Bin ich verpflichtet, meinem mobbenden Chef den Grund meiner Krankschreibung mitzuteilen? Er möchte unbedingt wissen, warum ich mich krank gemeldet habe,

Guten Tag,

Bin ich verpflichtet, meinem mobbenden Chef den Grund meiner Krankschreibung mitzuteilen? Er möchte unbedingt wissen, warum ich mich krank gemeldet habe, da ich die Krankschreibung direkt an die Personalabteilung weitergeleitet habe und nicht an ihn.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

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5 Comments

    Anonymous

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    Hallo, ich war in einer ähnlichen Situation und kann nur von meinen Erfahrungen sprechen. Meine Chefin und ihre Stellvertreterin wollten ebenfalls unbedingt den Grund meiner Krankschreibung wissen. Die Chefin war so dreist, dass sie sogar meinen Psychiater kontaktiert hat. Da sie keine Antwort erhielt, erzählte sie meinem Psychiater Lügen. Daraufhin wurde ich von meinem Psychiater ausgestellt.

    Ich musste schnell eine neue psychiatrische Behandlung finden und habe meiner neuen Psychiaterin die Vorgehensweise meiner Chefin erklärt. Gleichzeitig war ich mit dem RAV (Regionalem Arbeitsvermittlungszentrum) in Kontakt, um herauszufinden, wie ich mich verhalten kann, damit ich ohne Sperrzeiten kündigen kann.

    Ich musste dann ein Formular für das RAV ausfüllen und von meiner Psychiaterin unterschreiben lassen. Nach der Bestätigung des RAV konnte ich schließlich kündigen. Dieser Prozess dauerte insgesamt 8 Monate.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und auch allen anderen, die in einer ähnlichen Situation sind.

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    Anonymous

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    Es kann sinnvoll sein, die Art der Krankheit oder des Unfalls mitzuteilen, zum Beispiel, wenn dies den Arbeitgeber beruhigen kann („Länger andauernde Krankheitsphasen sind bei dieser Krankheit selten“). Aber das würde ich lieber schriftlich machen.

    In diesem Fall besteht mit 99 % Wahrscheinlichkeit keine Notwendigkeit. Außer natürlich, wenn du bald eine bessere Arbeitsstelle antreten kannst.

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    Anonymous

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    Nein. Sie müssen den Grund nicht nennen. Weder dem Chef noch dem HR. Das Zeugnis muss ausreichen.

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    Anonymous

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    Nein, das müssen Sie nicht. Selbst wenn Ihr Chef Sie zu einem Vertrauensarzt schicken würde, darf dieser nur bestätigen, dass Sie krank sind – der Grund wird nicht offengelegt.

    Alles Gute!

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    Anonymous

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    Sie sind nur verpflichtet, mitzuteilen, ab welchem Datum bis wann und zu welchem Grad (z. B. 100 %) Sie arbeitsunfähig sind. Falls relevant, muss lediglich angegeben werden, ob es sich um einen „Unfall“ oder eine „Krankheit“ handelt, da im Falle eines Unfalls der Arbeitgeber eine Unfallmeldung beim Unfallversicherer einreichen muss.

    Das scheint hier jedoch nicht der Fall zu sein. Daher reicht es aus, dem Arbeitgeber lediglich das Original oder eine Kopie des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses zu übermitteln.

    Weitere Details über die aktuelle Behandlung oder die genauen Gründe gehören in den privaten Bereich. Der behandelnde Arzt darf aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht keine weiteren Informationen offenlegen.

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