Wir leben in einer Wohnüberbauung mit mehreren Gebäuden. Im Gebäude ggü. gibt es einen Huskey, der regelmässig in der Nacht und am frühen Morgen (z.B. 3 Uhr morgens / 5 Uhr morgens) auf dem Balkon anfängt zu jaulen
Hallo zusammen
Wir leben in einer Wohnüberbauung mit mehreren Gebäuden. Im Gebäude ggü. gibt es einen Huskey, der regelmässig in der Nacht und am frühen Morgen (z.B. 3 Uhr morgens / 5 Uhr morgens) auf dem Balkon anfängt zu jaulen, wovon wir regelmässig verwachen, trotz geschlossenen Fenstern auf unserer Seite. Wieviel “Hundelärm” ist zuzumuten und welche Vorgehensweise empfiehlt sich hier am besten? Die Verwaltung ist dieselbe, allerdings wissen wir nicht, wem genau der Hund gehört, da wir im ggü. liegenden Gebäude nicht wissen, welche Wohnung zu wem gehört.
Danke vorab für eure Ratschläge! 

Anonymous
Jors
Wie im SV beschrieben, wissen wir nicht, um wen es sich genau handelt, wir können nicht bei jeder Wohnung klingeln und so herausfinden, welche Mieter das genau sind. Bitte weiterhin um sachlichen Ton, es geht um die rechtliche Interpretation.
Ich denke es ist durchaus angemessen, von Hundehaltern zu erwarten, sich rücksichtsvoll ggü. der Nachbarschaft zu verhalten.
Anonymous
Anonymous
Anonymous
Da es sich um eine Störung der Nachtruhe handelt, könnte auch die Polizei angerufen werden.
Anonymous
Versuchen sie heraus zu finden wem der Hund gehört sei dies über die Verwaltung oder Bewohner in besagtem Haus. Suchen sie das Gespräch mit dem Hundebesitzer. Wenn das nichts nützt mit der Verwaltung. Und sonst Veterinäramt einschalten.
Anonymous