Habe heute 2 Brillen im Wert von 1600 Euro gekauft. Als ich beim Deutschen Zoll abstempeln wollte, hat der Zöllner eine Fotokopie vom Zollzettel gemacht, mit der Bemerkung "In der Schweiz zur Verzollungen anmelden"
Habe heute 2 Brillen im Wert von 1600 Euro gekauft. Als ich beim Deutschen Zoll abstempeln wollte, hat der Zöllner eine Fotokopie vom Zollzettel gemacht, mit der Bemerkung “In der Schweiz zur Verzollungen anmelden”
Hat der Deutsche Zoll das Recht den Schweizer Zoll über den Privatimport zu informieren?
Was Erwartet mich, wenn ich nicht verzolle?
Anonymous
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Ja, darf er.
Genau aus dem Grund, dass man abstempeln mit dem Zweck die DE-Mwst. zurück zu fordern und dann die CH-Mwst. doch nicht zahlen will, fördert diese Amtshilfe. Die Deutschen hassen Steuerhinterziehung viel mehr und helfen da gerne mit.
Die Busse darauf ist Rinder mehrfaches, was es kosten würde, würde man die Ware offiziell einführen.
Anonymous
Jetzt wäre evtl. noch eine Selbstanzeige nützlich, falls die Ware bei der Einfuhr nicht angemeldet wurde. Und ja, die CH hat diverse Amtshilfeabkommen mit Nachbarländer. Mit den bilateralen Verträgen oder Schengen hat das nichts zu tun.
Anonymous
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Ob er die Info weitergibt ist ja auch noch offen. Aber dass er es extra erwähnt, das man die Waren verzollen muss finde ich kundenfreundlich.
Anonymous
Es wird noch lange nicht alles dem Schweizer Zoll gemeldet, wie auch umgekehrt auch nicht.
Anonymous
Wir dürfen nur für 300 Euro ohne zu verzollen Ware einführen. Es muss Mehrwertsteuer der Schweiz bezahlt werden
Anonymous
Solange es der Wahrheit entspricht gibt es nur sehr wenige Dinge, die man nicht weitersagen darf.
Anonymous
Ich hoffe für dich, das du danach zum scjweizer zoll bist und die wahre verzollt hast. Sobald du vorbei fährst ohne verzollung , hast du dich strafbar gemacht. Busse= 2 x verzollungs gebür und die verzollung muss natürlich auch bezahlt werden.
Anonymous
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nicht rechtlich: Sie sind ein luster Vogel. In Deutschland die MwSt. zurückfordern, aber diese in der Schweiz nicht bezahlen wollen.
Anonymous
Also jetzt haben Sie Ihre Antwort. Der deutsche Zollbeamte durfte eine Kopie machen und kann seine Kollegen vom Schweizer Zoll informieren. Wieso auch nicht? 300.– ist die Grenze. Wenn Sie nicht verzollen, müssen Sie mit einer evt. hohen Busse rechen. Ich hätte ein schlechtes Gewissen. Was machen Sie jetzt?
Anonymous
Ab 300.- Franken muss der gesamten Betrag verzollt werden. Wahrscheinlich bekommst Du Post vom Zoll und musst die Verzollung, Mwst, Bearbeitungsgebühr und eine Busse nach bezahlen. Eventuell noch ein Strafverfahren.
Anonymous
ja.Eine Busse.
Anonymous
Es werden ja nicht nur die allfälligen Zollgebühren erhoben (kommt auf den HS-Code an ob überhaupt Zoll anfällt), sondern auch die CH-MWST. Also wäre es auch Steuerbetrug.
Anonymous
Bei 1600, hab ich grad verzollt wären das so 90.- jetzt werden es 390- 490
Anonymous
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