Mein Arbeitgeber hat per Telefon die Kündigung ausgesprochen. Auf meine Nachfrage, welchen Grund die Kündigung hat, sagte er, ich würde den Grund in der Kündigung sehen

Hallo zusammen,
ich würde gerne eure Meinung dazu hören.
Situation: Mein Arbeitgeber hat per Telefon die Kündigung ausgesprochen. Auf meine Nachfrage, welchen Grund die Kündigung hat, sagte er, ich würde den Grund in der Kündigung sehen 🙄☝️! Seit heute bin ich krankgeschrieben, und mein Zeugnis ist per Einschreiben an den Arbeitgeber geschickt worden.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn die Kündigung kommt? Ist sie rechtskräftig? Ich befinde mich noch in der Probezeit, obwohl vor meiner Arbeitsaufnahme eine fast 3-monatige Schulung stattgefunden hat. Mein Arbeitsvertrag läuft erst am 1. Juni.
Momentan fühle ich mich machtlos. Bitte seid nicht zu streng mit mir.
Danke.

Nachtrag: Vor einer Stunde habe ich die Kündigung erhalten. Sie kündigt mir zum 6. September, obwohl die Probezeit vorbei ist. Kann mir jemand sagen, wie es jetzt aussieht?
P.S.: Nachtrag: Ich benötige erneut eure Hilfe! Heute habe ich das zweite Kündigungsschreiben per A-Post erhalten, das für den 31. Oktober 2023 gilt. Meine Frage: Da ich im ersten Schreiben freigestellt wurde und die Kündigung nun für den 31. Oktober ausgesprochen wurde, habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bis dahin?
Ich möchte eigentlich nichts mehr mit dieser Firma zu tun haben, habe jedoch eine neue Stelle in Aussicht.
Vielen Dank im Voraus!

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3 Comments

    Anonymous

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    Die Frage hinsichtlich der abgelaufenen Probezeit lässt sich nicht abschließend klären.

    1. Zunächst stellt sich die Frage, ob die Schulung vor Arbeitsaufnahme als Beginn des Arbeitsverhältnisses zählt oder nicht.
    2. Wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich erst per 1. Juni begonnen hat, gilt die Probezeit bis zum 31. August. Danach stellt sich die Frage:
      • Wann erfolgte die mündliche Kündigung?
      • Was sagt der Arbeitsvertrag zur Form der Kündigung (oft wird dort schriftliche Form gefordert)?
    3. Falls Ihre Kündigung auf Basis einer Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund Krankheit, Unfall o.Ä. beruht, könnte diese noch innerhalb der Probezeit wirksam sein, auch wenn sie nach dem 31. August ausgesprochen wurde.

    Es ist wichtig, die genauen Details Ihres Arbeitsvertrags und die zeitliche Abfolge der Kündigung zu prüfen.

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    Anonymous

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    Die mündliche Kündigung ist völlig irrelevant, da Ihr Arbeitsvertrag einem GAV unterliegt, der die Schriftform für Kündigungen verlangt. Stellen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich klar, dass die Kündigungsfrist erst nach der Probezeit gilt, da ausschließlich die schriftliche Kündigung, die am 1. September erhalten wurde, gültig ist.

    Falls Sie bereits am 1. September krankgeschrieben waren, ist die Kündigung nichtig, da sie während der Sperrfrist erfolgte.

    Wenn Sie erst ab dem 2. September krankgeschrieben wurden, verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend.

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    Anonymous

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    Zu Ihrem Vorteil hat der Arbeitgeber mit der telefonischen Kündigung strategisch einen groben Fehler gemacht. Ich hoffe, dass Sie in Ihrem Widerspruch dieses Telefonat nicht erwähnt haben, da genau das Ihren Vorteil wieder zunichte machen könnte. Mich würde die Gesamtzusammenhänge des Erhalts der Kündigung, Ihren Status in der Probezeit und das Datum Ihrer Krankschreibung interessieren. Die relevanten Details dazu hat Ihnen Mirjam Locher-Heuberger bereits gut erklärt.

    Nutzen Sie die hoffentlich noch bestehenden Vorteile voll und ganz, um sich auf Ihre Gesundheit zu konzentrieren. So könnte dieser Vorteil auch das Wissen Ihres Arbeitgebers erweitern, womit wir dann gleich zwei Vorteile hätten.
    Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Glück 🍀!

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