Bin nicht verheiratet Gemeinsames Sorgerecht Habe noch eine Schwester Habe mit Partnerin 2 Kinder, beide Jg. 2015
Guten Tag
Meine Frage :
Bin nicht verheiratet
Habe noch eine Schwester
Habe mit Partnerin 2 Kinder, beide Jg. 2015
Partnerin hat Schulden ( vor unserer Beziehung schon )
Sie hat Lohnpfändung
Haus und Grundstück läuft auf meinen Namen , wie auch die Schulden ( Hypothek )
Sie hat nichts an das Haus bezahlt ( wie auch )
Was würde passieren wenn ich jetzt im schlimmsten Fall einen tödliche Unfall hätte …
Wird das Haus verkauft mit den Schulden?
Kinder sind ja noch minderjährig
Was passiert mit der Parnerin und den Kindern?
Sozialwohnung?
Danke für Ihre Meinung
Anonymous
Anonymous
Anonymous
Such dir einen Treuhänder, der sich mit Immobilienverwaltung auskennt. Setze ihn als Verwalter der Erbschaft ein. Eventuell wird das Haus verkauft oder vermietet werden müssen, und die Einnahmen würden deinen Kindern zugute kommen. Du kannst auch deinen Kindern ein Wohn- und Nutzungsrecht einräumen (im Grundbuch eintragen lassen). Es gibt bezüglich Immobilien und Erbrecht soo viele Möglichkeiten, du musst dich notariell beraten lassen. Und hoffentlich wird das dann noch ganz lange nicht aktuell!
Anonymous
Wenn Sie sterben, erben Ihre Kinder Ihren Nachlass. Was mit den einzelnen Vermögenswerten geschieht bestimmt die Kindsmutter als Inhaberin der elterlichen Sorge. Wenn die Liegenschaft verkauft werden soll, muss die KESB die Einwilligung dazu geben, solange die Kinder minderjährig sind.