Was ist Schwarz Arbeit ? Ich wurde im Gastronomiebereich gefragt, ob ich 2–3 Abende bei einem Catering aushelfen könnte. Das Geld würde mir direkt bar am gleichen Tag ausgezahlt werden.

Was versteht man unter Schwarzarbeit?
Ich wurde im Gastronomiebereich gefragt, ob ich 2–3 Abende bei einem Catering aushelfen könnte. Das Geld würde mir direkt bar am gleichen Tag ausgezahlt werden. Fällt das unter Schwarzarbeit, oder gibt es eine Art “Freibetrag”? Spielt es dabei eine Rolle, ob ich irgendwo fest angestellt bin, studiere oder arbeitslos bin?
Es handelt sich um eine Ein-Mann-Firma, die sich ausschließlich mit Hilfe von Aushilfen über Wasser hält.
Vielen Dank!

Comments


3 Comments

    Anonymous

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    Nun, der Kommentar meines Vorgängers ist nicht ganz korrekt. Bei den Beiträgen zur AHV/IV/EO/ALV gilt ein Lohn von unter CHF 2300 pro Jahr und Arbeitgeber, mit einigen Ausnahmen, als geringfügig und muss nicht abgerechnet werden: https://www.ahv-iv.ch/p/2.04.d
    Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für die Unfallversicherung. Dort ist eine Versicherung und Deklaration zwingend erforderlich.

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    Anonymous

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    Die Fragestellerin hat ein Angebot erhalten, 2–3 Abende bei einem Catering zu helfen. Der Lohn würde direkt bar ausgezahlt werden.
    Barzahlungen sind in der Schweiz nicht verboten.
    Bei der AHV gibt es einen Freibetrag von CHF 2300.00 pro Arbeitgeber. Die Lohnsummen müssen sowohl bei der AHV als auch bei der UVG erst im Januar des Folgejahres gemeldet werden.
    Wo in der Frage der Fragestellerin steht, dass keine UVG-Versicherung bezahlt wird?
    Wo wird erwähnt, dass die AHV-Lohnsummen nicht gemeldet werden?
    Damit es tatsächlich als Schwarzarbeit gilt, müssten weitaus mehr Indizien vorliegen.

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    Anonymous

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    Ich habe den Eindruck, dass hier das Ziel verfehlt wird. Zur eigentlichen Frage: Einen Freibetrag gibt es nicht. Barzahlung bedeutet nicht automatisch Schwarzarbeit. Wenn Sie keine Quittung für die Auszahlung erhalten, kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Zahlung nicht melden möchte. Es liegt dann an Ihnen, ob Sie diese Einnahmen selbst erfassen und in Ihrer Steuererklärung angeben. Erst wenn Sie diese Einnahmen in Ihrer Steuererklärung nicht deklarieren, handelt es sich um “Schwarzgeld”.
    Bei den meisten Kontrollen in Bezug auf Schwarzarbeit liegt der Fokus in erster Linie auf einer möglichen Arbeitsbewilligung, da sämtliche Deklarationen (wie Sozialversicherungen usw.) innerhalb eines Jahres noch nachgeholt werden können.

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