Ich möchte euch bezüglich der Mietzinsbeiträge als Alleinerziehende etwas fragen. Ich wohne in einer 2.5 zimmer Wohnung mit meiner knapp 6 Jährigen Tochter. Die Wohnung kostet 1180fr.

Hallo Zusammen,
Ich möchte euch bezüglich der Mietzinsbeiträge als Alleinerziehende etwas fragen.
Ich wohne in einer 2.5 zimmer Wohnung mit meiner knapp 6 Jährigen Tochter. Die Wohnung kostet 1180fr.
Ich wollte letztes Jahr in eine neue und grössere Wohnung(3.5Zi) einziehen, (Miete 1600) habe dort den Vertrag schon erhalten aber noch nicht unterzeichnet, da ich die Gemeinde zuerst auf eine Mietzinsbeiträge angefragt hatte und nichts riskieren wollte und es finanziell knapp wäre. Diese meinten ,das wird nicht akzeptiert , die Wohnung dürfe nicht mehr als ein Drittel oder Viertel meines Einkommens betragen, was für mich keinen Sinn ergäbe, da ich netto 3100-3200 verdiene, mit Alimenten wäre ich auf 4000.-.
wie seht ihr das? Kann das sein? In der jetzigen Wohnung können wir nicht mehr lange wohnen da meine Tochter ihr eigenes Zimmer braucht und überhaupt diese Wohnung ist unerträglich , was ich hier jetzt nicht erlauten möchte.
Kann das sein, dass ich als alleinerziehende mir eine 1600fr Miete selbst leisten sollte mit diesem gennanten Einkommen? Ich bin aus diesem Grund nicht ausgezogen und habe nicht unterzeichnet.
Diese Wohnung aktuell kann ich mir leisten aber eine 3.5 günstig zu finden ist unmöglich heutzutage und daher wüsste ich gerne, wenn ich ausziehen sollte bei einer Miete von ca1600, sollte da keine Unterstützung genehmigt werden für alleinerziehende?
Ich wohne übrigens im Kanton Baselland, wo es doch heisst, alleinerziehende werden unterstützt bei Mietzinsbeiträgen.
Ich bitte um Rat. Danke

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5 Comments

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    Evtl hilft dir das https://www.baselland.ch/…/sozialamt/mietzinsbeitraege

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    Haben Sie die Ablehnung schriftlich erhalten mittels rekursfähiger Verfügung? Dann könnte man eventuell Genaueres sagen. Ansonsten wäre eine Budgetberatung vielleicht hilfreich.

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    Mir wird jeden Monat 100.- vom Budget abgezogen da die Wohnung über dem ist was erlaubt ist vom Soz aus.Nur lächerlich und sau Schwer etwas Zahlbares zu Finden dies hat man mir ins Gesicht gesagt das es Veraltet ist und Sie es anpassen müssten da die Kosten ja überall steigen.Ich habe niemanden gefragt Wohnung gewechselt und gemeldet mehr nicht.Der Betrag wo drüber ist wird dir abgezogen sonst sicher nichts.Viel Glück 🍀

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    Wie ich sie richtig verstehe, arbeiten Sie (haben als ein Einkommen), sind nicht von der Sozialhilfe abhängig. Die Mietzinsbeiträge (oder Mietzinszuschüsse) sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, ebenso die dazugehörigen Richtlinien. Im Normalfall sind diese von Ihrem Einkommen, Mietzins, Familie oder Alleinerziehend, Steuererklärung abhängig. Es ist schwierig zu sagen ob Sie Anspruch haben oder nicht, da wir nicht wissen in welche Gemeinde es betrifft. Ich gehe davon aus, dass Sie auch schon Prämienverbilligung der Krankenkasse haben (ansonsten würde ich hier sofort beantragen).

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    Anonymous

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    Worum geht es genau? Erhalten Sie Sozialhilfe? Falls Sie Sozialhilfe beziehen, dann fragen Sie auf Ihrer Gemeinde nach, wie hoch die Miete für eine Alleinerziehende mit einem Kind ist.
    Oder Sie verraten uns Ihre Wohngemeinde, dann können wir nachschauen.

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