Wir haben die Kündigung der Familien Wohnung erhalten. Sie wurde je mir und meinem Mann gesendet. Soweit korrekt. Jedoch stimmt der Name bei meinem Mann nicht und der Anwalt hat die Kündigung unterschrieben.

Kündigung Vermieter
Wir haben die Kündigung der Familien Wohnung erhalten. Sie wurde je mir und meinem Mann gesendet. Soweit korrekt. Jedoch stimmt der Name bei meinem Mann nicht und der Anwalt hat die Kündigung unterschrieben. Ist diese trotzdem formal korrekt? Natürlich werden wir vor die Schlichtungsstelle gehen.

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3 Comments

    Anonymous

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    Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt können sie eine Mieterstreckung geltend machen. Das ist sinnvoll, wenn Sie zB schulpflichtige Kinder haben.
    Lassen Sie sich vom MV Mieterverband beraten.
    https://www.mieterverband.ch/…/voraussetzungen-einer…

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    Anonymous

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    Solche Fehler machen ein Begehren nicht ungültig. Wichtiger ist:
    – ist der Wille des Absenders klar ersichtlich?
    – kam die Kündigung auf dem amtlichen Formular?
    – wurden die Fristen eingehalten?
    Wer eine Kündigung unterschreibt spielt keine Rolle. Das kann jeder Angestellte des Wohnungsbesitzers tun.

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    Anonymous

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    Wie stimmt der Namen nicht. Wurde “Müller” statt “Meier” geschrieben oder “Segantinni” statt “Segantini”? Wenn der Anwalt bevollmächtigt war, darf er die Kündigung rechtsgültig unterzeichnen.

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