf bestanden hat. Das kann schwierig sein und erfordert oft ein Gutachten.


    4. Rücktrittsrecht

    Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich, wenn:

    • Ein schwerwiegender versteckter Mangel vorliegt.
    • Arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann.

    In den meisten Fällen wird jedoch eher ein Preisnachlass oder eine Reparatur angestrebt, da ein Rücktritt oft kompliziert und zeitaufwändig ist.


    5. Praktische Tipps vor dem Kauf

    • Lass dich von einem Fachmann beraten, wenn du dir unsicher bist.
    • Überprüfe das Fahrzeug bei einer neutralen Stelle (z. B. beim TCS).
    • Achte darauf, dass der Kaufvertrag klare Angaben über den Zustand des Autos enthält (z. B. „bekannte Mängel: keine“ oder „ohne Gewährleistung“).

    Fazit

    Beim Kauf „ab Platz“ und ohne Garantie hast du grundsätzlich eine Eigenverantwortung, das Fahrzeug genau zu prüfen. Dennoch haftet der Verkäufer für wesentliche oder absichtlich verschwiegen Mängel. In Schadenfällen kommt es auf die Umstände und die Nachweisbarkeit der Mängel an. Es ist empfehlenswert, solche Käufe gut zu dokumentieren und, wenn nötig, rechtlichen Rat einzuholen.

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    Anonymous

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    Den Begriff ab Platz gibt es im Recht nicht. Wenn im Kaufvertrag die Garantie nicht wegbedungen wurde, haben sie auf Occasionen 1 Jahr Garantie durch den Verkäufer.
    https://www.comparis.ch/…/autoka…/garantie-occasionskauf

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    Anonymous

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    Als Garagist und Autohändler hier die Antwort.
    Es gibt zwei Dinge zu unterscheiden, eine freiwillige Garantie d.h auch ohne Garantie sowie die gesetzliche Gewährleistung
    Im täglichen Umgang meinen viele die gesetzliche Gewährleistung sei eine Garantie und umgekehrt, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
    Eine Formulierung, ab Platz ohne Garantie, wie gesehen, etc. bedingen lediglich eine freiwillige in Form der Dauer, Umfang und Leistung aus. z.B. 3 Monate Garantie auf Motor und Getriebe max. 5000 Km bis Fr. 4000 Franken Schaden.
    Früher reichten solche Formulierungen aus um alles auszuschliessen.
    Seit 1.1.2013 hat sich einige Gesetze in der Schweiz an das EU-Recht angepasst u.a. auch die gesetzliche Gewährleistung.
    Wie der Name es sagt ist diese gesetzlich im Obligationenrecht OR geregelt., d.h. seit 1.1.2013 haften auch private Verkäufer für Mängel während 2 Jahren bzw. bei gebrauchten Artikeln ein Jahr.
    Die gesetzliche Gewährleistung kann jedoch von 2 Jahren auf 1 Jahr oder ganz ausbedungen werden.
    Schreiben Sie hierzu folgendes auf den Kaufvertrag:
    Jegliche Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere Minderung und Wandelung ausgeschlossen. Es wird keine Garantie gewährt (Privatverkauf)
    Oder verwenden Sie den Vertrag für ein Auto von autoscout24
    https://cms.autoscout24.ch/…/as24_kaufvertrag_fuer…

    die heutige Formulierung, ab Platz oder ohne Garantie bedingungen nur eine freiwillige Garantie weg, jedoch nicht die geseztliche Gewährleistung.
    Wird die gesetzliche Gewährleistung nicht ausdrücklich wegbedungen gilt diese, d.h. der Käufer hat während zwei Jahre das Recht auf Mängelfreiheit
    Der Verkäufer muss bei Mängeln
    a) Reparatur/Kosten bzw. Ersatz übernehmen
    b) nachträgliche Preismindung bei Mängeln
    c) Wandelung, d.h. Rückabwicklung des Kaufs bei unreparierbaren und schweren Màngeln d.h. Rückgabe des Kaufobjektes und Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises
    Der Verkäufer haftet bei wegbedingung der gesetzlichen Gewährleistung jedoch weiter für arglistig verschwiegene Mägel (z.B: Unfallfahrzeug, massiver Vorschaden, Kilometermanipulation, etc.

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    Anonymous

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    Occassionkauf ist selbst mit Garantie immer ein Risiko. Mit Erfahrung lässt es sich minimieren, aber es bleibt. Auch ein Profi kann Kernschrott kaufen, ohne dass es ihm gleich auffällt.
    Die Garantiedienstleister wie Quality1 sind meistens ihr Geld nicht wert. Ausser bei fast neuen Autos wird so viel ausgeschlossen, dass es kaum sinn macht.
    Am besten nimmst du ein Profi mit (zB den Garagisten der dann den Unterhalt/Service vom Auto macht) und hast so eine gewisse Sicherheit.
    Ich habe auch schon ein guter Occassion verkauft, der Käufer hat einen Profi mitgenommen, alles angeschaut, für gut befunden und beim Heimfahren ging etwas kaputt. Einfach dumm gelaufen.
    Beim Privatkauf ist es umso schwieriger, da dort die Chance sehr gering ist, dass der das Auto zurück nimmt, falls ein gröberer Mangel zum Vorschein kommt.
    Falls der Kauf in der Umgebung Bern/Thun wäre, könnte ich Dich beratend begleiten.

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