Samstags-, Sonntags- und Nachtzulagen Wenn ich bei meiner Arbeit von Samstag auf Sonntag eine Nachtschicht von 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr mache, erhalte ich eine Zulage auf besagte 10h eine Zulage.
Samstags-, Sonntags- und Nachtzulagen
Wenn ich bei meiner Arbeit von Samstag auf Sonntag eine Nachtschicht von 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr mache, erhalte ich eine Zulage auf besagte 10h eine Zulage. Wen ich aber den selben Dienst an einem Montag auf Dienstag arbeite, sind die Zulagen gleich hoch.
Müsste am Wochenende nicht noch eine zusätzliche Zulage für die Sonntagsarbeit vergütet werden? Weiss jemand, wie das ohne GAV oder ähnliches geregelt ist? Betrifft die Pflege.
Vielen Dank für die Antworten
Anonymous
Laie, da die Pflege ein 7 tag 24 stunden beruf ist gibt es keine zulage am sonntag. In der gastronomie gibt es diese auch nicht.
Anonymous
Bei Anstelleungen gemäss öffentlichem Recht gelten andere Bestimmungen und nicht die im OR und ArG.
Anonymous