Habe heute 2 Brillen im Wert von 1600 Euro gekauft. Als ich beim Deutschen Zoll abstempeln wollte, hat der Zöllner eine Fotokopie vom Zollzettel gemacht, mit der Bemerkung "In der Schweiz zur Verzollungen anmelden"

Habe heute 2 Brillen im Wert von 1600 Euro gekauft. Als ich beim Deutschen Zoll abstempeln wollte, hat der Zöllner eine Fotokopie vom Zollzettel gemacht, mit der Bemerkung “In der Schweiz zur Verzollungen anmelden”
Hat der Deutsche Zoll das Recht den Schweizer Zoll über den Privatimport zu informieren?
Was Erwartet mich, wenn ich nicht verzolle?
Danke für Infos.

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20 Comments

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    … Sie dürfen lediglich Waren im Wert von 300,-€ / Person /tag zollfrei einführen ! Wobei auch da noch Einschränkungen bestehen- z.B. Milch- Fleisch- Tabak- Alkohol etc
    1600,- CHF sind somit das 5,3-fache dessen, was zollfrei eingeführt werden darf -> sind also auf jeden Fall zu verzollen – da Sie ohnehin die 19%- ige Mehrwertsteuer in Deutschland erhalten … sind die 7% Zoll locker zu entrichten (!)
    Wieso meinen Sie… dass es nicht in Ordnung wäre… wenn der deutsche Zoll dem Schweizer Zoll einen Hinweis gibt ? …
    … wären Sie nicht stempeln gegangen- wäre dies zwar nicht passiert … DENNOCH sind Sie auch dann dazu verpflichtet die Ware beim Zoll anzumelden- da es die bereits erwähnte maximale Zollfrei- Summe von 350,-€ überschreitet . Werden Sie mit der unangemeldeten Ware entdeckt … kommen Sie nicht drum herum die Ware zu verzollen… und eine deftige Busse kommt noch dazu !
    Je nachdem wie gross der Schaden bzw. der Wert der eingeführten Ware ist … oder aber , es ist nicht das erste Vergehen dieser Art … kann es auch zu einer Anklage kommen…
    Ausserdem… werden Sie vermerkt – was dazu führen kann … dass man Sie zukünftig beim Zoll anhält … und das Auto besonders gründlich durchsucht … 🎅🏾

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    Ja, darf er.
    Genau aus dem Grund, dass man abstempeln mit dem Zweck die DE-Mwst. zurück zu fordern und dann die CH-Mwst. doch nicht zahlen will, fördert diese Amtshilfe. Die Deutschen hassen Steuerhinterziehung viel mehr und helfen da gerne mit.
    Die Busse darauf ist Rinder mehrfaches, was es kosten würde, würde man die Ware offiziell einführen.

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    Jetzt wäre evtl. noch eine Selbstanzeige nützlich, falls die Ware bei der Einfuhr nicht angemeldet wurde. Und ja, die CH hat diverse Amtshilfeabkommen mit Nachbarländer. Mit den bilateralen Verträgen oder Schengen hat das nichts zu tun.

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    Ja, spontane Amtshilfe nennt sich diese Art von Datenaustausch, der in einem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland so vorgesehen ist.
    Es erwartet Sie eine Nachverzollung und eine Busse im Betrag von zwei- bis fünfmal den hinterzogenen Abgabenbetrag.

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    Ob er die Info weitergibt ist ja auch noch offen. Aber dass er es extra erwähnt, das man die Waren verzollen muss finde ich kundenfreundlich.

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    Es wird noch lange nicht alles dem Schweizer Zoll gemeldet, wie auch umgekehrt auch nicht.

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    Wir dürfen nur für 300 Euro ohne zu verzollen Ware einführen. Es muss Mehrwertsteuer der Schweiz bezahlt werden

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    Solange es der Wahrheit entspricht gibt es nur sehr wenige Dinge, die man nicht weitersagen darf.

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    Ich hoffe für dich, das du danach zum scjweizer zoll bist und die wahre verzollt hast. Sobald du vorbei fährst ohne verzollung , hast du dich strafbar gemacht. Busse= 2 x verzollungs gebür und die verzollung muss natürlich auch bezahlt werden.

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    Ja.
    Hatte das selbe mit 800€ Schuhen.

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     Mitglied, natürlich müssen Sie für die Brillen eine Einfuhr-/ Zollanmeldung (Deklaration) ausfüllen! Sie bekommen ha schliesslich die 19% deutsche mwst: erstattet und müssen hier in der Schweiz 8,1% plus Einfuhr entrichten.
    Ich lasse alle meine Brillen in D machen. Weil 50-60% günstiger als hier. Hatte das auch mit meiner letzten Brille. Musste Nachverzollen, weil ich „zu faul“ war zur nächsten offenen Zollstelle (Basel Bad Bhf oder Weil Autobahn) zu fahren. Hat mich am ende 80.- Fr. mehr gekostet, als wenn ich’s am PC daheim
    Freiwillig deklariert hätte.
    Doppelt sparen. Mwst DE kassieren und CH Mwst hinterziehen kommt nicht gut an, wenn man ertappt wird.

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    Wieso haben sie nicht gleich bei der Einfuhr die Schweizer Mwst. Bezahlt? Wenn der Schweizer Zoll dort keine Schalter hatt dan hatt er bestimmt einen Kasten wo man die Sachen auf einem Zettel Anmelden muss! Und dann im nachhinein eine Rechnung erhält. Oder man macht es einfach und bequem mit der Quickzoll app.
    Aber nichts zu machen ist eine Straftat und hatt Konsiquenzen.neben der Mwst. Fällt eine Busse an je nach Betrag kann sogar ein Strafbefehl erlassen werden!

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    nicht rechtlich: Sie sind ein luster Vogel. In Deutschland die MwSt. zurückfordern, aber diese in der Schweiz nicht bezahlen wollen.

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    Also jetzt haben Sie Ihre Antwort. Der deutsche Zollbeamte durfte eine Kopie machen und kann seine Kollegen vom Schweizer Zoll informieren. Wieso auch nicht? 300.– ist die Grenze. Wenn Sie nicht verzollen, müssen Sie mit einer evt. hohen Busse rechen. Ich hätte ein schlechtes Gewissen. Was machen Sie jetzt?

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    Ab 300.- Franken muss der gesamten Betrag verzollt werden. Wahrscheinlich bekommst Du Post vom Zoll und musst die Verzollung, Mwst, Bearbeitungsgebühr und eine Busse nach bezahlen. Eventuell noch ein Strafverfahren.

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    ja.Eine Busse.

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    Es werden ja nicht nur die allfälligen Zollgebühren erhoben (kommt auf den HS-Code an ob überhaupt Zoll anfällt), sondern auch die CH-MWST. Also wäre es auch Steuerbetrug.

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    Bei 1600, hab ich grad verzollt wären das so 90.- jetzt werden es 390- 490

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    Ja hat er,
    Du must ab ein warenWert von 300sfr müssen sie das vezollen. Und dan abstempeln.

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    Das nennt man Amtshilfe und ist ein offizieller Staatsvertrag.

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