ich habe gestern privat einen BMW für 12.500 CHF gekauft. Nach 10 km Fahrt blieb das Auto stehen, der Motor startet nicht mehr, und die Verkäuferin reagiert nicht – habe ich in diesem Fall ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag?
Liebe Community,
ich habe über den Marketplace ein Auto gefunden, das ich gestern gekauft habe. Heute habe ich das Fahrzeug angemeldet, versichert und bin losgefahren. Nach nur 10 Kilometern begann das Auto zu stottern und blieb komplett stehen. Der Motor lässt sich nicht mehr starten und vibriert stark.
Wir haben einen privaten Kaufvertrag abgeschlossen, allerdings ohne jegliche Garantie. Für den BMW habe ich 12.500 CHF bezahlt. Meine Frage ist nun: Gibt es in diesem Fall ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag?
Ich bin wirklich verzweifelt, da die Verkäuferin nicht auf meine Anrufe reagiert. Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation und kann mir weiterhelfen? 🙁
Anonymous
Sie schreiben selber sie haben einenkaufvertrag OHNE garantie … versicherung tel und abschleppen lassen, mechaniker drüber schauen lassen und reparieren. Hatte das gleiche problem 3 tage nach dem kauf. Musste noch ca 2000.- ausgeben für die reparatour hatte aber fast 20‘000.- bezahlt
Anonymous
Kauf eines Auto’s……ohne Garantie……..sollte der Schaden – von Mechaniker prüfen und entsprechend dokumentieren lassen – derart sein, dass ein normaler Autofahrer den Schaden NICHT hat erkennen können, greift die WANDELUNG (Art. 205 OR). Man redet da auch von “verstecktem Mangel”…eben einem Mangel den der Laie nicht erkennen konnte.
Anonymous
wieder einmal mehr so ein unseriöser ” Laternenverkauf ” Grundsätzlich ist auf Marketplace und Dergleichen einfach nicht zu trauen. Es gibt genügend seriöse Kanäle, um an ein Auto zu gelangen. Und in der Schweiz gibts das Rücktrittsrecht nicht. Lehrgaeld bezahlt, da alles Andere sehr schwierig zu beweisen ist …..
Anonymous
Ich würde…. Im Serviceheft das hoffentlich im FZ dabei ist, die Garage anrufen wo er das letzte Mal im Service war und mit dem zuständigen Mech., welcher das Auto kennt, reden. Evtl. kann er etwas über “versteckte Mängel” berichten oder über den Zustand, was wiederum helfen kann falls eine arglistige Täuschung vorgeworfen werden will.
Anonymous
Bei den Verträgen wird meistens Gewährleistung ausgeschlossen, da musst nen Mech drüber schauen lassen und je nachdem was ist musst bewiesen können das es Anglistike Täuschung war, das wird aber sehr schwer zu beweisen sein.
Anonymous