Mein Vermieter möchte nicht, dass zwei Personen in der 2.5 Zimmer Wohnung leben. Ab wann wird es problematisch, wenn mein Partner bei mir übernachtet?

Hallo zusammen
Mein Vermieter möchte nicht, dass zwei Personen in der 2.5 Zimmer Wohnung leben. Ab wann wird es problematisch, wenn mein Partner bei mir übernachtet? Gibt es hierzu Gesetze oder Regelungen? Zwei Nächte? Drei Nächte? Kann der Vermieter es ganz verbieten? Danke für eure Hilfe! 🙂

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8 Comments

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    Grundsätzlich kann der Vermieter nicht verbieten, mit wem Sie zusammenleben bzw. Besuch haben oder bei Ihnen schläft (so lange er nicht stört und auffällig wird, d.h. randaliert, lärmt oder gewaltätig wird).
    Ein Grund für eine Beanstandung oder Kündigung wäre, wenn die Wohnung dauerhaft überbelegt wäre, d.h. mehr als 2 Personen pro Zimmer d.h. 3 oder mehr Personen im gleichen Zimmer

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    Kannst dein Partner auch bei dir wohnen lassen, darf niemand etwas sagen. Solange ihr die Hausordnung einhält. Das ist dein Privatleben.
    Lg

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    Die Gerichte gehen von einem Richtwert von Zimmeranzahl +1 aus. Das heisst, grundsätzlich dürfen bei Ihnen schon mal pauschal mindestens 3 Menschen leben. Sind es noch die Verwandten, gar die Partnerin und beispielsweise 2 Kinder, ist sogar das erlaubt.

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    Anonymous

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    Ich habe schon von fällen gehört. Dass der Vermieter 50.00 fr. Mieterhöhung forderte, weil dann mehr Wasser fürs duschen etc. Gebraucht wird. Ist das den rechtens?

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    Hab damals mit meiner Freundin in einer 1.5 Zimmer Wohnung gelebt wo sie auch zu zog…. komischer Vermieter

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    Anonymous

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    Der Vermieter darf Besuch grundsätzlich nur verbieten, wenn durch Überbelegung oder durch eine einschlägig bekannte Person ein nicht unwesentlicher Schaden am Mietobjekt droht oder das Objekt unsachgemäss oder dadurch zweckentfremdet verwendet wird oder ein sonstiger Verstoss gegen das Gesetz befürchtet werden müsste, für welchen der Vermieter allenfalls einstehen müsste (ev. Meldepflicht zum Einwohneramt).
    Besuch steht ihnen aus Persönlichkeitsrecht jederzeit zu, solange dadurch die Hausordnung oder das Gemeindepolizeirecht nicht verletzt werden (typisch Lärm).
    In der Regel dürfte Besuch bis 14-30 Tage möglich sein, weil damit keine Meldevorschriften zu beachten wären.
    Ein Besucherparkplatz dürfte auf 1 bis 2 Tage eingeschränkt werden, weil auch andere Mietparteien Besuch empfangen dürfen

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    ich hatte über mir eine 5köpfige familie in einer 2zimmer wohnung. also dein freund könnte auch bei dir wohnen.

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    Er darf auch bei Ihnen einziehen. Das hat der Vermieter zu akzeptieren.

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