Bin nicht verheiratet Gemeinsames Sorgerecht Habe noch eine Schwester Habe mit Partnerin 2 Kinder, beide Jg. 2015

Guten Tag
Meine Frage :
Bin nicht verheiratet
Gemeinsames Sorgerecht
Habe noch eine Schwester
Habe mit Partnerin 2 Kinder, beide Jg. 2015
Partnerin hat Schulden ( vor unserer Beziehung schon )
Sie hat Lohnpfändung
Haus und Grundstück läuft auf meinen Namen , wie auch die Schulden ( Hypothek )
Sie hat nichts an das Haus bezahlt ( wie auch )
Was würde passieren wenn ich jetzt im schlimmsten Fall einen tödliche Unfall hätte …
Wird das Haus verkauft mit den Schulden?
Kinder sind ja noch minderjährig
Was passiert mit der Parnerin und den Kindern?
Sozialwohnung?
Danke für Ihre Meinung

Comments


4 Comments

    Anonymous

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    Vermögen und Haus eventuell in eine Stifung überführen.

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    Anonymous

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    Das Haus und Grundstück ist ihr Eigentum welches Sie in die Partnerschaft eingebracht haben, hier erben Ihre Kinder das Haus.
    Ganz wichtig zu wissen, immer wenn ein erwachsner stirbt egal ob Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft und Kinder involviert sind, wird die KESB von Amtes wegen eingeschaltet. Grund ist, dass der lebende Ehepartner nicht Vermögenswerte einfach so beiseite schaffen oder veräussern kann zum Schutz der Kinder.
    Mit einzelnen Vermögenswerte ist, das was noch im Haus ist.
    Mein Tipp:
    Machen Sie zu Lebzeiten ein Testament bzw. Ehevertrag oder Nachlassvertrag und lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten. Würde hier die paar Franken investieren, damit nach Ihrem Ableben nicht noch die Kinder belastet werden und geregelt ist.

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    Anonymous

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    Such dir einen Treuhänder, der sich mit Immobilienverwaltung auskennt. Setze ihn als Verwalter der Erbschaft ein. Eventuell wird das Haus verkauft oder vermietet werden müssen, und die Einnahmen würden deinen Kindern zugute kommen. Du kannst auch deinen Kindern ein Wohn- und Nutzungsrecht einräumen (im Grundbuch eintragen lassen). Es gibt bezüglich Immobilien und Erbrecht soo viele Möglichkeiten, du musst dich notariell beraten lassen. Und hoffentlich wird das dann noch ganz lange nicht aktuell!

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    Anonymous

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    Wenn Sie sterben, erben Ihre Kinder Ihren Nachlass. Was mit den einzelnen Vermögenswerten geschieht bestimmt die Kindsmutter als Inhaberin der elterlichen Sorge. Wenn die Liegenschaft verkauft werden soll, muss die KESB die Einwilligung dazu geben, solange die Kinder minderjährig sind.

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